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   OLG Bamberg, 15.09.2016 - 3 Ss OWi 1048/16   

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https://dejure.org/2016,37129
OLG Bamberg, 15.09.2016 - 3 Ss OWi 1048/16 (https://dejure.org/2016,37129)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.09.2016 - 3 Ss OWi 1048/16 (https://dejure.org/2016,37129)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. September 2016 - 3 Ss OWi 1048/16 (https://dejure.org/2016,37129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    OWiG §§ 73 I, II; 74 II

  • rewis.io

    Keine Fortwirkung der Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nach Zurückverweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG §§ 73 I, II; 74 II
    Keine Fortwirkung der Entbindung nach Zurückverweisung

  • rechtsportal.de

    OWiG §§ 73 I, II; 74 II
    Fortwirken des Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einmal entbunden, doch nicht immer entbunden, oder: Lieber immer einen Antrag stellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortwirken des Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 26
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 28.02.2022 - 3 Ws (B) 31/22

    Divergenzvorlage zur Reichweite einer Entbindungsentscheidung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass eine Entbindungsentscheidung nicht über das erstinstanzliche Urteil fortwirkt: Nachdem das angefochtene Urteil durch das Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen worden ist, muss der Entbindungsantrag erneut gestellt werden (vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2017, 26; zustimmend BeckOK OWiG/Hettenbach, 32. Ed., § 73 Rn. 8b).

    Dass der Betroffene in diesem Fall eine erneute Entscheidung des Amtsgerichts herbeiführen muss, wurde unter anderem vom erkennenden Senat (NZV 2013, 99), vom OLG Hamm (DAR 2006, 522), vom OLG Brandenburg (VRS 116, 276) und vom OLG Bamberg (NStZ-RR 2017, 26 [obiter dictum]) vertreten (ebenso Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 73 Rn. 5).

    Das OLG Bamberg hingegen vertritt die Auffassung, die Entbindung wirke über eine Terminverlegung hinweg und betreffe auch den aktualisierten Termin (NStZ-RR 2017, 25; NStZ-RR 2017, 26 [obiter dictum]; vgl. auch OLG Karlsruhe NZV 2016, 99 [Verhandlung nach § 74 Abs. 1 OWiG nach "konkret terminbezogenem Entbindungsbeschluss"]; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 73 Rn. 5; Meyer NZV 2010, 496; Wieser, OWiG 164. AL, § 73 Nr. 3.4).

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