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   OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16   

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https://dejure.org/2018,8006
OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16 (https://dejure.org/2018,8006)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.03.2018 - 1 U 180/16 (https://dejure.org/2018,8006)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. März 2018 - 1 U 180/16 (https://dejure.org/2018,8006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    InsO § 133 Abs. 1
    Vorsatzanfechtung - Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und Kenntnis des Anfechtungsgegners von dem Vorsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung

  • rewis.io

    Vorsatzanfechtung - Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und Kenntnis des Anfechtungsgegners von dem Vorsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1
    Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16
    Danach fehlt es jedenfalls an einem unmittelbaren Leistungsaustausch, wenn monatlich fällige Lohnzahlungen zwei Monate nach Beendigung der damit korrespondierenden Arbeitstätigkeit erbracht werden (BGH, Urteil v. 10.07.2014, Az. IX ZR 192/13).

    Andernfalls wäre jeder Leistungsaustausch in der Krise als Bargeschäft zu bewerten, weil liquiditätsschwache Unternehmen typischerweise verzögert zahlen (BGH, Urteil v. 10.07.2014, Az. IX ZR 192/13).

    Diese wiederholte, absprachewidrige und eigenmächtige in Anspruch genommene Stundung durch den Schuldner ist auch nicht mit Dauerschuldverhältnissen bei Vorleistungspflicht (Anwaltshonorar, Arbeitnehmervergütung) vergleichbar, bei denen eine Zahlung bis zu 30 Tage über die eigentliche Fälligkeit hinaus noch als zeitnah angesehen wird (BGH, Urteil v 10.07.2014, Az. IX ZR 192/13).

  • BGH, 18.01.2018 - IX ZR 144/16

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16
    Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner gewerblich tätig ist, weil der Gläubiger in diesem Fall mit weiteren Gläubigern des Schuldners mit ungedeckten Ansprüchen rechnen muss (BGH, Urteil vom 18.01.2018, Az. IX ZR 144/16).

    Auch kennt ein Gläubiger die Zahlungseinstellung und damit den Benachteiligungsvorsatz schon dann, wenn er selbst bei Leistungsempfang seine Ansprüche ernsthaft eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderungen zu erfüllen (BGH, Urteil v. 25.02.2016, Az. IX ZR 109/15; Urteil vom 18. Januar 2018, Az. IX ZR 144/16).

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16
    Auch kennt ein Gläubiger die Zahlungseinstellung und damit den Benachteiligungsvorsatz schon dann, wenn er selbst bei Leistungsempfang seine Ansprüche ernsthaft eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderungen zu erfüllen (BGH, Urteil v. 25.02.2016, Az. IX ZR 109/15; Urteil vom 18. Januar 2018, Az. IX ZR 144/16).

    Ein Gläubiger, dem der Schuldner nach Eintritt der Zahlungseinstellung Ratenzahlungen zur Abwendung der allein aus seiner Forderung herzuleitenden Insolvenz anbietet, kann indes regelmäßig nicht davon ausgehen, dass die Forderungen anderer Gläubiger, mit denen bei einem gewerblich tätigen Schuldner immer zu rechnen ist (BGH, Beschluss v. 06.12.2012, Az. IX ZB 264/11; Urteil v. 25.02.2016, IX ZR 109/15), in vergleichbarer Weise bedient werden wie seine eigenen.

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16
    Dessen Vorliegen ist jedoch schon dann zu vermuten, wenn der Schuldner seine drohende Zahlungsunfähigkeit kennt (BGH, Urteil v. 30.06.2011, Az. IX ZR 134/10).

    Im Fall der endgültigen Nichtzahlung einer fälligen Forderung ist nicht die andernfalls erforderliche Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von einer bloßen Zahlungsstockung entscheidend, sondern bereits die teilweise endgültige Zahlungseinstellung begründet regelmäßig ein Indiz für eine Zahlungseinstellung (BGH, Urteil v. 30.06.2011, Az. IX ZR 134/10).

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 264/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Glaubhaftmachung der Forderungen und der

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16
    Ein Gläubiger, dem der Schuldner nach Eintritt der Zahlungseinstellung Ratenzahlungen zur Abwendung der allein aus seiner Forderung herzuleitenden Insolvenz anbietet, kann indes regelmäßig nicht davon ausgehen, dass die Forderungen anderer Gläubiger, mit denen bei einem gewerblich tätigen Schuldner immer zu rechnen ist (BGH, Beschluss v. 06.12.2012, Az. IX ZB 264/11; Urteil v. 25.02.2016, IX ZR 109/15), in vergleichbarer Weise bedient werden wie seine eigenen.
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16
    Unter Gesamtwürdigung der vorbezeichneten Umstände konnte sich der Beklagte aus Sicht eines redlich Denkenden, der vom Gedanken des eigenen Vorteils unbeeinflusst ist, angesichts der ihm bekannten Tatsachen der Einsicht nicht verschließen, dass die Schuldnerin ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte und zahlungsunfähig war (vgl. BGH, Urteil v., 19.02.2009, Az. IX ZR 62/08).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 158/05

    Fälligkeit der Anwaltsgebühren bei Beendigung einzelner Angelegenheiten im Rahmen

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16
    § 142 InsO ist indes ausgeschlossen, wenn die verzögerte Zahlung auf Basis einer Stundung bzw. Kreditierung beruht (BGH, std. Rspr., vgl. BGH, Urteil v. 13.04.2006, Az. IX ZR 158/05).
  • BGH, 19.12.2002 - IX ZR 377/99

    Anfechtbarkeit von Zahlungen per Lastschrift vom Bankkonto des Gemeinschuldners;

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16
    Dabei unterliegt es der unter Berücksichtigung der konkreten Erfüllungsmöglichkeiten und der verkehrsüblichen Leistungsbräuche vorzunehmenden Beurteilung im konkreten Einzelfall, ob es sich bei der Gewährung eines Zahlungsaufschubs um eine Form der Kreditgewährung handelt oder nur um eine geringfügige Verzögerung des Leistungsaustausches, die so unbedeutend ist, dass sie der Annahme eines Bargeschäftes nicht entgegensteht (BGH, Urteil v. 19.12.2002, Az. IX ZR 377/99; Karsten Schmitt - Ganter/Weinland, InsO, 19. Aufl. 2016, § 1542 Rn. 45; Uhlenbruck - Ede/Hirte, InsO, 14. Aufl. 2015, § 142 Rn. 27).
  • BGH, 23.05.2017 - XI ZR 219/16

    Selbstschuldnerische Bürgschaft: Verjährungseinrede des Bürgen nach Feststellung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16
    Der gesetzgeberische Wille zielt dabei ausdrücklich auf eine Gleichstellung eines rechtskräftigen Urteils im Erkenntnisverfahren und der Feststellung einer Forderung zur Tabelle im Insolvenzverfahren ab (BGH, Urteil v. 23.05.2017, Az. XI ZR 219/16).
  • BGH, 26.02.2013 - II ZR 54/12

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Inanspruchnahme für Zahlungen nach

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2018 - 1 U 180/16
    Rspr.; vgl. BGH, Beschluss v. 26.02.2013, Az. II ZR 54/12 m.w.N.J.
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09

    Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der

  • BGH, 16.11.2006 - IX ZR 239/04

    Verjährung des Anfechtungsanspruchs in Übergangsfällen

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 24/04

    Anfechtbarkeit der Abtretung von Forderungen des Absenders gegen den Empfänger

  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

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