Rechtsprechung
OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,54720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
BGB § 276 Abs. 1 S. 1, § 280 Abs. 1, § 573 Abs. 2 Nr. 3
Schadensersatzpflicht des Vermieters bei unberechtigter Kündigung - mietrechtsiegen.de
Schadensersatzpflicht Vermieter bei schuldhaftem Ausspruch unwirksamer Kündigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unwirksame Kündigung: Schadensersatz für Ersatzräumlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatzpflicht des Vermieters bei unberechtigter Kündigung
Verfahrensgang
- LG Coburg, 03.05.2019 - 15 O 639/18
- OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19
- OLG Bamberg, 18.02.2020 - 4 U 191/19
- BGH - XII ZR 43/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Coburg, 03.05.2019 - 15 O 639/18
Die unwirksame Kündigung: Schadensersatz wegen unberechtigter Kündigung eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 03.05.2019, Az. 15 O 639/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. - BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13
Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer …
Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19
Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Urt. v. 03.06.2014, VI ZR 394/13, Rn. 10 ff. m.w.N.). - BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16
BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in …
Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 4 U 191/19
Das Erstgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Vermieter durch eine schuldhaft unberechtigte Kündigung nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig machen kann, wenn der Vermieter daraufhin auszieht und infolgedessen Vermögenseinbußen erleidet (BGH, Urteil vom 29.3.2017, VIII ZR 44/16, Rn. 18).