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   OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17   

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https://dejure.org/2018,3504
OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17 (https://dejure.org/2018,3504)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17 (https://dejure.org/2018,3504)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17 (https://dejure.org/2018,3504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Anforderungen an Aufklärungsrüge bei Zeugenbeweis und wegen unterbliebener Schuldfähigkeitsbegutachtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ausführung der Aufklärungsrüge wegen unterbliebener Vernehmung eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Revision: Aufklärungsrüge, oder: Das wollen wir lesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ausführung der Aufklärungsrüge wegen unterbliebener Vernehmung eines Zeugen; Anforderungen an die Ausführung einer Aufklärungsrüge wegen unterbliebener Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 263/14

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Aufklärungsrüge wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
    Die Aufklärungsrüge, mit der die unterbliebene Vernehmung eines Zeugen beanstandet wird, ist nicht zulässig erhoben, wenn dessen ladungsfähige Anschrift nicht mitgeteilt wird (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 30.07.2014 - 4 StR 263/14 und Urt. v. 21.11.2013 - 4 StR 242/13 [jeweils bei juris]).

    a) Soweit die Revision mit der Aufklärungsrüge die unterbliebene Vernehmung des Bereitschaftsarztes als (sachverständigen) Zeugen beanstandet, ist die Rüge schon deshalb unzulässig, weil die ladungsfähige Anschrift des Zeugen nicht mitgeteilt wird (st.Rspr.; vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 30.07.2014 - 4 StR 263/14 und Urt. v. 21.11.2013 - 4 StR 242/13 [jew. bei juris]; LR/Becker StPO 26. Aufl. § 244 Rn. 368; KK/Krehl StPO 7. Aufl. § 244 Rn. 217, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
    Die Aufklärungsrüge, mit der die unterbliebene Vernehmung eines Zeugen beanstandet wird, ist nicht zulässig erhoben, wenn dessen ladungsfähige Anschrift nicht mitgeteilt wird (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 30.07.2014 - 4 StR 263/14 und Urt. v. 21.11.2013 - 4 StR 242/13 [jeweils bei juris]).

    a) Soweit die Revision mit der Aufklärungsrüge die unterbliebene Vernehmung des Bereitschaftsarztes als (sachverständigen) Zeugen beanstandet, ist die Rüge schon deshalb unzulässig, weil die ladungsfähige Anschrift des Zeugen nicht mitgeteilt wird (st.Rspr.; vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 30.07.2014 - 4 StR 263/14 und Urt. v. 21.11.2013 - 4 StR 242/13 [jew. bei juris]; LR/Becker StPO 26. Aufl. § 244 Rn. 368; KK/Krehl StPO 7. Aufl. § 244 Rn. 217, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 202/17

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
    Eine zulässige Aufklärungsrüge erfordert ferner den Vortrag, welche konkreten Angaben der nicht vernommene Zeuge hätte machen können (u.a. Anschluss an BGH, Urt. v. 03.08.2017 - 4 StR 202/17 = NStZ-RR 2017, 317 und Urt. v. 20.11.2014 - 4 StR 234/14 = NStZ 2015, 233 = StraFo 2015, 68).

    Darüber hinaus unterbleibt der erforderliche Vortrag, welche konkreten Angaben der Zeuge hätte machen können (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 03.08.2017 - 4 StR 202/17 = NStZ-RR 2017, 317 und Urt. v. 20.11.2014 - 4 StR 234/14 = NStZ 2015, 233 = StraFo 2015, 68).

  • BGH, 31.05.2016 - 1 StR 22/16

    Aufklärungsrüge (Begründung: Vortrag der aufklärungsbedürftigen Tatsachen)

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
    Die Aufklärungsrüge, mit der die unterlassene Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zu den Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB gerügt wird, ist unzulässig, wenn ausreichend bestimmte Behauptungen dazu, welche konkreten Tatsachen das Gericht hätte aufklären können und was es zu der vermissten Beweiserhebung drängen musste, unterbleiben (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 31.05.2016 - 1 StR 22/16 und Urt. v. 23.09.2014 - 2 StR 485/14 [jeweils bei juris]).

    Denn hierfür fehlt es an ausreichend bestimmten Behauptungen dazu, welche Tatsachen das LG hätte aufklären können und was die Berufungskammer zu der vermissten Beweiserhebung drängen musste (vgl. nur BGH, Beschluss vom 31.05.2016 - 1 StR 22/16 und Urt. v. 23.09.2014 - 2 StR 485/14 [jeweils bei juris]).

  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 485/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
    Die Aufklärungsrüge, mit der die unterlassene Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zu den Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB gerügt wird, ist unzulässig, wenn ausreichend bestimmte Behauptungen dazu, welche konkreten Tatsachen das Gericht hätte aufklären können und was es zu der vermissten Beweiserhebung drängen musste, unterbleiben (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 31.05.2016 - 1 StR 22/16 und Urt. v. 23.09.2014 - 2 StR 485/14 [jeweils bei juris]).

    Denn hierfür fehlt es an ausreichend bestimmten Behauptungen dazu, welche Tatsachen das LG hätte aufklären können und was die Berufungskammer zu der vermissten Beweiserhebung drängen musste (vgl. nur BGH, Beschluss vom 31.05.2016 - 1 StR 22/16 und Urt. v. 23.09.2014 - 2 StR 485/14 [jeweils bei juris]).

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
    Eine zulässige Aufklärungsrüge erfordert ferner den Vortrag, welche konkreten Angaben der nicht vernommene Zeuge hätte machen können (u.a. Anschluss an BGH, Urt. v. 03.08.2017 - 4 StR 202/17 = NStZ-RR 2017, 317 und Urt. v. 20.11.2014 - 4 StR 234/14 = NStZ 2015, 233 = StraFo 2015, 68).

    Darüber hinaus unterbleibt der erforderliche Vortrag, welche konkreten Angaben der Zeuge hätte machen können (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 03.08.2017 - 4 StR 202/17 = NStZ-RR 2017, 317 und Urt. v. 20.11.2014 - 4 StR 234/14 = NStZ 2015, 233 = StraFo 2015, 68).

  • BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03

    Rekonstruktionsverbot; Verbot der Aktenrüge

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
    Die erforderliche Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Zeugen oder auch nur dessen unmittelbarer Auffindbarkeit durch das Gericht wird auch nicht durch den bloßen Hinweis, der Arzt sei dem Gericht namentlich bekannt, ersetzt (vgl. BGH, Beschl. vom 08.05.2003 - 5 StR 120/03 = BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
    c) Soweit die Revision beanstandet, über einen vor der Berufungshauptverhandlung zu Protokoll des AG gestellten Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens "hinsichtlich der Schuldfähigkeit" sei "nicht entschieden" worden, ist die Rüge bereits unzulässig, weil ihr die konkrete Angriffsrichtung nicht zu entnehmen ist (vgl. hierzu nur BGH, Beschl. 09.01.2018 - 5 StR 541/17; 24.05.2017 - 1 StR 598/16 und 10.05.2017 - 4 StR 567/16 [jeweils bei juris]).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
    c) Soweit die Revision beanstandet, über einen vor der Berufungshauptverhandlung zu Protokoll des AG gestellten Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens "hinsichtlich der Schuldfähigkeit" sei "nicht entschieden" worden, ist die Rüge bereits unzulässig, weil ihr die konkrete Angriffsrichtung nicht zu entnehmen ist (vgl. hierzu nur BGH, Beschl. 09.01.2018 - 5 StR 541/17; 24.05.2017 - 1 StR 598/16 und 10.05.2017 - 4 StR 567/16 [jeweils bei juris]).
  • BGH, 10.05.2017 - 4 StR 567/16

    Verwerfung der Revision und Kostenbeschwerde; Auferlegung von Übersetzungskosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
    c) Soweit die Revision beanstandet, über einen vor der Berufungshauptverhandlung zu Protokoll des AG gestellten Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens "hinsichtlich der Schuldfähigkeit" sei "nicht entschieden" worden, ist die Rüge bereits unzulässig, weil ihr die konkrete Angriffsrichtung nicht zu entnehmen ist (vgl. hierzu nur BGH, Beschl. 09.01.2018 - 5 StR 541/17; 24.05.2017 - 1 StR 598/16 und 10.05.2017 - 4 StR 567/16 [jeweils bei juris]).
  • KG, 26.11.2019 - 3 Ws (B) 350/19

    Identifizierung des Betroffenen als Fahrer trotz verdeckten Haaransatzes auf dem

    a.) Soweit die Rechtsbeschwerde mit der Aufklärungsrüge die unterbliebene Vernehmung des Zeugen C beanstandet, ist die Rüge schon deshalb unzulässig, weil die ladungsfähige Anschrift des Zeugen nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 - und vom 30. Juli 2014 - 4 StR 263/14 - Urteile vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13 - und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08 -, OLG Bamberg, Urteil vom 9. Februar 2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17 -, alle bei juris).
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