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OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 § 17; VVG § 152; ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls
Verfahrensgang
- LG Würzburg - 5 U 289/05
- LG Würzburg, 28.09.2005 - 22 O 603/04
- OLG Bamberg, 06.04.2006 - 5 U 289/05
- OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05
- OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
Papierfundstellen
- NZV 2007, 237
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
Kfz-Haftpflichtversicherung: Direktanspruch des Unfallgeschädigten gegen den …
Das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 08.08.2006 (5 U 247/04) steht dieser Beweiswürdigung nicht entgegen. - OLG Jena, 08.03.2012 - 4 W 101/12
Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung
Neben der schon vom Landgericht genannten Existenzgefährdung und Notlage (des Antragstellers) ist daher eine solche Eilmaßnahme nur dann zulässig, wenn die (nicht nur verlangte, sondern) geschuldete Handlung/Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht (mehr) möglich ist (…s. Zöller-Vollkommer, aaO Rz. 6 m.w.Nw.), d.h. wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile für den Lebensunterhalt des Antragstellers entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (dazu OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.10.2006 - 5 U 247/04-40, zit. nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123). - OLG Köln, 03.05.2018 - 9 U 126/17
Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei einem erweiterten Suizid
Neben dem unmittelbaren Tatgeschehen, auf welches sich die Beklagte stützt, sind die Vorgeschichte und insbesondere die - bereits vor dem Tatgeschehen und in demselben - nach außen zu Tage getretenen Persönlichkeitsmerkmale des Handelnden mit in die Beurteilung einzubeziehen (OLG Bamberg, Urteil vom 08. August 2006 - 5 U 247/04 -, Rn. 30, juris).
- LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16 Schlagwortartig lässt sich dabei die Einstellung eines bewusst fahrlässig handelnden Täters mit "es wird schon gut gehen", die eines mit Eventualvorsatz Handelnden mit "und wenn schon ..." darstellen (so wörtlich u.a. OLG Bamberg, Urteil vom 08.08.2006 - 5 U 247/04, juris; Schönfelder WuB 2015, 126, 129).
- OLG Brandenburg, 16.12.2014 - 12 U 65/12
Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung durch den …
Eine Gefahrübernahme durch den Versicherer besteht in den in § 103 VVG geregelten Fällen der vorsätzlichen und widerrechtlichen Schadensherbeiführung jedoch gerade nicht (…OLG Nürnberg NZV 2011, S. 538;… OLG Oldenburg Schad-Prax 2010, S. 121, zu §§ 152, 158 c VVG a. F.; OLG Bamberg NZV 2007, S. 237 , zu § 152 VVG a. F.;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG , Kommentar, 28. Aufl., § 117 , Rn. 24;… Huber in Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG , Kommentar, 2. Aufl., § 117, Rn. 10). - OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05
Haftung für die Betriebsgefahr von einen künstlichen Stau auf der Autobahn …
Die (ursprünglichen) Bedenken des Senates gegen die vom Beklagten zu 2) so genannte "Verfahrensabspaltung" bezogen sich darauf, dass das Grund- und Teilurteil vom 29. November 2004, welches Gegenstand des Berufungsverfahrens 5 U 247/04 ist, nicht über den Feststellungsantrag gegen die Beklagte zu 1), nämlich die X. Versicherungs-Gesellschaft a. G., (mit-)entschieden hatte.