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   OLG Bamberg, 06.07.2017 - 2 WF 188/17   

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https://dejure.org/2017,35384
OLG Bamberg, 06.07.2017 - 2 WF 188/17 (https://dejure.org/2017,35384)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.07.2017 - 2 WF 188/17 (https://dejure.org/2017,35384)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 2 WF 188/17 (https://dejure.org/2017,35384)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 33 Abs. 2 S. 2 u. Abs. 4, § 56 Abs. 2 S. 1; FamFG § 36 Abs. 1 S. 2, § 86 Abs. 1 Nr. 2, § 156 Abs. 2 S. 2; BGB § 779; BRAGO § 23
    Beschwerde der Staatskasse- Antrag auf Festsetzung von Einigungsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen einer Einigungsgebühr aufgrund des Abschlusses einer Umgangsvereinbarung

  • rewis.io

    Beschwerde der Staatskasse- Antrag auf Festsetzung von Einigungsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ziffer 1000, 1003 VVRVG; Einigungsgebühr

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1000 ; RVG -VV Nr. 1003 ; BGB § 779
    Erfallen einer Einigungsgebühr aufgrund des Abschlusses einer Umgangsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr auch ohne gegenseitiges Nachgeben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Kulmbach, 13.06.2017 - 1 F 3/17

    Anerkenntnis und Verzicht bei erstmaliger Umgangstitulierung

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.07.2017 - 2 WF 188/17
    Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Kulmbach vom 13.06.2017 (1 F 3/17) wird zurückgewiesen.

    Im Verfahren 1 F 3/17 hat der Antragsteller die Regelung des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten Z. und S. dahingehend beantragt, dass er am 28.01.2017 von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr das Recht hat, Umgang zu haben.

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05

    Entstehung der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.07.2017 - 2 WF 188/17
    Die Einigungsgebühr entsteht demnach nur dann nicht, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch ausschließlich zum Inhalt hat (vgl. BGH NJW-RR 2007, 359; FamRZ 2007, 1096).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2012 - 2 UF 78/12
    Auszug aus OLG Bamberg, 06.07.2017 - 2 WF 188/17
    Soweit die Bezirksrevisorin auf die Einzelrichterentscheidungen des OLG Bamberg vom 30.05.2012 (2 UF 78/12), 03.03.2016 (7 WF 39/16) und 27.07.2016 (7 WF 210/16) abstellt, vermag sich der Senat der dortigen Forderung des gegenseitigen Nachgebens in Bezug auf den konkreten Verfahrensgegenstand beim Zustandekommen einer Einigung als Voraussetzung einer Einigungsgebühr nach Ziff. 1003 VVRVG aus den vorstehenden Gründen nicht anzuschließen.
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