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   OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03   

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OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03 (https://dejure.org/2004,18101)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.02.2004 - 4 U 66/03 (https://dejure.org/2004,18101)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 4 U 66/03 (https://dejure.org/2004,18101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsanspruch geleisteter Einlagen eines atypischen stillen Gesellschafters; Täuschung eines Gesellschafters; Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft; Kündigung der Lebensversicherungen und des Bausparvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB § 235
    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft bei Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungspflichtverletzung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Fehlerhafte Gesellschaft, Gesellschaftsrecht, Kündigung, Schadensersatzanspruch, stille Gesellschaft, wichtiger Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2004, 861
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 14 U 21/02

    Kapitalanlage durch Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter: Behandlung

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03
    a) Nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft wird eine solche nach außen und innen als wirksam behandelt, wenn sie in Vollzug gesetzt worden ist und wenn keine vorrangigen Interessen der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen entgegenstehen (OLG Stuttgart, DB 2003, 764 ff.).

    Dies gilt auch für die Beteiligung als atypische stille Gesellschafter an einer Aktiengesellschaft (OLG Stuttgart, DB 2003, 764; OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 39 ).

    Demgemäß hat auch das OLG Stuttgart im Urteil vom 6.11.2002 (DB 2003, 764 ff.) hinsichtlich der Schadensersatzansprüche eines Anlegers, der sich als atypischer stiller Gesellschafter an einer Aktiengesellschaft beteiligt hatte, wegen fehlerhafter Aufklärung vor Vertragsschluss diesen hinsichtlich der Einlage nach den Grundsätzen über die Behandlung einer fehlerhaften Gesellschaft auf die Auszahlung etwaigen Guthabens auf der Grundlage einer Auseinandersetzungsbilanz nach § 235 HGB verwiesen, hinsichtlich des zusätzlich gezahlten Agios aber einen unmittelbaren Rückzahlungsanspruch erwogen und im Ergebnis nur deshalb verneint, weil auch das Agio einen Ausgleich für den Unternehmenswert darstellte und es sich deshalb um einen Beitrag handelte, den der Anleger auf der Grundlage des eingegangenen Gesellschaftsverhältnisses schuldete.

  • OLG Bamberg, 18.08.2003 - 4 U 213/02

    Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03
    Andernfalls drohte ein "Windhundrennen" (vgl. OLG Celle, ZIP 1999, 1129; OLG München, NJW-RR 2000, 624 , OLG Bamberg vom 18.8.2003 - 4 U 213/02), da sich zahlreiche Gesellschafter veranlasst sähen, möglichst vor den anderen aus der Gesellschaft auszuscheiden, da sie durch Zuwarten eine höhere Verlustquote riskierten.

    Nichts anderes kann gelten, wenn der getäuschte Anleger im Wege eines auf die Täuschung gestützten Schadensersatzanspruchs den Gesellschaftsvertrag abwickeln will (OLG Stuttgart, aaO.; OLG Bamberg - 4 U 213/02).

    Maßgeblicher Stichtag für die Auseinandersetzungsbilanz ist nicht, wie es die Klägerin hilfsweise beantragt, der 22.6.2001, sondern der 31.12.2000 (vgl. OLG Bamberg - 4 U 213/02, S. 15).

  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03
    Demgemäß hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Grundsätze zur fehlerhaften Gesellschaft auch bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eine Verurteilung zur Rückzahlung der Einlage wegen Verschuldens bei Vertragsschluss hindern und nur eine Abwicklung nach Kündigung im Rahmen des Anspruchs nach § 235 HGB ermöglichen (BGH, NJW 1993, 2107 f., in diesem Fall stand. allerdings ausnahmsweise ein Auseinandersetzungsguthaben in Höhe der Einlage fest).

    Auch der BGH geht grundsätzlich davon aus, dass Anleger nicht durch die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft an der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten gehindert werden (BGH, NJW 1993, 2107, 2108).

  • OLG Frankfurt, 01.07.2003 - 14 U 148/02

    Atypische stille Gesellschaft: Unwirksamkeit des Beteiligungsvertrags auf Grund

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03
    Nach ständiger Rechtsprechung gelten die zur fehlerhaften Gesellschaft entwickelten Grundsätze auch für den fehlerhaften Beitritt zu einer Gesellschaft (BGH, NJW 2003, 1252, 1254. m.w.N.) sowie für die atypische stille Gesellschaft (MünchKomm/BGB-Ulmer, 4. Aufl. 2000, Rdn. 358 zu § 705 BGB m.w.N. in Fn. 966; OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 36, 38).

    Diese Grundsätze kommen allerdings nicht zum Zug, wenn der rechtlichen Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft oder des fehlerhaften Beitritts gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter schutzwürdiger Personen entgegenstehen, also in der Regel, wenn der Gesellschaftsvertrag wegen § 134 BGB nichtig ist (BGH, NJW-RR 1988, 1379; OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 36, 38).

  • BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 246/02

    Gesellschafterausschluss im Wege der Einziehung des Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03
    Dies gilt auch für die Beteiligung als atypische stille Gesellschafter an einer Aktiengesellschaft (OLG Stuttgart, DB 2003, 764; OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 39 ).
  • BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69

    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03
    Für den Fall der arglistigen Täuschung des Gesellschafters ist anerkannt, dass eine Anfechtung gemäß § 123 BGB mit der Folge anfänglicher Nichtigkeit ausgeschlossen ist und nur eine Kündigung ex nunc mit der Folge in Betracht kommt, dass dem Getäuschten eine nach § 235 BGB zu ermittelnde Abfindung zusteht (BGHZ 55, 5, 9).
  • BGH, 16.05.1988 - II ZR 316/87

    Anfechtung eines Teilhaberschaftsvertrages - Bestätigung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03
    Diese Grundsätze kommen allerdings nicht zum Zug, wenn der rechtlichen Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft oder des fehlerhaften Beitritts gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter schutzwürdiger Personen entgegenstehen, also in der Regel, wenn der Gesellschaftsvertrag wegen § 134 BGB nichtig ist (BGH, NJW-RR 1988, 1379; OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 36, 38).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03
    Nach ständiger Rechtsprechung gelten die zur fehlerhaften Gesellschaft entwickelten Grundsätze auch für den fehlerhaften Beitritt zu einer Gesellschaft (BGH, NJW 2003, 1252, 1254. m.w.N.) sowie für die atypische stille Gesellschaft (MünchKomm/BGB-Ulmer, 4. Aufl. 2000, Rdn. 358 zu § 705 BGB m.w.N. in Fn. 966; OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 36, 38).
  • OLG Dresden, 19.06.2002 - 8 U 630/02

    Bankenhaftung; Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03
    Diese Überlegungen rechtfertigen insbesondere bei Publikumsgesellschaften die Abwicklung fehlerhafter Beitritte nach diesen Grundsätzen (OLG Dresden, ZIP 2002, 1293, 1296).
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02

    Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03
    Die Auffassung des OLG Jena in seinem vom Klägervertreter vorgelegten Urteil vom 26.2.2003 (4 U 786/02), dass es sich bei der hier gegebenen atypischen stillen Gesellschaft nur um eine zweigliedrige Gesellschaft handele, die als reine Innengesellschaft weder aus Gründen des Gläubigerschutzes noch wegen der Gleichbehandlung der Mitgesellschafter nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft zu behandeln sei, ist nicht zu folgen (OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 38).
  • OLG München, 21.12.1999 - 25 U 3744/99

    Schadenersatzansprüche eines Anlegers wegen des Erwerbs einer

  • OLG Dresden, 01.09.1998 - 14 U 174/98

    Irreführende Verwendung der Begriffer "Finanzbuchhaltung", "Finanzbuchführung",

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