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   OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14   

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https://dejure.org/2015,44054
OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14 (https://dejure.org/2015,44054)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.12.2015 - 4 U 196/14 (https://dejure.org/2015,44054)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 4 U 196/14 (https://dejure.org/2015,44054)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Unterlassene Sicherheitsüberprüfung vor Fahrtantritt und Ölaustritt aus einer neu gekauften Baumaschine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Käufers eines Radladers für Verunreinigungen eines an einer Straße liegenden Grundstücks durch ausgetretenes Hydrauliköl; Höhe des Schadensersatzes bei komplettem Austausch eines 35 Jahre alten Pflasterbelages

  • RA Kotz

    Grundstücksverschmutzung durch Ölaustritt - Schadensersatzanspruch

  • rewis.io

    Grundstücksverschmutzung durch Ölaustritt aus einem neu gekauften Radlader

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Käufers eines Radladers für Verunreinigungen eines an einer Straße liegenden Grundstücks durch ausgetretenes Hydrauliköl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbeifahrender Radlader verliert Öl: Wer haftet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch bei Verschmutzung einer Hofeinfahrt durch Ölverlust eines vorbeifahrenden Radlagers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch bei Verschmutzung einer Hofeinfahrt durch Ölverlust eines vorbeifahrenden Radlagers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
    Eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ist nicht geboten, wenn der nachgeschobene Sachvortrag auf Nachlässigkeit beruht und ohne die Verwertung des verspäteten Vorbringens kein offensichtlich unrichtiges Ergebnis droht (Anschluss an BGH, NJW 2000, 142, 143).

    In diesem Fall scheidet eine Wiedereröffnung regelmäßig aus, da es nicht Sinn einer Wiedereröffnung ist, Nachlässigkeiten der Partei auszugleichen (BGH, NJW 2000, 142, 143; BeckOK-ZPO/Wendtland a. a. O.).

  • LG Würzburg, 18.11.2014 - 73 O 58/13

    Schadensersatz für Grundstücksverunreinigung durch entweichendes Hydrauliköl

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
    Die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 18.11.2014, Az. 73 O 58/13, werden zurückgewiesen.

    Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 3) wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 18.11.2014, Az. 73 O 58/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
    Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass beim Ersetzen einer gebrauchten Sache durch eine neue eine Minderung der Ersatzpflicht eintreten kann, wenn durch den Austausch beim Geschädigten eine messbare Vermögenserhöhung eintritt, die sich für ihn günstig auswirkt, und wenn dem Geschädigten die Anrechnung dieser Vermögensmehrung zumutbar ist (BGH, Urt. vom 24.03.1959, VI ZR 90/58, Rz. 4; Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl., Vorb. v. § 249, Rn. 97-100).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
    Eine Pflicht zur Wiedereröffnung bestünde gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dann, wenn das Vorbringen der Beklagten zu 2) aufgrund eines nicht prozessordnungsgemäßen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht rechtzeitig in den Prozess eingeführt worden ist (BGH NJW 1999, 2123; NJW 1993, 134).
  • LG Lübeck, 10.12.2013 - 11 O 37/12

    20 Jahre alten Estrich beschädigt: Kein Abzug neu für alt!

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
    Insoweit unterscheidet sich der Pflasterbelag einer Hoffläche etwa von dem Estrichboden einer Lagerhalle, der auf Dauer in der Halle verbleibt und bei dem ein Austausch nicht zu erwarten ist (LG Lübeck, Urteil vom 10.12.2013, 11 O 37/12, Rz. 37).
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
    Eine Pflicht zur Wiedereröffnung bestünde gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dann, wenn das Vorbringen der Beklagten zu 2) aufgrund eines nicht prozessordnungsgemäßen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht rechtzeitig in den Prozess eingeführt worden ist (BGH NJW 1999, 2123; NJW 1993, 134).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
    Denn die Haftung entfällt bei Kraftfahrzeugen mit Arbeitsfunktion nur dann, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (BGH, Urteil vom 24.03.2015, VI ZR 265/14, Rz.6).
  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 4 B 14.1831

    Beseitigung einer Ölspur durch die Feuerwehr

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
    Die Beklagte zu 3) hatte daher zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Radladers durch den Beklagten zu 1) weder eigene Verfügungsgewalt noch erfolgte die Fortbewegung auf Rechnung der Klägerin (ebenso BayVGH, Urteil vom 24.9.2015, Az. 4 B 14.1831, Rz.28 im hier zu entscheidenden Fall).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 156/96

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Fahrzeugs zur Anwendung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
    Hierbei kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit des Fahrzeugs an, so dass geschwindigkeitsbegrenzende Vorrichtungen, die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses angebracht waren, zu berücksichtigen sind (BGH Urteil vom 17.06.1997, VI ZR 156/96 = BGHZ 136, 69, Rz. 17; OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2010, 12 U 142/09, Rz. 18).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
    Halter im Sinne des § 7 StVG ist derjenige, der ein Kfz für eigene Rechnung gebraucht und die für den Gebrauch nötige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat (BGH, Urteil vom 3.12.1991, VI ZR 378/90, Rz. 18, ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 434/01

    Inanspruchnahme der BGB -Gesellschaft bei Privilegierung eines Gesellschafters

  • OLG Saarbrücken, 14.02.2006 - 4 U 143/05

    Straßenverkehrsrechtliche Sorgfaltsmaßstab beim Betrieb eines Umschlaglagers

  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09

    Schadensersatzanspruch aus einem Brandschaden; behauptete Verursachung des

  • OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19

    Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?

    Die Wiedereröffnung nach § 156 Abs. 1 ZPO dient zudem anerkanntermaßen gerade nicht dem Ausgleich eigener prozessualer Nachlässigkeiten der Parteien bzw. ihrer anwaltlichen Vertreter (BGH v. 28.10.1999 - IX ZR 341/98, NJW 2000, 142, 143; v. 07.10.1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134; OLG Bamberg v. 07.12.2015 - 4 U 196/14, BeckRS 2016, 2288 Rn. 54 ff.), zumal ansonsten jede Partei die Beendigung eines des Rechtsstreits durch Einreichen entsprechender Schriftsätze ganz häufig immer wieder verhindern und verzögern könnte.
  • LG Flensburg, 03.11.2022 - 8 O 79/22

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Unterlassung von Teilen einer Berichterstattung

    Andernfalls könnte eine Partei durch Einreichung neuer Schriftsätze leicht eine Entscheidung verhindern (OLG Bamberg, Endurteil vom 07.12.2015, 4 U 196/14, Rn. 54, Beck-online; Fritsche, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 156 Rn. 11, m.w.N., Beck-online).
  • AG Köln, 13.04.2021 - 125 C 319/18
    Die Wiedereröffnung kommt nur ganz ausnahmsweise in Betracht, da andernfalls die Beendigung des Rechtsstreits durch das Einreichen entsprechender Schriftsätze immer wieder hinausgeschoben werden könnte (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 07.12.2015, 4 U 196/14 Rn. 56, juris).
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