Rechtsprechung
OLG Bamberg, 08.06.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Eigenmächtige Anhebung von Abiturnoten, Schulleiter, Strafbarkeit, Falschbeurkundung im Amt
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision; Freispruch; Amtsträger; Urkunde; Dispositivurkunde; Beurkundung; Beurkundungsinhalt; Beurkundungsvorgang Zeugnis; Bewertung; Prüfung; Prüfungsleistung; Abitur; Abiturprüfung; Abschlusszeugnis; Abiturzeugnis; Reifezeugnis; Abiturnote; Beurkundung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Der Schulleiter, der die Abiturnoten anhebt, - strafbar?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Falschbeurkundung im Amt bei Änderung von Abiturnoten durch den Schulleiter
- abendzeitung-muenchen.de (Pressemeldung, 08.06.2015)
Abinoten-Betrug: Freispruch für den Schulleiter
Papierfundstellen
- StV 2016, 117
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 02.01.2020 - 2 Ss 40/19
Die bei einer hoheitlichen Verkehrsmessung erstellten Messprotokolle sind …
Es hat nicht bloß innerdienstliche Bedeutung, sondern belegt neben der Verkehrssituation am konkreten Messstandort den ordnungsgemäßen Aufbau und den ordnungsgemäßen Betrieb des Messgeräts und dessen Verwendung gemäß seiner PTB-Zulassung (vgl. zur Bejahung öffentlicher Urkunden: OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 100739 - ärztliche Bescheinigung über eine zweite Leichenschau; OLG Bamberg, BeckRS 2015, 13077 - Bayrisches Abiturzeugnis und BGH, BeckRS 2015, 00632 - Zulassungsbescheinigung Teil II: nicht hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben zur Person). - VG Ansbach, 20.12.2019 - AN 2 S 19.02425
Rücknahme einer unrichtigen Zeugnisnote
Zwar begründen Schulzeugnisse allgemein als öffentliche Urkunden nach § 415 Abs. 1 ZPO vollen Beweis hinsichtlich einer etwaigen Prüfungsteilnahme, ggf. des Prüfungsergebnisses und der im Einzelnen ausgewiesenen Leistungen (vgl. für das Abiturzeugnis OLG Bamberg, B.v. 8.6.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15 - NJOZ 2015, 1903).