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   OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/2006, 3 Ss OWi 1708/06   

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https://dejure.org/2007,12692
OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/2006, 3 Ss OWi 1708/06 (https://dejure.org/2007,12692)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/2006, 3 Ss OWi 1708/06 (https://dejure.org/2007,12692)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 3 Ss OWi 1708/2006, 3 Ss OWi 1708/06 (https://dejure.org/2007,12692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

  • IWW (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung zur Nachtzeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung - trotzdem Fahrverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen von einem Fahrverbot bei gleichzeitiger Erhöhung des Bußgelds nach Geschwindigkeitsüberschreitung zur Nachtzeit; Festsetzung der Dauer des aufgrund einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 Straßenverkehrsgesetz ...

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07

    Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel aufgrund Verwechslung der

    Darauf, dass eine derartiges fahrlässiges Verhalten mit guten Gründen nicht zugleich als rücksichtslos zu qualifizieren wäre, kommt es nicht an, solange - wie hier - aufgrund der erhöhten abstrakten Gefährlichkeit im Bereich einer innerstädtischen Kreuzung und zwar auch zur Nachtzeit (vgl. hierzu OLG Bamberg, Beschluss v. 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/2006 = VerkMitt 2007, Nr. 83 = VRR 2007, 235 f.) von einem groben Pflichtenverstoß auszugehen ist, für den es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 195; 231/235).
  • OLG Bamberg, 11.07.2007 - 3 Ss OWi 924/07

    Die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV bestimmte

    Diese durch den Verordnungsgeber gewollte 'Bindung' der Sanktionspraxis der Tatgerichte dient nicht zuletzt der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer (Anwendungsgleichheit) und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der tagtäglich durch eine unüberschaubare Vielzahl von Verkehrsverstößen, namentlich Geschwindigkeitsüberschreitungen, ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV-1996, 284/285; OLG Zweibrücken DAR 2003, 531/532; KG NZV 2002, 47; Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 25 StVG Rn. 10 sowie st.Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06 = VRR 2006, 230 f. = ZfSch 2006, 533 ff. = DAR 2006, 515f. = VRS 111, 62ff.; vom 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06 = VRR 2006, 432 f. = Verkehrsrecht aktuell 2006, 174 = ZAP EN-Nr. 725/2006 und vom 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06 = VRR 2007, 235 = Verkehrsrecht aktuell 2007, 50 = ZAP EN-Nr. 202/2007).
  • OLG Zweibrücken, 19.07.2016 - 1 OWi 1 SsBs 28/16

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Absehen von der Anordnung eines Fahrverbots

    Die ausgebliebene Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann das Absehen von dem Fahrverbot ebenfalls nicht rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 09. Januar 2007 - 3 Ss OWi 1708/2006, 3 Ss OWi 1708/06, juris).
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