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   OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22   

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https://dejure.org/2023,5317
OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22 (https://dejure.org/2023,5317)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.02.2023 - 2 WF 216/22 (https://dejure.org/2023,5317)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 2 WF 216/22 (https://dejure.org/2023,5317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO §§ 113 Abs. 1 FamFG, 114 - Verfahrenskostenhilfe für das Abänderungsverfahren bei vorausgegangenem vereinfachten Unterhaltsverfahren
    Verfahrenskostenhilfe nach vereinfachtem Unterhaltsverfahren

  • rewis.io

    Beschwerde, Bewilligung, Leistungen, Kindesunterhalt, Prozesskostenhilfe, Mutwilligkeit, FamFG, Verfahrenskostenhilfe, Zahlung, Dienststelle, Unterhalt, Kind, Festsetzung, Unterhaltsverfahren, sofortige Beschwerde, Zahlung von Unterhalt, Sicherung einer einheitlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 2
    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Abänderungsverfahren gegen einen im vereinfachten Verfahren ergangenen Titel über Kindesunterhalt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfahrenskostenhilfe nach vereinfachtem Unterhaltsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Abänderungsverfahren gegen einen im vereinfachten Verfahren ergangenen Titel über Kindesunterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1971
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 15.08.2018 - 10 UF 35/18

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22
    Hat in einem Rechtsmittelverfahren ein Rechtsmittel jedoch nur auf Grund neuen Vorbringens, das der Rechtsmittelführer auch in der ersten Instanz hätte geltend machen können, Aussicht auf Erfolg, ist die Rechtsverfolgung anerkanntermaßen mutwillig, weil dieses bei sorgfältiger Prozessführung hätte vermieden werden können (OLG Brandenburg, Beschluss v. 04.02.2019, Az. 13 UF 159/18; OLG Köln, Beschluss v. 17.08.2018, Az. 10 UF 35/18; Zöller-Schultzky, a.a.O, § 114 Rn. 54; MüKo/ZPO-Wache, 6. Aufl.; § 114 Rn. 71).
  • BGH, 09.01.2020 - III ZA 18/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22
    Es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Personen Prozesse zu ermöglichen, die ein wirtschaftlich leistungsfähiger Beteiligter bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss v. 09.01.2020, Az. III ZA 18/19).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2019 - 13 UF 159/18

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Kindesunterhalts: Einwand der Erfüllung

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22
    Hat in einem Rechtsmittelverfahren ein Rechtsmittel jedoch nur auf Grund neuen Vorbringens, das der Rechtsmittelführer auch in der ersten Instanz hätte geltend machen können, Aussicht auf Erfolg, ist die Rechtsverfolgung anerkanntermaßen mutwillig, weil dieses bei sorgfältiger Prozessführung hätte vermieden werden können (OLG Brandenburg, Beschluss v. 04.02.2019, Az. 13 UF 159/18; OLG Köln, Beschluss v. 17.08.2018, Az. 10 UF 35/18; Zöller-Schultzky, a.a.O, § 114 Rn. 54; MüKo/ZPO-Wache, 6. Aufl.; § 114 Rn. 71).
  • OLG Celle, 29.05.2013 - 10 WF 100/13

    Mutwilligkeit eines Verfahrenskostenhilfebegehrens für ein Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22
    Der Beschwerdeführerin stand somit eine einfachere und billigere Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Rechte offen, so dass sich deren Verfolgung im Abänderungsverfahren als mutwillig darstellt (so auch OLG Celle, Beschluss v. 29.05.2013, Az. 10 WF 100/13; Prütting/Helms-Bömelburg, FamFG, 6. Aufl., § 240 Rn. 33; ZöllerFeskorn, ZPO, 34. Aufl., § 76 FamFG Rn. 16).
  • AG Aschaffenburg, 01.12.2022 - 3 F 1200/22

    Mutwilligkeit eines Abänderungsverfahrens nach vereinfachtem Unterhaltsverfahrens

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 01.12.2022, Az. 3 F 1200/22, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 02.10.2002 - XII ZR 346/00

    Abgrenzung von Abänderungs- und Korrekturklage in Fällen des übergangsrechtlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22
    a) Zwar handelt es sich bei § 240 FamFG im Gegensatz zum Abänderungsverfahren nach § 238 FamFG um einen Korrekturantrag, der den Beteiligten die Möglichkeit gibt, aufgrund der pauschalen Festsetzung des Unterhalts bei stark begrenzten Einwendungen des Schuldners im Verfahren nach §§ 249ff FamFG ohne Präklusion tatsächlichen Vorbringens entsprechend einem Erstantrag behandelt zu werden (vgl. BGH, Urteil v. 02.10.2002, Az. XII ZR 346/00 zu § 654 ZPO a.F.; MüKo/FamFG-Pasche, 3. Aufl., § 240 Rn. 1; Sternal-Weber, FamFG, 21. Aufl., § 240 Rn. 2f).
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