Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 11.11.2015 - 1 Ws 585/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35070
OLG Bamberg, 11.11.2015 - 1 Ws 585/15 (https://dejure.org/2015,35070)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.11.2015 - 1 Ws 585/15 (https://dejure.org/2015,35070)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. November 2015 - 1 Ws 585/15 (https://dejure.org/2015,35070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Konkludente Berufungsannahme durch Aufforderung, eine Erklärung zum Berufungsziel abzugeben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 323
    Konkludente Berufungsannahme bereits vor Bestimmung des Termins zur Berufungshauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkludente Berufungsannahme bereits vor Bestimmung des Termins zur Berufungshauptverhandlung; Nichtannahme der Berufung nach der "zur Vorbereitung der Hauptverhandlung" an die Verteidigung gerichteten gerichtlichen Aufforderung zur Abgabe näherer Erklärungen zu ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konkludente Annahme einer Berufung schließt nachfolgende Nichtannahmeentscheidung aus

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 17.04.2002 - 1 Ws 167/02

    Stillschweigende Annahme der Berufung durch Terminsbestimmung zur

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.11.2015 - 1 Ws 585/15
    Eine konkludente, eine spätere Nichtannahmeentscheidung ausschließende Berufungsannahme im Sinne von § 313 StPO kann im Einzelfall bereits vor Bestimmung des Termins zur Berufungshauptverhandlung in der zu deren Vorbereitung an die Verteidigung gerichteten gerichtlichen Aufforderung zur Abgabe näherer Erklärungen zu Berufungsziel und einer etwaigen Rechtsmittelbeschränkung liegen mit der Folge, dass die spätere Nichtannahme analog § 322 Abs. 2 StPO mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden kann (Fortführung u.a. von OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.04.2002 - 1 Ws 167/02 = NStZ-2002, 245; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2011 - 3 Ws 402/11 = NStZ-RR 2011, 382 und OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 180/11 = StraFo 2011, 403).

    Allerdings entspricht es ganz h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur, dass eine konkludente Annahme einer Berufung durch das Berufungsgericht eine nachfolgende Nichtannahmeentscheidung ausschließt; in diesen Fällen ist die Nichtannahmeentscheidung entgegen § 322 a Satz 2 StPO in analoger Anwendung von § 322 Abs. 2 StPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2011 - 3 Ws 402/11 = NStZ-RR 2011, 382; OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 180/11 = StraFo 2011, 403; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.04.2002 - 1 Ws 167/02 = NStZ-2002, 245; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 322 a Rn. 8; KK-Paul StPO 7. Aufl. § 322a Rn. 1; SK-Frisch StPO 4. Aufl. § 322a Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11

    Rechtsmittel gegen die nach Bestimmung eines Hauptverhandlungstermins

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.11.2015 - 1 Ws 585/15
    Eine konkludente, eine spätere Nichtannahmeentscheidung ausschließende Berufungsannahme im Sinne von § 313 StPO kann im Einzelfall bereits vor Bestimmung des Termins zur Berufungshauptverhandlung in der zu deren Vorbereitung an die Verteidigung gerichteten gerichtlichen Aufforderung zur Abgabe näherer Erklärungen zu Berufungsziel und einer etwaigen Rechtsmittelbeschränkung liegen mit der Folge, dass die spätere Nichtannahme analog § 322 Abs. 2 StPO mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden kann (Fortführung u.a. von OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.04.2002 - 1 Ws 167/02 = NStZ-2002, 245; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2011 - 3 Ws 402/11 = NStZ-RR 2011, 382 und OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 180/11 = StraFo 2011, 403).

    Allerdings entspricht es ganz h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur, dass eine konkludente Annahme einer Berufung durch das Berufungsgericht eine nachfolgende Nichtannahmeentscheidung ausschließt; in diesen Fällen ist die Nichtannahmeentscheidung entgegen § 322 a Satz 2 StPO in analoger Anwendung von § 322 Abs. 2 StPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2011 - 3 Ws 402/11 = NStZ-RR 2011, 382; OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 180/11 = StraFo 2011, 403; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.04.2002 - 1 Ws 167/02 = NStZ-2002, 245; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 322 a Rn. 8; KK-Paul StPO 7. Aufl. § 322a Rn. 1; SK-Frisch StPO 4. Aufl. § 322a Rn. 11).

  • OLG Celle, 06.07.2011 - 2 Ws 180/11

    Annahme einer Berufung durch Terminsbestimmung; Ausschluss der späteren

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.11.2015 - 1 Ws 585/15
    Eine konkludente, eine spätere Nichtannahmeentscheidung ausschließende Berufungsannahme im Sinne von § 313 StPO kann im Einzelfall bereits vor Bestimmung des Termins zur Berufungshauptverhandlung in der zu deren Vorbereitung an die Verteidigung gerichteten gerichtlichen Aufforderung zur Abgabe näherer Erklärungen zu Berufungsziel und einer etwaigen Rechtsmittelbeschränkung liegen mit der Folge, dass die spätere Nichtannahme analog § 322 Abs. 2 StPO mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden kann (Fortführung u.a. von OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.04.2002 - 1 Ws 167/02 = NStZ-2002, 245; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2011 - 3 Ws 402/11 = NStZ-RR 2011, 382 und OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 180/11 = StraFo 2011, 403).

    Allerdings entspricht es ganz h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur, dass eine konkludente Annahme einer Berufung durch das Berufungsgericht eine nachfolgende Nichtannahmeentscheidung ausschließt; in diesen Fällen ist die Nichtannahmeentscheidung entgegen § 322 a Satz 2 StPO in analoger Anwendung von § 322 Abs. 2 StPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2011 - 3 Ws 402/11 = NStZ-RR 2011, 382; OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 180/11 = StraFo 2011, 403; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.04.2002 - 1 Ws 167/02 = NStZ-2002, 245; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 322 a Rn. 8; KK-Paul StPO 7. Aufl. § 322a Rn. 1; SK-Frisch StPO 4. Aufl. § 322a Rn. 11).

  • OLG Hamburg, 17.09.1998 - 2 Ws 246/98

    Strafprozeßrecht: Kein Annahmeerfordernis der Berufung bei Einziehung neben

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.11.2015 - 1 Ws 585/15
    Dies ergibt sich indessen nicht aus der gesetzlichen Regelung des § 313 Abs. 1 StPO und auch nicht aus der von dem Verteidiger zitierten Entscheidung des OLG Hamburg vom 17.09.1998 - 2 Ws 246/98 (= OLGSt StPO § 313 Nr. 6 = JR 1999, 479 = StV 2001, 333).
  • OLG Nürnberg, 16.05.2018 - 1 Ws 149/18

    Definition der selbstständigen prozessualen Tat nach fristauslösendem Haftbefehl

    Bilden diese erst eine ausreichend tragfähige Grundlage für die Kriminalpolizei, alle bereits vorliegenden Erkenntnisse in einer Gesamtschau in den Blick zu nehmen und so zu bewerten, dass die einzelnen Taten konkret festgestellt und dem Beschuldigten seine eigenen Tatbeiträge sicher zugeordnet werden konnten, ist den Strafverfolgungsbehörden bei einem enormen Umfang des Verfahrens ein Zeitraum von drei Wochen zuzubilligen (Fortführung von OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2015, Az. 1 Ws 585/15 H, betreffend die Möglichkeit der fiktiven Bestimmung eines späteren maßgeblichen Zeitpunktes).

    Dafür war den Strafverfolgungsbehörden angesichts des enormen Umfangs des Verfahrens ein Zeitraum von drei Wochen zuzubilligen (zur Möglichkeit der fiktiven Bestimmung eines späteren maßgeblichen Zeitpunktes vgl. bereits OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2015, Az. 1 Ws 585/15 H).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht