Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38412
OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17 (https://dejure.org/2017,38412)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.09.2017 - 6 Ss 99/17 (https://dejure.org/2017,38412)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. September 2017 - 6 Ss 99/17 (https://dejure.org/2017,38412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,38412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Behandlung von Rechtsmittel bei unklarer Erklärung als Berufung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 56
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17
    Bringt der Angeklagte gegen ein wahlweise mit der Berufung oder der Sprungrevision (§ 335 Abs. 1 StPO) anfechtbares amtsgerichtliches Urteil innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO die Revisionsanträge oder deren Begründung überhaupt nicht oder nicht in der der nach § 345 Abs. 2 StPO genügenden Form an, ist das Rechtsmittel auch dann als Berufung zu behandeln, wenn es von dem Angeklagten ausdrücklich als Revision bezeichnet worden ist (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 12.12.1951 - 3 StR 691/51 = BGHSt 2, 63, 70 und OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.1999 - 4 Ss 284/99 = VRS 97, 181 = StraFo 1999, 382).

    Kann ein Urteil - wie hier - wahlweise mit Berufung oder Revision angefochten werden, so enthält die Erklärung des Angekl. innerhalb der Rechtsmittelfrist, dass er das Urteil anfechte und sich die Bestimmung des Rechtsmittels vorbehalte, eine statthafte allgemeine Anfechtung des Urteils (BGHSt 2, 63/70).

    Der Senat kann die Frage letztlich dahin stehen lassen, denn auch nach der Rechtsprechung des BGH ist die Anfechtung unbeschadet eines innerhalb der Revisionsbegründungsfrist wirksam erklärten Übergangs zur Revision auch dann als Berufung zu behandeln, wenn innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 I StPO) die Revisionsanträge nicht oder nicht in der dem § 345 II StPO genügenden Form angebracht werden (BGH, Beschluss vom 12.12.1951 - 3 StR 691/51 = BGHSt 2, 63, 70); OLG Hamm a.a.O.; vgl. auch BayObLG JR 1971, 120; KG JR 1987, 217; kritisch Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl. § 335 Rn. 6; KK-Gericke StPO 7. Aufl. § 335 Rn. 6).

  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 741/02

    Revision, Berufung, Auslegung der Rechtsmittelerklärung des Angeklagten, Prüfung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17
    Dabei lässt sich in der bloßen Bezeichnung des Rechtsmittels als Revision durch einen Rechtsunkundigen auch bei zunächst unbestimmter Einlegung nicht ohne Weiteres eine solche Entscheidung sehen (OLG Hamm StraFo 1997, 210 und OLG Hamm NJW 2003, 1469).

    Anderenfalls wäre dem Revisionsgericht diese Überprüfung verwehrt (OLG Hamm StraFo 1997, 210; OLG Hamm NJW 2003, 1469 jew. m.w.N.).

  • LG Berlin, 07.05.1986 - 515 Qs 11/86
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17
    Der Senat kann die Frage letztlich dahin stehen lassen, denn auch nach der Rechtsprechung des BGH ist die Anfechtung unbeschadet eines innerhalb der Revisionsbegründungsfrist wirksam erklärten Übergangs zur Revision auch dann als Berufung zu behandeln, wenn innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 I StPO) die Revisionsanträge nicht oder nicht in der dem § 345 II StPO genügenden Form angebracht werden (BGH, Beschluss vom 12.12.1951 - 3 StR 691/51 = BGHSt 2, 63, 70); OLG Hamm a.a.O.; vgl. auch BayObLG JR 1971, 120; KG JR 1987, 217; kritisch Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl. § 335 Rn. 6; KK-Gericke StPO 7. Aufl. § 335 Rn. 6).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17
    In einem solchen Fall soll es vielmehr im Sinne der Sicherung und Effektuierung des Wahlrechts bei demjenigen Rechtsmittel bleiben, welches die unbenannte Anfechtung des amtsgerichtlichen Urteils ihrem Wesen nach von Anfang an war (vgl. OLG Hamm a.a.O. unter Hinweis auf BGHSt 33, 183/188 f.).
  • OLG Koblenz, 06.11.1984 - 1 Ss 416/84

    Vollmacht; Verteidiger; Rechtsmittel; Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17
    Eine Entscheidung über die Kosten ist nicht veranlasst (vgl. OLG Koblenz VRS 68, 51, 53; KK-Gericke a.a.O. § 346 Rn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17
    Als Revisionsgericht, das mit der Sache auf Grund eines Antrags nach § 346 II StPO befasst wird, ist der Senat berechtigt und verpflichtet, die Frage der Zulässigkeit der Revision ohne Beschränkungen nach allen Richtungen zu prüfen (BGHSt 16, 115; BGHSt 22, 213; KK-Gericke a.a.O. § 346 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17
    Als Revisionsgericht, das mit der Sache auf Grund eines Antrags nach § 346 II StPO befasst wird, ist der Senat berechtigt und verpflichtet, die Frage der Zulässigkeit der Revision ohne Beschränkungen nach allen Richtungen zu prüfen (BGHSt 16, 115; BGHSt 22, 213; KK-Gericke a.a.O. § 346 Rn. 21 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht