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   OLG Bamberg, 16.03.2015 - 4 U 205/14   

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https://dejure.org/2015,31763
OLG Bamberg, 16.03.2015 - 4 U 205/14 (https://dejure.org/2015,31763)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.03.2015 - 4 U 205/14 (https://dejure.org/2015,31763)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. März 2015 - 4 U 205/14 (https://dejure.org/2015,31763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Inanspruchnahme aus qualifizierter Zeitbürgschaft nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung der getilgten Verbindlichkeiten des Hauptschuldners

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.03.2015 - 4 U 205/14
    Eine solche definitive Befristung der Bürgenhaftung im Sinne einer "qualifizierten" Zeitbürgschaft ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt (vgl. nur BGHZ 91, 349, Rn. 17; 139, 325, Rn. 17; BGH WM 1977, 290; 1981, 1302).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.03.2015 - 4 U 205/14
    Die in § 144 I InsO statuierte Rückwirkung reicht auch aus einem weiteren Rechtsgrund nicht aus, um die hier maßgebende Zeitschranke und den daraus folgenden Erlöschensgrund zu überwinden: Ebenso wie im Zusammenhang mit einer erst nach Klagezustellung erfolgen Aufrechnung nicht schon das Bestehen einer Aufrechnungslage (als Bezugspunkt der Rückwirkung einer wirksam erklärten Aufrechnung), sondern erst die Aufrechnungserklärung selbst das erledigende Ereignis darstellt (BGHZ 155, 392), hat es in der Frage eines tatsächlichen Wiederauflebens von Sicherungsrechten nicht auf die Verwirklichung eines Anfechtungstatbestandes, sondern ausschlaggebend auf eine die jeweilige anfechtbare Leistung bezogene Ausübung der Anfechtungsbefugnis des Insolvenzverwalters und die erfolgreiche Durchsetzung des Rückgewähranspruchs (§ 143 InsO) anzukommen (vgl. MK-Kirchhof a. a. O., Rn. 186, 194 zu § 129 InsO).
  • BGH, 21.10.1981 - VIII ZR 212/80

    Fristwahrende Funktion des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.03.2015 - 4 U 205/14
    Eine solche definitive Befristung der Bürgenhaftung im Sinne einer "qualifizierten" Zeitbürgschaft ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt (vgl. nur BGHZ 91, 349, Rn. 17; 139, 325, Rn. 17; BGH WM 1977, 290; 1981, 1302).
  • BGH, 14.06.1984 - IX ZR 83/83

    Zeitbürgschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.03.2015 - 4 U 205/14
    Eine solche definitive Befristung der Bürgenhaftung im Sinne einer "qualifizierten" Zeitbürgschaft ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt (vgl. nur BGHZ 91, 349, Rn. 17; 139, 325, Rn. 17; BGH WM 1977, 290; 1981, 1302).
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 86/09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage hinsichtlich der Behandlung einer von

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.03.2015 - 4 U 205/14
    a) Ob die gesicherten Forderungen - und in welchem genauen Umfang - in anfechtbarer Weise erfüllt worden waren, bedürfte ohnehin noch näherer Überprüfung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZR 86/09).
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