Rechtsprechung
OLG Bamberg, 07.01.2020 - 5 U 355/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 151, § 273, § 304
Grenzen des Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe eines Sattelzugs - rewis.io
Grenzen des Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe eines Sattelzugs
- RA Kotz
Abschleppkosten - Anspruch auf Herausgabe Sattelzug - Zurückbehaltungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 273 ; BGB § 304
Herausgabeanspruch; Sattelzugmaschine; Zurückbehaltungsrecht; Verwahrungsvertrag; Standkosten; Standgebühren; Mehrkostenersatz - rechtsportal.de
BGB § 273 Abs. 3
Herausgabeanspruch für einen nach einem Verkehrsunfall geborgenen LKW gegen den Abschleppunternehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Grenzen des Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe eines ...
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 13.09.2019 - 91 O 166/19
- OLG Bamberg, 07.01.2020 - 5 U 355/19
- OLG Bamberg, 30.01.2020 - 5 U 355/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01
Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.01.2020 - 5 U 355/19
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf der Grundlage der einzelnen Umstände, insbesondere aber der Höhe der Forderung zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts (BGH NJW 2004, 3484). - BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen güterrechtliche Ansprüche im …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.01.2020 - 5 U 355/19
Das Zurückbehaltungsrecht darf nicht in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise ausgeübt werde (BGH NJW 2000, 948). - BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90
Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.01.2020 - 5 U 355/19
Ausreichend ist im Rahmen des § 273 BGB, wenn den sich gegenüberstehenden Ansprüchen ein innerlich zusammenhängendes, einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt, wenn beide Ansprüche also aus Rechtsgeschäften hervorgegangen sind, die in einem solchen natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den der anderen Seite zustehenden geltend gemacht und durchgesetzt werden könnte (BGH NJW 1991, 2645).