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   OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15   

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https://dejure.org/2015,39470
OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15 (https://dejure.org/2015,39470)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.12.2015 - 8 U 23/15 (https://dejure.org/2015,39470)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 8 U 23/15 (https://dejure.org/2015,39470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Einzug der Erwerber der Wohnungen und vollständige Kaufpreiszahlung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einzug + Kaufpreiszahlung = Abnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnung bezahlt, Bau gebilligt - Wohnungseigentümer verklagen den Bauträger wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Konkludente Abnahme auch des Gemeinschaftseigentums bei Einzug und Zahlung durch die Wohnungskäufer!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Konkludente Abnahme einer Wohneigentumsanlage durch Bezug der Wohnungen und Zahlung des Kaufpreises - Nachträgliche Änderung einer Vereinbarung über förmliche Abnahme durch stillschweigende Vereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzug + Kaufpreiszahlung = Abnahme! (IBR 2016, 151)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 688
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Schweinfurt, 23.01.2015 - 22 O 135/13

    Konkludente Abnahme mit Ablauf der Prüfungsfrist nach Fertigstellung

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
    22 O 135/13 LG Schweinfurt.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 23.01.2015, Az. 22 O 135/13, wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 23.01.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Schweinfurt, Az.: 22 O 135/13, wird die Beklagte verurteilt, folgende Mängel an der Tiefgarage und am Parkdeck des Anwesens ..., A. zu beseitigen:.

    Unter Abänderung des am 23.01.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Schweinfurt, Az.: 22 O 135/13, wird die Beklagte weiterhin verurteilt, an die Klägerin EUR 8.690,33 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshändigkeit zu bezahlen.

    Hilfsweise: Das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 23.01.2015, Az.: 22 O 135/13 wird aufgehoben und der Rechtstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges verwiesen.

  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
    2.21 Die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme kann durch eine stillschweigende Vereinbarung nachträglich wieder aufgehoben werden (BGH, Urteil vom 03.11.1992, Az.: X ZR 83/90).

    An das Vorliegen der Voraussetzungen sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1977, Az.: VII ZR 108/76; Urteil vom 03.11.1992, Az.: X ZR 83/90; Urteil vom 22.12.2000, Az.: VII ZR 310/99).

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2014, Aktenzeichen: VII ZR 177/13, Rn. 13 m. w. N.).
  • OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05

    Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung; Beginn der Verjährung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen eine Verwirkung schon wegen der Schwierigkeiten der sachgerechten Einlassung in der Sache in Betracht zu ziehen ist (BGH NJW 1980, 880; OLG München WM 2006, 523 f.).
  • BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79

    Voraussetzungen der Verwirkung; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen lange

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen eine Verwirkung schon wegen der Schwierigkeiten der sachgerechten Einlassung in der Sache in Betracht zu ziehen ist (BGH NJW 1980, 880; OLG München WM 2006, 523 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
    Anders als in dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23.10.2012 (Az.: 23 U 112/11) entschiedenen Fall wurde jedenfalls.
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
    2.23 Die von der Berufungsklägerin angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.11.2010, Az.: VII ZR 171/08, steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 27 U 4/01

    Baurecht: Stillschweigende Abnahme auch bei vereinbarter förmlicher Abnahme

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
    Die förmliche Abnahme dient allerdings gerade auch dem Schutz des Auftraggebers vor der Bewertung seines Verhaltens als Abnahme, d. h. der Wertung eines Verhaltens, das u.U. nicht von dem Willen getragen ist, so oder überhaupt eine Abnahme zu erklären (OLG Köln, Urteil vom 30.01.2002, Az.: 27 U 4/01, eingestellt in juris, dort Rn. 4).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
    An das Vorliegen der Voraussetzungen sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1977, Az.: VII ZR 108/76; Urteil vom 03.11.1992, Az.: X ZR 83/90; Urteil vom 22.12.2000, Az.: VII ZR 310/99).
  • BGH, 21.04.1977 - VII ZR 108/76

    VOB-Vertrag: Formlose statt förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15
    An das Vorliegen der Voraussetzungen sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1977, Az.: VII ZR 108/76; Urteil vom 03.11.1992, Az.: X ZR 83/90; Urteil vom 22.12.2000, Az.: VII ZR 310/99).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

  • OLG Stuttgart, 25.03.2024 - 10 U 13/23

    Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

    Aus dem von der Beklagten und ihren Streithelfern angeführten Urteil des OLG Bamberg vom 9. Dezember 2015 (- 8 U 23/15 -) ergibt sich nichts anderes; dort wurde entschieden, dass auch bei vereinbarter förmlichen Abnahme eine konkludente Abnahme durch Zahlung des Kaufpreises und Ingebrauchnahme möglich sei.
  • OLG Brandenburg, 06.02.2018 - 12 U 197/16

    Trotz fehlender Abnahme: Bauträger muss Baumängel beseitigen!

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem Sach- und Streitstand, der der in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidung des OLG Bamberg vom 09.12.2015 - 8 U 23/15 zu Grunde lag.
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