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   OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44736
OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19 (https://dejure.org/2019,44736)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.11.2019 - 8 U 73/19 (https://dejure.org/2019,44736)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. November 2019 - 8 U 73/19 (https://dejure.org/2019,44736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 1 Abs. 1 S. 2; FZV § 3 Abs. 1; UWG § 5; BGB § 241 Abs. 2, § 280, § 311 Abs. 3, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 823 Abs. 2, § 826,; EG-FGV § 25 Abs. 3; StGB § 263
    Keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Motorhersteller beim Erwerb eines vom Abgasskandal erfassten Gebrauchtwagens

  • rewis.io

    Keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Motorhersteller beim Erwerb eines vom Abgasskandal erfassten Gebrauchtwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Software; Motorsteuerungssoftware; Fahrzyklus

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 ; StGB § 263 Abs. 1
    Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19
    Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BGH VersR 2014, 112 Rn 8 m.w.N.wN).

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH VersR 2014, 112 Rn. 8 m.w.N.) Dabei ist das Sittenwidrigkeitsurteil über ein bestimmtes Verhalten des Schädigers nicht in abstracto, sondern immer in Bezug auf die Person eines Geschädigten zu fällen (Wagner in: Münchener Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, Schuldrecht, Besonderer Teil IV, 7. Auflage, 2017, § 826 Rn. 22).

  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19
    Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 19.02.2019 die Schutzgesetzeigenschaft mit ausführlicher Begründung verneint (vgl. im Einzelnen OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2019, Az.: 7 U 134/17, Rz.137 ff., zitiert nach juris).

    Ein individueller Schutzzweck, der die Klägerin als Käuferin eines Gebrauchtahrzeugs erfasst, lässt sich aus der Verordnung nicht ableiten (eingehend dazu OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2019, Az.: 7 U 134/17, Rz. 137 ff., zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19
    Die Streitfrage ist vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden und wird von Oberlandesgerichten (vgl. einerseits etwa OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2019, Az.Z U 134/17, und andererseits etwa OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2019, Az.: 5 U 1318/18) unterschiedlich beantwortet.
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19
    Dabei muss der Vorteil die Kehrseite des Schadens und mit diesem "stoffgleich" sein; er muss unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Verfügung sein, welche den Schaden des Opfers herbeiführt (st. Rspr.; vgl. z.B. BGHSt 6, 115/116; 21, 384 und zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 = StraFo 2011, 238 f.).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19
    Dabei muss der Vorteil die Kehrseite des Schadens und mit diesem "stoffgleich" sein; er muss unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Verfügung sein, welche den Schaden des Opfers herbeiführt (st. Rspr.; vgl. z.B. BGHSt 6, 115/116; 21, 384 und zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 = StraFo 2011, 238 f.).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19
    Denn dem streitgegenständlichen Fahrzeug hätte dann die Eignung für die gewöhnliche Verwendung im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB gefehlt, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und somit bei Gefahrübergang der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet gewesen wäre (BGH, Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, Az.: VIII ZR 225/17, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19
    Dabei muss der Vorteil die Kehrseite des Schadens und mit diesem "stoffgleich" sein; er muss unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Verfügung sein, welche den Schaden des Opfers herbeiführt (st. Rspr.; vgl. z.B. BGHSt 6, 115/116; 21, 384 und zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 = StraFo 2011, 238 f.).
  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.11.2019 - 8 U 73/19
    Zwar ist für die Annahme eines vorsätzlichen Verhaltens eine genaue Vorstellung des Schädigers von dem erwartenden Kausalverlauf nicht erforderlich; auch muss sich sein Schädigungsvorsatz nicht notwendig gegen eine bestimmte Person richten (vgl. BGH NJW 1989, 3277 (3279).
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