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   OLG Bamberg, 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,783
OLG Bamberg, 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16 (https://dejure.org/2017,783)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16 (https://dejure.org/2017,783)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16 (https://dejure.org/2017,783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 337 Abs. 1; WStG § 16 Abs. 1; StGB § 21, § 49 Abs. 1
    Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei Dauerstraftat

  • rewis.io

    Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei Dauerstraftat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 I; StGB § 49 I; WStG § 16 I
    Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei Dauerstraftat

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 I; StGB § 49 I; WStG § 16 I
    Voraussetzungen der Begehung einer Fahnenflucht im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Begehung einer Fahnenflucht im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit; Recht des Verurteilten auf Bestellung eines Beistands im Vollstreckungshilfeverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung des § 21 StGB bei einer Fahnenflucht

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17

    Berufungsbeschränkung; Rechtsmittelbeschränkung; Wirksamkeit; Strafzumessung;

    Hier ist die Begründung, mit der das Landgericht die verhängten Gesamtstrafen zur Bewährung ausgesetzt hat, rechtsfehlerhaft, weil sie widersprüchlich ist (vgl. zur Widersprüchlichkeit als Rechtsfehler: OLG Bamberg, Beschl. v. 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16 - juris).
  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17

    Berufungsbeschränkung, Rechtsmittelbeschränkung, Wirksamkeit, Strafzumessung,

    Hier ist die Begründung, mit der das Landgericht die verhängten Gesamtstrafen zur Bewährung ausgesetzt hat, rechtsfehlerhaft, weil sie widersprüchlich ist (vgl. zur Widersprüchlichkeit als Rechtsfehler: OLG Bamberg, Beschl. v. 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16 - juris).
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