Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 07.02.1997 - 6 U 62/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6782
OLG Bamberg, 07.02.1997 - 6 U 62/96 (https://dejure.org/1997,6782)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.02.1997 - 6 U 62/96 (https://dejure.org/1997,6782)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. Februar 1997 - 6 U 62/96 (https://dejure.org/1997,6782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Verlusten aus Börsentermingeschäften; Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Erfüllungsleistungen auf ein unverbindliches Geschäft; Abwicklung von Börsengeschäften über ein Kontokorrentkonto; Verrechnung des Saldostandes auf Grund einer antizipierten ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Fortdauer der Termingeschäftsfähigkeit nach § 53 Abs. 2 BörsG a.F. für drei Jahre bei Wiederholung der Erstinformation innerhalb eines Zeitkorridors von jeweils einem Monat vor bzw. nach Ablauf der Jahresfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1997, 1282
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.12.1997 - XI ZR 121/97

    Zeitraum für die Wiederholungsunterrichtung

    Unter der Geltung des § 53 Abs. 2 Satz 3 a.F. BörsG konnte die erste Wiederholungsunterrichtung innerhalb eines Zeitraums von je einem Monat vor und nach dem Ablauf der Jahresfrist wirksam geschehen (im Anschluß an OLG Bamberg WM 1997, 1282 [OLG Bamberg 07.02.1997 - 6 U 62/96]).

    Aus den zutreffenden Gründen des Berufungsurteils (veröffentlicht in WM 1997, 1282, 1286 f.) ist vielmehr davon auszugehen, daß die erste Wiederholungsunterrichtung innerhalb eines Zeitraums von einem Monat vor und einem Monat nach dem Ablauf der Jahresfrist wirksam geschehen konnte.

  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 282/97

    Zulässiger Zeitraum für die Wiederholungsunterrichtung

    Nach dem Beschluß des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1997 (XI ZR 121/97, WM 1998, 25) muß die erste Wiederholungsunterrichtung nicht taggenau nach Ablauf eines Jahres erfolgen, sondern kann innerhalb eines Zeitraums von je einem Monat vor und nach Ablauf der Jahresfrist wirksam geschehen (ebenso OLG Bamberg WM 1997, 1282, 1286 f.).
  • OLG Bamberg, 25.08.1997 - 4 U 47/97

    Zahlungsanspruch auf Verzugszinsen auf Grund erbrachter Leistungen auf

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