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   OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12   

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OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12 (https://dejure.org/2013,12519)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.05.2013 - 4 U 218/12 (https://dejure.org/2013,12519)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 4 U 218/12 (https://dejure.org/2013,12519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung wegen einer Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters; Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Amtspflichtverletzung; Bindung des Gerichts im Amtshaftungsprozess an Entscheidungen der Fachgerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1263
  • DVBl 2013, 939
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12
    Die Pflicht zur Dokumentation fernmündlicher Eilentscheidungen des sog. Bereitschaftsrichters hat keinen drittschützenden Charakter im Sinn des § 839 1, 1 BGB (Anschluss an BGH NJW 2005, 1060 = NStZ 2005, 392 und BGH NStZ-RR 2009, 142).

    32 aa) Die Ausführungen der Strafkammern zu einem die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung begründenden "Dokumentationsmangel" entsprechen bereits nicht dem strafprozessualen Standard (vgl. zunächst BVerfG NJW 2003, 2669; BGH NJW 2005, 1060 = NStZ 2005 sowie NStZ-RR 09, 142).

    (1) Wie die Strafkammer im rechtlichen Ausgangspunkt verkannt hat, macht eine unzureichende Dokumentation für sich genommen eine richterlich gestattete Durchsuchung noch nicht unwirksam und genügt es im übrigen, dass die richterliche Anordnung anderweit für die Ermittlungsakten dokumentiert wurde (BGH NJW 2005, 1060, Rn. 14).

    Die mit der Möglichkeit einer fernmündlichen Einbeziehung des Ermittlungsrichters angestrebte Steigerung des effektiven Rechtsschutzes wird allein schon durch die vorbeugende richterliche Kontrolle erreicht (BGH NJW 2005, 1060, Rn.13) und bedarf nicht auch noch zusätzlicher Kautelen hinsichtlich der Ausgestaltung der Dokumentation.

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07

    Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten; Widerstand gegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12
    Die Anordnung einer Ergreifungsdurchsuchung bei einem Dritten nach § 103 1, 1 StPO erfordert nicht die Prognose einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Durchsuchungserfolgs (entgegen OLG Düsseldorf wistra 2008, 318).

    Die Auffassung des OLG Düsseldorf (wistra 2008, 318), wonach mehr für als gegen den derzeitigen Aufenthalt des Beschuldigten in der Wohnung des Dritten sprechen muss, läuft demgegenüber auf das Erfordernis einer übe r w ie g ende n Wahrscheinlichkeit de r Ergreifung hinaus.

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12
    Danach dürfen auch vom Richterspruchprivileg nicht umfasste Entscheidungen und sonstige richterliche Maßnahmen im Amtshaftungsprozess nicht auf ihre Richtigkeit, sondern ausschließlich auf ihre (Un-)Vertretbarkeit hin überprüft werden (so zuletzt BGHZ 187, 286, dort Rn.14 im Anschluss an BGHZ 155, 306 und 122, 268, 271).

    Diese Haftungsbegrenzung, die bereits auf die T a t b e st an d s e b en e einer Amtspflichtverletzung durchschlägt (so bereits Staudinger-Wurm (2007), Rn. 509 zu § 839 = Staudinger-Wöstmann a.a.O., Rn. 509 zu § 839 und nunmehr auch BGHZ 187 a.a.O. in Fortführung von BGHZ 155, 306), läuft auf das Vorliegen von besonders groben Verstößen und damit in der Sache auf das Erfordernis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hinaus (BGHZ 155, 306).

  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12
    Soweit das Verhalten des Amtsträgers - wie bei richterlichen Tätigkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 S.1 BGB und bestimmten staatsanwaltschaftlichen Handlungen - schon auf der Tatbestandsebene einer Amtspflichtverletzung - nur auf seine (Un-)Vertretbarkeit hin überprüft werden kann, entfällt von vornherein die Bindung an die Entscheidung eines Fachgerichts, dessen Beurteilung nicht an diesem haftungskonformen Prüfungsmaßstab orientiert ist (Fortführung von BGHZ 187, 286).

    Danach dürfen auch vom Richterspruchprivileg nicht umfasste Entscheidungen und sonstige richterliche Maßnahmen im Amtshaftungsprozess nicht auf ihre Richtigkeit, sondern ausschließlich auf ihre (Un-)Vertretbarkeit hin überprüft werden (so zuletzt BGHZ 187, 286, dort Rn.14 im Anschluss an BGHZ 155, 306 und 122, 268, 271).

  • BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65

    Kein Aufopferungsanspruch wegen spruchgerichtlicher Tätigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12
    Da die vorliegende Durchsuchungsanordnung in Bezug auf den Gesundheitsschaden des Klägers weder finale noch unmittelbare Eingriffsqualität hat, steht im Streitfall auch die aus dem Richterspruchprivileg abgeleitete Haftungsbegrenzung auf besonders grobe Pflichtverletzungen (der Richterseite) einem Anspruch aus Aufopferung n icht entgegen (zum Problem vgl. BGHZ 50, 14, Rn. 14 und Staudinger-Wöstmann a.a.O., Rn. 509).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12
    Hierfür genügt bereits die Möglichkeit, dass das Erstgericht ohne den betreffenden Verfahrensfehler zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (vgl. zuletzt BGH NJW-RR 2010, 1289, 1292).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12
    Da die Klägerseite, wie sie im Senatstermin ausdrücklich bestätigt hat, auf vollem Schadensersatz besteht, hat auch der Senat derzeit keine Veranlassung, einer Sachprüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs aus Aufopferung (vgl. dazu auch das Urteil des BGH vom 14.03.2013 - III ZR 253/12 -, dort Rn. 11ff.) näherzutreten.
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12
    45 aa) Für die Aufenthaltsprognose genügt es, dass konkrete, nämlich auf festgestellten Tatsachen beruhende Erkenntnisse den vertretbaren Schluss zulassen, dass die gesuchte Person gefunden werden wird (BGHSt 28, 57, 59; KK-Nack a.a.O., Rn.5 zu § 103 StPO m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03

    1. Zur Vergütungsfähigkeit anteilig erbrachter Leistungen aus einem Werkvertrag -

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12
    Hierbei geht es um eine Prognose, für die es genügt, dass sich ein ausgedehnter Beweisaufwand schrittweise ergeben k an n , wenn im weiteren Verfahrensverlauf das bislang angekündigte bzw. sich nach dem aufgezeigten Feststellungsbedarf abzeichnende Streitprogramm insgesamt oder jedenfalls zum überwiegenden Teil abzuwickeln sein wird (vgl. Senat, OLGR 2004, 124ff.).
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12
    d) Unter diesen Umständen kommt es schon nicht mehr darauf an, dass das Zivilgericht in jedem Fall die Kausalitätsfrage ohne Bindung an die Gründe der fachgerichtlichen Entscheidung zu beantworten hat (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 20, 379, Rn.8).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 76/07

    Gesamtschuldnerausgleich unter den Anspruchsgegnern eines Amtshaftungsanspruchs;

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

  • OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05

    Anforderungen an einen Examenskorrektor - hier: 2. Juristische Staatsprüfung-

  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

  • OLG München, 27.11.2014 - 1 U 781/13

    Amtspflichtverletzung, Beschlagnahme

    Aus dem späteren Beschluss der Staatsschutzkammer des Landgerichts München I ergibt sich insoweit keine Bindungswirkung für die Frage der Vertretbarkeit bzw. Unvertretbarkeit der Entscheidung zum Zeitpunkt der Beantragung und des Erlasses des Beschlagnahmebeschlusses (BGH NJW 1970, 1543; BGH NJW 2003, 3693; OLG Bamberg, VersR 2013, 1263; OLG München Beschl. v. 28.06.2010, 1 W 1548/09).

    Staatsschutzkammer festgestellt wurde), nicht zwangsläufig auf die Amtspflichtwidrigkeit der Handlung zum Zeitpunkt deren Beantragung bzw. Erlasses geschlossen werden kann (BGH NJW 1970, 1543; BGH NJW 2003, 3693; OLG Bamberg, VersR 2013, 1263; OLG München Beschl. v. 28.06.2010, 1 W 1548/09).

    Wie bereits ausgeführt wurde, bemisst sich die Frage der Vertretbarkeit gerade nicht anhand der objektiven "Richtigkeit" einer Maßnahme (s.o.); dass die Maßnahme im Nachhinein nicht "richtig" und damit rechtswidrig war, wurde durch den Beschluss der Staatschutzkammer vom 17.04.2009 aber festgestellt (vgl. hierzu OLG Bamberg, VersR 2013, 1263).

  • OLG Bamberg, 14.01.2014 - 4 U 112/13

    Entschädigungsanspruch eines Abschiebehäftlings nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen

    Zu den Grenzen der Bindungswirkung einer die Rechtswidrigkeit der Haftanordnung feststellenden Entscheidung eines Beschwerdegerichts im Freiheitsentziehungsverfahren (Anschluss an Senat, VersR 2013, 1263).

    Allein in diesem eng begrenzten Umfang ist eine die Zivilgerichte bindende Wirkung der dortigen Entscheidung überhaupt diskutabel (vgl. zu dieser Problematik grundlegend Senat VersR 2013, 1263, dort Rn.19ff.).

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