Rechtsprechung
OLG Bamberg, 09.02.2022 - 7 UF 196/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB §§ 1601, 1603 Abs. 2
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG §§ 58 ff.; FamFG § 243 S. 1 und S. 2 Nr. 1
Kindesunterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts; Zurechnung eines Einkommens aus einer fiktiven Tätigkeit in Vollzeit; Erstausbildung eines fünfundvierzigjährigen Unterhaltspflichtigen; Umfang von Umgangskosten
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kindesunterhalt und die Erstausbildung eines 45-jährigen Unterhaltspflichtigen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Familienvater als Auszubildender - Erspart ihm die Erstausbildung den Mindestunterhalt für die Kinder?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Was hat Vorrang: berufliche Erstausbildung oder Unterhaltspflicht?
- haufe.de (Kurzinformation)
Recht Unterhaltsverpflichteter auf Erstausbildung beschränkt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erstausbildung mit 45 Jahren: Vater muss trotzdem Kindesunterhalt zahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Vorrang der Erstausbildung eines 45-jährigen Unterhaltspflichtigen gegenüber Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder - Langjährige Ausübung ungelernter Tätigkeiten durch Unterhaltspflichtigen
Besprechungen u.ä.
- ftcam-ra.de , S. 8 (Entscheidungsbesprechung)
Erstausbildung eines Unterhaltspflichtigen/Umgangskosten
Verfahrensgang
- AG Bad Kissingen, 04.08.2021 - 2 F 185/21
- AG Bad Kissingen, 30.08.2021 - 2 F 185/21
- OLG Bamberg, 09.02.2022 - 7 UF 196/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 943
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12
Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt: Reale Beschäftigungschance bei …
Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2022 - 7 UF 196/21
Bei Arbeitsstellen mit geringem Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa ergänzende Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (BGH FamRZ 2014, 637;… Klinkhammer in Wendl / Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Auflage, 2019, § 2 Rn. 366 ff).2) Allerdings setzt die Zurechnung fiktiver Einkünfte, in die auch mögliche Nebenverdienste einzubeziehen sind, neben den nicht ausreichenden Erwerbsbemühungen stets eine reale Beschäftigungschance des Unterhaltspflichtigen voraus (BGH FamRZ 2014, 637).
Auch wenn der Unterhalt aufgrund eines - wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit - lediglich fiktiven Einkommens festzusetzen ist, trifft den Antragsgegner eine Obliegenheit zur Ausübung einer Nebentätigkeit im selben Umfang wie einen seine Erwerbsobliegenheit erfüllenden Unterhaltsschuldner (BGH FamRZ 2014, 637).
- OLG Bamberg, 12.01.2005 - 2 UF 273/04
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigem Kind - Umfang der …
Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2022 - 7 UF 196/21
Selbst wenn der Antragsgegner regelmäßig Umgang mit den Antragstellern pflegt, könnte er pro Woche jedenfalls einige weitere Stunden arbeiten (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2005, 1114). - BGH, 09.11.2016 - XII ZB 227/15
Unterhalt der minderjährigen Kindes: Umfang der Erwerbsobliegenheit des …
Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2022 - 7 UF 196/21
Denn wer sich gegenüber seiner Erwerbsobliegenheit auf eine krankheitsbedingte Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit berufen will, muss grundsätzlich Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Leiden angeben, und hat ferner darzulegen, inwieweit die behaupteten gesundheitlichen Störungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken (BGH, FamRZ 2017, 109). - BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs …
Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2022 - 7 UF 196/21
Schließlich darf dem Unterhaltspflichtigen auch bei einem Verstoß gegen seine Erwerbsobliegenheit immer nur das Einkommen zugerechnet werden, welches von ihm realistischerweise erzielt werden kann (BVerfG FamRZ 2010, 793, 794). - BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer …
Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2022 - 7 UF 196/21
Zwar ist es unterhaltsrechtlich anerkannt, dass einer Erstausbildung regelmäßig auch gegenüber der gesteigerten Unterhaltspflicht aus § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB der Vorrang einzuräumen ist, da diese zum eigenen Lebensbedarf des Unterhaltspflichtigen gehört (BGH FamRZ 2011, 1041 ff).