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   OLG Bamberg, 15.11.2022 - 5 U 118/21   

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https://dejure.org/2022,34209
OLG Bamberg, 15.11.2022 - 5 U 118/21 (https://dejure.org/2022,34209)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.11.2022 - 5 U 118/21 (https://dejure.org/2022,34209)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. November 2022 - 5 U 118/21 (https://dejure.org/2022,34209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Schaden durch Leasingvertragsabschluss bei anzurechnenden Nutzungsvorteilen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 575/20

    Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.11.2022 - 5 U 118/21
    Der Erwerb des Fahrzeugs nach Ablauf der Leasingzeit kann bereits deshalb keinen Schadensersatzanspruch begründen, weil sich die Klägerin auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch im Rahmen der Vorteilsausgleichung den Veräußerungserlös des Fahrzeugs anrechnen lassen muss (vgl. BGH, Urt. v. 20.07.2021 - VI ZR 575/20 und VI ZR 533/20).
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 192/20

    Zur Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sogenannten

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.11.2022 - 5 U 118/21
    Der Abschluss des Leasingvertrags über das streitgegenständliche Fahrzeug kann einen ersatzfähigen Schaden nicht begründen, weil die allenfalls als Schaden anzusehenden vertragsbedingten Aufwendungen vollständig durch die anzurechnenden Nutzungsvorteile aufgezehrt würden (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2021 - VII ZR 192/20; v. 21.04.2022 - VII ZR 783/21 und VII 247/21).
  • BGH, 21.04.2022 - VII ZR 783/21

    "Dieselverfahren"; Bemessung des Nutzungsvorteils beim Leasing

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.11.2022 - 5 U 118/21
    Der Abschluss des Leasingvertrags über das streitgegenständliche Fahrzeug kann einen ersatzfähigen Schaden nicht begründen, weil die allenfalls als Schaden anzusehenden vertragsbedingten Aufwendungen vollständig durch die anzurechnenden Nutzungsvorteile aufgezehrt würden (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2021 - VII ZR 192/20; v. 21.04.2022 - VII ZR 783/21 und VII 247/21).
  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 533/20

    Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten Dieselskandal

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.11.2022 - 5 U 118/21
    Der Erwerb des Fahrzeugs nach Ablauf der Leasingzeit kann bereits deshalb keinen Schadensersatzanspruch begründen, weil sich die Klägerin auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch im Rahmen der Vorteilsausgleichung den Veräußerungserlös des Fahrzeugs anrechnen lassen muss (vgl. BGH, Urt. v. 20.07.2021 - VI ZR 575/20 und VI ZR 533/20).
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