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   OLG Bamberg, 15.12.2021 - 7 UF 211/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,53544
OLG Bamberg, 15.12.2021 - 7 UF 211/21 (https://dejure.org/2021,53544)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.12.2021 - 7 UF 211/21 (https://dejure.org/2021,53544)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 7 UF 211/21 (https://dejure.org/2021,53544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 58 ff.
    Beschwerde gegen einen Scheidungsausspruch; Versagung einer Ehescheidung wegen besonderer Härten; Außergewöhnliche Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Scheidung: Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    § 1568 BGB
    Scheidung wird nur ausnahmsweise wegen damit verbundener psychischer Belastung versagt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheidung oder doch keine Scheidung wegen Anwendung der Härteklausel?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 682
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 06.11.2008 - 9 UF 50/08

    Ehescheidung: Zerrüttungsvermutung trotz langen Zusammenlebens; psychische

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2021 - 7 UF 211/21
    Die Scheidung darf nicht allein deshalb versagt werden, weil sie von dem Ehegatten, der sie ablehnt aufgrund seiner oder ihrer inneren Verfassung und Einstellung als besondere Härte empfunden werden würde (BGH a. a. O.; OLG Brandenburg, Beschluss v. 06.11.2008, 9 UF 50/08).
  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 606/80

    Abweisung eines Scheidungsantrags - Ausnahmsloser Ausspruch der Ehescheidung nach

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2021 - 7 UF 211/21
    Der Anwendungsbereich des § 1568 Abs. 1 Altern. 2 BGB ist durch das Erfordernis außergewöhnlicher Umstände auf solche Fälle beschränkt, in denen nach objektiver Beurteilung eine Ausnahmesituation vorliegt (BGH, Urteil v. 16.09.1981, IVb ZR 606/80).
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