Rechtsprechung
OLG Bamberg, 02.03.2011 - 3 U 182/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gewerberaummietvertrag: Treuwidriges Berufen auf fehlende Schriftform; Erstattungsfähigkeit der vorgerichtlichen Anwaltskosten zur Kündigungsabwehr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des Fortbestands eines Gewerberaummietverhältnisses unter Geltendmachung der Unwirksamkeit der Übernahme des Vertrags durch einen anderen Mieter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 126; BGB § 242; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 550
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf Formmängel einer Änderungsvereinbarung zu einem Gewerberaummietvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zu den Formerfordernissen eines Mietvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vermieter muss bei unberechtigter Kündigung nicht die Anwaltskosten des Mieters zahlen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann verstößt Berufung auf Schriftformerfordernis gegen Treu und Glauben? (IMR 2011, 415)
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 29.09.2010 - 1 O 301/09
- OLG Bamberg, 02.03.2011 - 3 U 182/10
Wird zitiert von ... (2)
- AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17
Mietpreischeck
Fahrlässigkeit soll noch nicht dann vorliegen, wenn der Gläubiger in der Sache erkennt, dass seiner Forderung unberechtigt ist, da sich die Berechtigung endgültig erst in einem Rechtsstreit klären lässt, dessen Ergebnis vom Gläubiger nicht vorauszusehen ist (BGH Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08, NZM 2009, 367; OLG Bamberg Urteil vom 02.03.2011 - 3 U 182/10, IMRRS 2011, 1953). - LG Halle, 16.01.2012 - 3 O 1176/11
Gewerberaummiete: Kündigung durch den Mieter wegen Nichteinhaltung der …
43 In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass treuwidrig handelt, wer eine später getroffene Abrede, die lediglich ihm vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihm inzwischen lästig gewordenen Mietvertrag zu lösen (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 02.03.2011, 3 U 182/10, BGH, Urteil vom 02.07.1975, VIII ZR 223/73).