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   OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16   

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https://dejure.org/2017,23066
OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2017,23066)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.05.2017 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2017,23066)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2017,23066)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Architektenhaftung: Umfang der Bauüberwachungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Architekt; Bauüberwachung; Mängel; Schadensersatz; handwerkliche Selbstverständlichkeit; gefahrenträchtige Arbeiten; Schätzung; Schadenshöhe

  • rechtsportal.de

    Pflichten des bauüberwachenden Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Estrichunterkonstruktion muss besonders überwacht werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Estrichunterkonstruktion muss besonders überwacht werden! (IBR 2017, 568)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 2224
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Schweinfurt, 11.03.2016 - 21 O 72/12

    Planungsfehler, Schadensersatz und Mitverschulden

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 11.03.2016, Az. 21 O 72/12, im Hinblick auf den Beklagten zu 1 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:.

    Das Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 11.3.2016, Aktenzeichen 21 O 72/12 wird abgeändert.

    Die zulässige Berufung des Beklagten zu 1 gegen das Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 11.03.2016, Az. 21 O 72/12 hat nur in geringem Umfang Erfolg.

  • OLG Celle, 18.10.2006 - 7 U 69/06

    Schadensersatzpflicht des mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragten

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Er muss sein Augenmerk allerdings auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten, wobei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Dacharbeiten allgemein zu den besonders kritischen Bauabschnitten zählen (BGH, BauR 2001, 273, BauR 2000, 1330 1513, 0LG Schleswig, IBR 2011, 530 OLG Celle, BauR 2007, 1602 insgesamt hierzu m.w.N. aus der Rechtsprechung Werner/Pastor, "Der Bauprozess", 14. Aufl., Rdnr. 2015).
  • OLG München, 19.11.1987 - 24 U 831/86
    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, sind im Zweifel nicht von dem Architekten zu überwachen; insoweit darf er sich zu einem gewissen Grad auf Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen (OLG Dresden, BauR 2012, 126 OLG Rostock, IBR 2009, 527 OLG München, NJW-RR 1988, 336).
  • OLG Dresden, 28.01.2010 - 10 U 1414/08

    Putzarbeiten: Nicht besonders überwachungspflichtig!

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, sind im Zweifel nicht von dem Architekten zu überwachen; insoweit darf er sich zu einem gewissen Grad auf Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen (OLG Dresden, BauR 2012, 126 OLG Rostock, IBR 2009, 527 OLG München, NJW-RR 1988, 336).
  • OLG Rostock, 11.11.2008 - 4 U 27/06

    Architektenhaftung wegen Planungsfehlern und mangelhafter Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, sind im Zweifel nicht von dem Architekten zu überwachen; insoweit darf er sich zu einem gewissen Grad auf Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen (OLG Dresden, BauR 2012, 126 OLG Rostock, IBR 2009, 527 OLG München, NJW-RR 1988, 336).
  • OLG Schleswig, 27.05.2011 - 17 U 36/10

    Fehlende Überprüfung der Verklammerung als Teil der vereinbarten Eventualposition

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Er muss sein Augenmerk allerdings auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten, wobei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Dacharbeiten allgemein zu den besonders kritischen Bauabschnitten zählen (BGH, BauR 2001, 273, BauR 2000, 1330 1513, 0LG Schleswig, IBR 2011, 530 OLG Celle, BauR 2007, 1602 insgesamt hierzu m.w.N. aus der Rechtsprechung Werner/Pastor, "Der Bauprozess", 14. Aufl., Rdnr. 2015).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Er muss sein Augenmerk allerdings auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten, wobei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Dacharbeiten allgemein zu den besonders kritischen Bauabschnitten zählen (BGH, BauR 2001, 273, BauR 2000, 1330 1513, 0LG Schleswig, IBR 2011, 530 OLG Celle, BauR 2007, 1602 insgesamt hierzu m.w.N. aus der Rechtsprechung Werner/Pastor, "Der Bauprozess", 14. Aufl., Rdnr. 2015).
  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

    Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Er muss sein Augenmerk allerdings auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten, wobei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Dacharbeiten allgemein zu den besonders kritischen Bauabschnitten zählen (BGH, BauR 2001, 273, BauR 2000, 1330 1513, 0LG Schleswig, IBR 2011, 530 OLG Celle, BauR 2007, 1602 insgesamt hierzu m.w.N. aus der Rechtsprechung Werner/Pastor, "Der Bauprozess", 14. Aufl., Rdnr. 2015).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Der Umfang der Bauaufsichtspflicht, also insbesondere die Häufigkeit der Baustellenbesuche, kann weder sachlich noch zeitlich generell bestimmt werden, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, BauR 1994, 392).
  • OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01

    Haftung eines die Bauaufsicht führenden Architekten für Schäden infolge

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Er muss die Überwachung der Bauleistung regelmäßig und in angemessener, jedoch auch zumutbarer Weise vornehmen (OLG Celle, BauR 2003, 104).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

  • OLG Naumburg, 17.12.2004 - 6 U 50/04

    Verpflichtung des Architekten zur angemessenen und regelmäßigen Bauüberwachung

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • BGH, 27.09.1973 - VII ZR 142/71

    Anforderungen an die Auslegung eines formularmäßigen

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die

    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, sind daher im Zweifel nicht von dem Architekten zu überwachen; insoweit darf er sich zu einem gewissen Grad auf Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 53; OLG Dresden, BauR 2012, 126; OLG Rostock, IBR 2009, 527; OLG München, NJW-RR 1988, 336).

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens durch einen zweiten Sachverständigen ist nur geboten, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-) Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59; ferner Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 3131; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 412 Rn. 1 f. mwN).

  • OLG Brandenburg, 20.03.2019 - 4 U 21/12

    Berechnung des Werts des Pflichtteils

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO durch einen zweiten Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-)Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 412 Rn. 1 f. mwN).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 4 U 21/12
    Die Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO durch einen zweiten Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-)Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 412 Rn. 1 f. mwN).
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