Rechtsprechung
OLG Bamberg, 15.06.2020 - 4 U 228/19 |
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
ZPO § 522 Abs. 2
Zurückweisung der Berufung
Verfahrensgang
- LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
- LG Coburg, 05.09.2019 - 15 O 601/18
- OLG Bamberg, 28.04.2020 - 4 U 228/19
- OLG Bamberg, 15.06.2020 - 4 U 228/19
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Coburg, 26.06.2019 - 15 O 601/18
Zulässige Sperrung eines Nutzerkontos auf sozialem Netzwerk wegen Hassrede
Auszug aus OLG Bamberg, 15.06.2020 - 4 U 228/19
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 26.06.2019, Aktenzeichen 15 O 601/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 26.06.2019, Aktenzeichen 15 O 601/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20
Feststellung der dreitägigen Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social …
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgericht Bamberg - 4. Zivilsenat - vom 15. Juni 2020 - 4 U 228/19 wird als unzulässig verworfen.