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   OLG Bamberg, 16.08.1995 - Ws 306/95   

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https://dejure.org/1995,7081
OLG Bamberg, 16.08.1995 - Ws 306/95 (https://dejure.org/1995,7081)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.08.1995 - Ws 306/95 (https://dejure.org/1995,7081)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. August 1995 - Ws 306/95 (https://dejure.org/1995,7081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1222
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 14.11.1994 - Ws 567/94

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Zum Haftgrund der Fluchtgefahr und der

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.08.1995 - Ws 306/95
    Die Heranziehung anderer Richter wäre auch mit dem Kindeswohl, das auf den Art. 1 I, 2- I, 6 GG fußt und, wie der Senat bereits betont hat (NJW 1995, 1689 ), dem Anspruch des Angeschuldigten aus den Art. 2 I Satz 2 GG , Art. 6 I MRK auf eine beschleunigte Abwicklung des Verfahrens keineswegs nachrangig ist, unvereinbar.
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.08.1995 - Ws 306/95
    Wenn auch der Freiheitsanspruch (Art. 2 II Satz 2 GG ) des nach Art. 6 II MRK noch als unschuldig geltenden Untersuchungsgefangenen mit der Dauer der Untersuchungshaft wächst (BVerfGE 53, 152, 158 = NJW 1980, 1448, 1449), so muß dieser Anspruch doch stets an den Interessen der Gesellschaft an der zügigen und ungestörten Durchführung der Strafverfahren gemessen werden.
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auch ein legitimes Interesse der Allgemeinheit an der wirksamen Bekämpfung bestimmter Gruppen von Straftaten, wie z. B. der (organisierten) Rauschgiftkriminalität, kann einer Sache erhöhte Bedeutung verleihen (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2003, § 112 Rn. 45, 47; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, § 112 Rn. 11).

    Dabei bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Verhältnismäßigkeit einer Untersuchungshaft, selbst wenn ihre Dauer die zu erwartende Strafe erreicht oder übersteigt, allein im Hinblick auf die Bedeutung der Sache angenommen werden dürfte (so z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; KG, StV 1988, 208 mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer; a. A. wohl OLG Bremen, NJW 1960, 1265 f.; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ).

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