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   OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12   

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OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 (https://dejure.org/2012,6603)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 (https://dejure.org/2012,6603)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. März 2012 - 1 Ws 115/12 (https://dejure.org/2012,6603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei Betäubungsmitteldelikt als Anlasstat; Widerruf der Aussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatbestandsmäßigkeit des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an einen Widerruf der Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherungsverwahrung; Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zu Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
    In diesem Zusammenhang sind auch nicht die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 aufgestellten weiteren Anforderungen (BVerfG, Urteil vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 [bei juris] = BVerfGE 128, 326 ff. = NJW 2011, 1931 ff. = NStZ 2011, 450 ff. = StV 2011, 470 ff.) zu prüfen.

    Wie das OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 [bei juris = BeckRs 201129101 ff.]) ist auch der Senat der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a. = BVerfGE 128, 326 ff. = NJW 2011, 1931 ff. = StV 2011, 450 ff. = NStZ 2011, 297 ff.) keine konkreten Deliktsgruppen festlegt, die künftig keine geeigneten Anlasstaten mehr für die Sicherungsverwahrung sein können, weil das Bundesverfassungsgericht nur davon spricht, dass "in der Regel" der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur unter der Voraussetzung gewahrt sein wird, dass eine Gefahr schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen herzuleiten ist.

  • OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11

    Sicherungsverwahrung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zulässigkeit eines Antrags

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
    Als Anlasstat für den Bewährungswiderruf kommt auch ein unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) jedenfalls dann in Betracht, wenn sich der Handel auf Betäubungsmittel mit höchstem Suchtpotential bei gesteigerter konkreter Überdosierungsgefahr bezieht (Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 [bei juris = BeckRs 201129101 ff.]).

    Wie das OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 [bei juris = BeckRs 201129101 ff.]) ist auch der Senat der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a. = BVerfGE 128, 326 ff. = NJW 2011, 1931 ff. = StV 2011, 450 ff. = NStZ 2011, 297 ff.) keine konkreten Deliktsgruppen festlegt, die künftig keine geeigneten Anlasstaten mehr für die Sicherungsverwahrung sein können, weil das Bundesverfassungsgericht nur davon spricht, dass "in der Regel" der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur unter der Voraussetzung gewahrt sein wird, dass eine Gefahr schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen herzuleiten ist.

  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
    Wie das OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 [bei juris = BeckRs 201129101 ff.]) ist auch der Senat der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a. = BVerfGE 128, 326 ff. = NJW 2011, 1931 ff. = StV 2011, 450 ff. = NStZ 2011, 297 ff.) keine konkreten Deliktsgruppen festlegt, die künftig keine geeigneten Anlasstaten mehr für die Sicherungsverwahrung sein können, weil das Bundesverfassungsgericht nur davon spricht, dass "in der Regel" der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur unter der Voraussetzung gewahrt sein wird, dass eine Gefahr schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen herzuleiten ist.
  • OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
    Die Prüfung dieser Anforderungen hat vielmehr bei der Anwendung von § 66 n.F. StGB nunmehr im Bereich der Verhältnismäßigkeitsprüfung dort zu erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 Ws 385/11 [bei juris]).
  • KG, 15.05.2001 - 5 Ws 229/01
    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
    Somit ist für die Entscheidung über den Widerruf ohne Bedeutung, dass eine Anordnung der Sicherungsverwahrung in dem Urteil des Landgerichts A. vom 28.03.2011 nicht erfolgte (vgl. KG, Beschluss vom 15.05.2001 - 5 Ws 229/01 [bei juris]; Fischer StGB 59. Aufl. § 67 g Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13

    Ermittlungsverfahren gegen Sozialarbeiter: Sorgfaltspflichten von Sozialarbeitern

    Zwar gilt im Rahmen der Entschließung der Staatsanwaltschaft nach § 170 StPO - und damit auch für die Entscheidung des Oberlandesgerichts nach §§ 174, 175 StPO - der Zweifelssatz nicht unmittelbar, ihm kommt jedoch insoweit mittelbar Bedeutung zu, als er die zu treffende Prognose über die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung beeinflusst (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 174 Rn. 2 und § 170 Rn. 1 und 2; Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 174 Rn. 2 und § 170 Rn. 3 und 5 - jew. m.w.N.; vgl. auch Senat Justiz 2003, 272 und zuletzt in ständ. Rechtsprechung Beschl. v. 31.10.2012 - 1 Ws 115/12 -).
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, der gewerbsmäßige Handel mit Betäubungsmitteln, insbesondere harten Drogen wie Heroin und Kokain, erfülle die Anforderungen einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 Ws 115/12, juris), zutrifft.
  • OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung einer nach altem

    Auch sonst ist es keine Voraussetzung für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung, dass der dafür genommene Anlass dasselbe Gewicht haben muss, das für die originäre Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 - Rdz. 20 in juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 1 AR 490/01 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01, 5 Ws 229/01 -, 5 Ws 229/01, Rdz. 4 in juris).
  • OLG Celle, 14.01.2016 - 1 Ws 652/15

    Erledigung einer nach altem Recht angeordneten Sicherungsverwahrung gemäß Art.

    Wie das Landgericht Hildesheim zutreffend ausgeführt hat, sind bei der Prüfung, ob die damaligen Anlass- und Vortaten auch vom Katalog des nunmehr geltenden § 66 StGB erfasst wären, allein die in § 66 StGB n. F. normierten formellen Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung zu prüfen (so auch die ganz herrschende Meinung, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. Februar 2014 - Ws 9/14 - OLG Bamberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 Ws 115/12 - OLG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 Ws 385/11 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 3 Ws 580/11 - [zu sogenannten "Mischfällen], bestätigt vom BGH mit Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 451/11, jeweils bei juris).
  • LG Aachen, 21.10.2015 - 33 K StVK 527/15
    Für die Möglichkeit eines Handels mit Heroin als besonders gefährlichem Rauschgift, gerade auch im Hinblick auf das Überdosierungspotential bei Streckung (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschl. v. 07.03.2012 - 1 Ws 115/12) liegen - trotz des Eigenkonsums in der Vergangenheit - keine hinreichend konkreten Umstände vor.
  • LG Aachen, 21.10.2015 - 33K StVK 527/15

    Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung; Erklärung der

    Für die Möglichkeit eines Handels mit Heroin als besonders gefährlichem Rauschgift, gerade auch im Hinblick auf das Überdosierungspotential bei Streckung (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschl. v. 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 ) liegen - trotz des Eigenkonsums in der Vergangenheit - keine hinreichend konkreten Umstände vor.
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