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   OLG Bamberg, 12.05.2015 - 4 U 205/14   

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https://dejure.org/2015,11715
OLG Bamberg, 12.05.2015 - 4 U 205/14 (https://dejure.org/2015,11715)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.05.2015 - 4 U 205/14 (https://dejure.org/2015,11715)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 4 U 205/14 (https://dejure.org/2015,11715)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen der Inanspruchnahme einer sog. qualifizierten Zeitbürgschaft; Rechtsfolgen der Versäumnis des Endtermins für die Gläubigeranzeige

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Inanspruchnahme einer "qualifizierten" Zeitbürgschaft bei Wiederaufleben der Forderung aufgrund Insolvenzanfechtung nach Ablauf der Ausschlussfrist

  • zvi-online.de

    BGB §§ 777, 158 Abs. 2, §§ 162, 163; InsO §§ 143, 144
    Keine Inanspruchnahme einer "qualifizierten" Zeitbürgschaft bei Wiederaufleben der Forderung aufgrund Insolvenzanfechtung nach Ablauf der Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater

    "Qualifizierte" Zeitbürgschaft mit sog. Verrechnungsklause - Inanspruchnahme der Bürgschaft nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung

  • rewis.io

    Qualifizierte Zeitbürgschaft mit Verrechnungsabrede bei Wiederaufleben durch Anfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Grenzen der Inanspruchnahme einer sog. qualifizierten Zeitbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist für Anzeige der Inanspruchnahme von qualifizierter Zeitbürgschaft eingehalten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einhaltung einer Ausschlussfrist bei qualifizierter Zeitbürgschaft

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 777, 158 Abs. 2, §§ 162, 163; InsO §§ 143, 144
    Keine Inanspruchnahme einer "qualifizierten" Zeitbürgschaft bei Wiederaufleben der Forderung aufgrund Insolvenzanfechtung nach Ablauf der Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zeitbürgschaft mit sog. Verrechnungsklausel - Inanspruchnahme der Bürgschaft nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einhaltung einer Ausschlussfrist bei qualifizierter Zeitbürgschaft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1217
  • NZI 2015, 607
  • WM 2015, 1906
  • BB 2015, 1409
  • BauR 2015, 1547
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1981 - VIII ZR 212/80

    Fristwahrende Funktion des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.05.2015 - 4 U 205/14
    Eine solche definitive Befristung der Bürgenhaftung im Sinne einer "qualifizierten" Zeitbürgschaft ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt (vgl. nur BGHZ 91, 349, Rn. 17; 139, 325, Rn. 17; BGH WM 1977, 290; 1981, 1302).
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.05.2015 - 4 U 205/14
    Eine solche definitive Befristung der Bürgenhaftung im Sinne einer "qualifizierten" Zeitbürgschaft ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt (vgl. nur BGHZ 91, 349, Rn. 17; 139, 325, Rn. 17; BGH WM 1977, 290; 1981, 1302).
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 86/09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage hinsichtlich der Behandlung einer von

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.05.2015 - 4 U 205/14
    a) Ob die gesicherten Forderungen - und in welchem genauen Umfang - in anfechtbarer Weise erfüllt worden waren, bedürfte ohnehin noch näherer Überprüfung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZR 86/09).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.05.2015 - 4 U 205/14
    Die in § 144 I InsO statuierte Rückwirkung reicht auch aus einem weiteren Rechtsgrund nicht aus, um die hier maßgebende Zeitschranke und den daraus folgenden Erlöschensgrund zu überwinden: Ebenso wie im Zusammenhang mit einer erst nach Klagezustellung erfolgen Aufrechnung nicht schon das Bestehen einer Aufrechnungslage (als Bezugspunkt der Rückwirkung einer wirksam erklärten Aufrechnung), sondern erst die Aufrechnungserklärung selbst das erledigende Ereignis darstellt (BGHZ 155, 392), hat es in der Frage eines tatsächlichen Wiederauflebens von Sicherungsrechten nicht auf die Verwirklichung eines Anfechtungstatbestandes, sondern ausschlaggebend auf eine die jeweilige anfechtbare Leistung bezogene Ausübung der Anfechtungsbefugnis des Insolvenzverwalters und die erfolgreiche Durchsetzung des Rückgewähranspruchs (§ 143 InsO) anzukommen (vgl. MK-Kirchhof a.a.O., Rn. 186, 194 zu § 129 InsO).
  • BGH, 14.06.1984 - IX ZR 83/83

    Zeitbürgschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.05.2015 - 4 U 205/14
    Eine solche definitive Befristung der Bürgenhaftung im Sinne einer "qualifizierten" Zeitbürgschaft ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt (vgl. nur BGHZ 91, 349, Rn. 17; 139, 325, Rn. 17; BGH WM 1977, 290; 1981, 1302).
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