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   OLG Bamberg, 15.05.2023 - 4 U 250/22   

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https://dejure.org/2023,11268
OLG Bamberg, 15.05.2023 - 4 U 250/22 (https://dejure.org/2023,11268)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.05.2023 - 4 U 250/22 (https://dejure.org/2023,11268)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Mai 2023 - 4 U 250/22 (https://dejure.org/2023,11268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatz, Berichterstattung, Fahrzeug, Berufung, Marke, Halter, Software, Rechtsanwaltskosten, Annahmeverzug, Berechnung, Nutzungsersatz, Kenntnis, Betroffenheit, Zinsen, Zug um Zug, kein Anspruch

  • rewis.io

    Schadensersatz, Berichterstattung, Fahrzeug, Berufung, Marke, Halter, Software, Rechtsanwaltskosten, Annahmeverzug, Berechnung, Nutzungsersatz, Kenntnis, Betroffenheit, Zinsen, Zug um Zug, kein Anspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den Hersteller im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal; Regelmäßige Verjährungsfrist für den Schadensersatzanspruch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 679/21

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Restschadensersatz

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.05.2023 - 4 U 250/22
    Ein Käufer, der im Jahr 2017 allgemeine Kenntnis vom Dieselskandal auch hinsichtlich des im Streit stehenden 3, 0-Liter-Dieselmotors erlangt und die sich bis Ende 2018 keine Kenntnis von der Betroffenheit ihres Fahrzeugs verschafft hatte, obwohl dies anhand öffentlich zugänglicher Informationsquellen wie der von der Beklagten gestellten Online-Plattform leicht möglich gewesen wäre, trifft der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis von dieser Betroffenheit im Sinne von S. 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall -2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 679/21 Rn. 31, juris zum Motor EA189), Nachdem die Informationsquellen öffentlich kommuniziert und leicht zugänglich waren, wäre der Kläger ohne Weiteres auf die Internetseite der Beklagten gestoßen.

    Der Kläger hat damit auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühe verursacht hätten, nicht ausgenutzt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 679/21 -j Rn. 31, juris).

    Dass noch nicht alle Fragen aus dem sogenannten Dieselskandal durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt waren, kann die Unzumutbarkeit der Klageerhebung bei gesicherter Tatsachengrundlage ebenfalls nicht begründen (BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 679/21 -, Rn. 35, juris).

    Ein Anspruch aus S. 852 Satz 1 BGB setzt jedenfalls voraus, dass die Herstellerin im Verhältnis zum Geschädigten etwas aus dem Fahrzeugverkauf an diesen erlangt hat (BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 679/21 -, Rn. 40, juris).

    Aus dem Abschluss des Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen zwischen dem Kläger und einem Dritten folgt kein Zahlungsanspruch gegen die Beklagte (BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 VII ZR 679/21 -, Rn. 41, juris).

  • LG Bamberg, 23.09.2022 - 44 O 125/22

    Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und eingebauten

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.05.2023 - 4 U 250/22
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 23.09.2022, Az. 44 O 125/22, abgeändert.

    In Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bamberg vom 23. September 2022, Az. 44 O 125/22, wird die Klage insgesamt abgewiesen.

    die Berufung der Beklagten vom 24.10.2022 gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 23.09.2022, Az.: 44 O 125/22 zurückzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Bamberg, Az.: 44 O 125/22 vom 23.09.2022 teilweise zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin weitere 3.246,87 EUR zzgl.

  • OLG München, 27.01.2023 - 27 U 5217/22

    Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und (an VW)

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.05.2023 - 4 U 250/22
    Der Senat weicht auch nicht von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ab (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17. Januar 2023 - 3 U 88/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2023 - I-25 U 172/22 -, Juris; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2023 - 27 U 5217/22 -, juris).
  • BGH, 20.10.2022 - VII ZR 250/21

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.05.2023 - 4 U 250/22
    Für den Gläubiger müssen konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anspruchs ersichtlich sein, so dass er aus verständiger Sicht gehalten ist, die Voraussetzungen des Anspruchs aufzuklären, soweit sie ihm nicht ohnehin bekannt sind (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2022 - VII ZR 250/21 -, Rn. 18, juris).
  • BGH, 01.12.2022 - VII ZR 492/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.05.2023 - 4 U 250/22
    Ihm muss persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung vorgeworfen werden können (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - VII ZR 492/21 Rn. 20, juris).
  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 717/21

    BGH verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.05.2023 - 4 U 250/22
    Die Erhebung der Einrede der Verjährung ist nicht rechtsmissbräuchlich (BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 717/21 -, Rn. 32, juris).
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