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   OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19   

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https://dejure.org/2019,54720
OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19 (https://dejure.org/2019,54720)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.11.2019 - 4 U 191/19 (https://dejure.org/2019,54720)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. November 2019 - 4 U 191/19 (https://dejure.org/2019,54720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 276 Abs. 1 S. 1, § 280 Abs. 1, § 573 Abs. 2 Nr. 3
    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei unberechtigter Kündigung

  • mietrechtsiegen.de

    Schadensersatzpflicht Vermieter bei schuldhaftem Ausspruch unwirksamer Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Kündigung: Schadensersatz für Ersatzräumlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei unberechtigter Kündigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Coburg, 03.05.2019 - 15 O 639/18

    Die unwirksame Kündigung: Schadensersatz wegen unberechtigter Kündigung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 03.05.2019, Az. 15 O 639/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Urt. v. 03.06.2014, VI ZR 394/13, Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16

    BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19
    Das Erstgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Vermieter durch eine schuldhaft unberechtigte Kündigung nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig machen kann, wenn der Vermieter daraufhin auszieht und infolgedessen Vermögenseinbußen erleidet (BGH, Urteil vom 29.3.2017, VIII ZR 44/16, Rn. 18).
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