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   OLG Bamberg, 08.10.2019 - 2 WF 184/19   

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https://dejure.org/2019,52711
OLG Bamberg, 08.10.2019 - 2 WF 184/19 (https://dejure.org/2019,52711)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.10.2019 - 2 WF 184/19 (https://dejure.org/2019,52711)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 2 WF 184/19 (https://dejure.org/2019,52711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 116 Abs. 3, § 120; ZPO § 103, § 104, § 518
    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen nachfolgend ergänzten Kostenfestsetzungsbeschluss

  • rewis.io

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen nachfolgend ergänzten Kostenfestsetzungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung in Familienstreitsachen; Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen nachfolgend ergänzten Kostenfestsetzungsbeschluss

  • rechtsportal.de

    FAmFG § 113 Abs. 1; ZPO § 321
    Kostengrundentscheidung in Familienstreitsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1213
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 98/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.10.2019 - 2 WF 184/19
    Es ist kein Grund ersichtlich, dies anders als für das Revisionsrecht (dazu BGH, Urteil v. 24.02.1953 - I ZR 98/52; BGH, Urteil v. 15.11.1961 - VIII ZR 115/61) oder für Ergänzungsbeschlüsse gem. § 43 FamFG (dazu Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 43 FamFG Rn. 4; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 43 Rn. 18) zu beurteilen.
  • BGH, 15.11.1961 - VIII ZR 115/61
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.10.2019 - 2 WF 184/19
    Es ist kein Grund ersichtlich, dies anders als für das Revisionsrecht (dazu BGH, Urteil v. 24.02.1953 - I ZR 98/52; BGH, Urteil v. 15.11.1961 - VIII ZR 115/61) oder für Ergänzungsbeschlüsse gem. § 43 FamFG (dazu Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 43 FamFG Rn. 4; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 43 Rn. 18) zu beurteilen.
  • OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23

    Entscheidungsschuldnerhaftung; Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung;

    Damit kann aber - unter Berücksichtigung allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsätze - nur eine Entscheidung gemeint sein, die dem Beteiligten gegenüber wirksam geworden ist, dem die Kosten auferlegt worden sind (so auch KG Berlin NJW-RR 2000, 1239 zu der früheren entsprechenden Vorschrift zur Entscheidungsschuldnerhaftung im GKG; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2020, 1213 : kein Kostenfestsetzungsbeschluss vor Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung).
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