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   OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10   

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https://dejure.org/2010,39382
OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10 (https://dejure.org/2010,39382)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.11.2010 - 3 U 92/10 (https://dejure.org/2010,39382)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. November 2010 - 3 U 92/10 (https://dejure.org/2010,39382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Angebot der unentgeltlichen Erschließung eines Gemeindegebiets mit einer schnellen Breitband-Internet-Verbindung bei Konzessionsverhandlungen eines Energieversorgungsunternehmens; Zurechenbarkeit von Wettbewerbshandlungen eines Tochterunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10
    Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Einfluss der Inhaber des Unternehmens sich tatsächlich gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich hätte sichern können und müssen (vgl. BGH GRUR 1995, 605/607 zu § 13 Abs. 4 UWG a.F.; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 205 Rn. 17, online abrufbar unter JURIS.de).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10
    Es ist jedoch anerkannt, dass mit der späteren Einführung weiterer Verletzungshandlungen in einen Unterlassungsprozess ohne Änderung des Klageantrags eine Änderung des Streitgegenstands, d.h. eine Klageänderung (§ 263 ZPO), verbunden ist, auch wenn sich aus den nachgeschobenen Verletzungsfällen dieselbe Verletzungsform ergibt (BGH GRUR 2006, 421 Tz. 26 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10
    Die Wiederholung des Gesetzeswortlautes stellte zwar eine Verallgemeinerung des Antrags dar, führte aber nicht zu einer inhaltlichen Erweiterung, sondern ließ den Unterlassungsantrag trotz des "Insbesondere- Zusatzes" unbestimmt werden (BGH GRUR 2009, 977 Tz. 21; vgl. auch Köhler/Bornkamm UWG 28. Aufl. 2010 § 12 Rn. 2.35 ff).
  • OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05

    Bluerate Tarif-Wunder - Zur Haftung für unrichtige Angaben in der Sendung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10
    Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Einfluss der Inhaber des Unternehmens sich tatsächlich gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich hätte sichern können und müssen (vgl. BGH GRUR 1995, 605/607 zu § 13 Abs. 4 UWG a.F.; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 205 Rn. 17, online abrufbar unter JURIS.de).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 135/07

    Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede;

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10
    Er ist im Berufungsverfahren auch zu berücksichtigen, da § 531 Abs. 2 ZPO nur für neues streitiges Vorbringen gilt (vgl. zuletzt BGH NJW 2009, 685).
  • OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit eines

    Durch diese Strukturänderungen des Energiewirtschaftsrecht hat die Vorschrift, die ursprünglich nur die Letztverbraucher und Anbieter von Nebenleistungen schützen sollte, erhebliche wettbewerbliche Relevanz für die Mitbewerber um das Netz bekommen (vgl. auch OLG Bamberg, Urt. v. 3. November 2010 - 3 U 92/10, juris, dort Tz. 88 zu § 3 KAV als Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG und Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers , 2010, Rn. 22, 2. Aufzählungspunkt).
  • OLG München, 26.09.2013 - U 3589/12

    Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags wegen Vereinbarung unzulässiger

    Durch diese Strukturänderungen des Energiewirtschaftsrecht hat die Vorschrift, die ursprünglich nur die Letztverbraucher und Anbieter von Nebenleistungen schützen sollte, erhebliche wettbewerbliche Relevanz für die Mitbewerber um das Netz bekommen (vgl. auch OLG Bamberg, Urt. v. 3. November 2010 - 3 U 92/10, juris, dort Tz. 88 zu § 3 KAV als Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG und Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, 2010, Rn. 22, 2. Aufzählungspunkt).
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