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   OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01   

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https://dejure.org/2002,12434
OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01 (https://dejure.org/2002,12434)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.10.2002 - 3 U 128/01 (https://dejure.org/2002,12434)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 3 U 128/01 (https://dejure.org/2002,12434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § ... 256 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff. a. F.; ; ZPO § 546 Abs. 2 a. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 291; ; BGB § 346 a.F.; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 460 a.F.; ; BGB § 462; ; BGB § 467 a.F.; ; BGB § 467 Satz 1 a.F.; ; BGB § 467 Satz 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 § 476 (a.F.)
    Arglistige Täuschung des Grundstückskäufers über Mängel des Anschlusses an die öffentliche Entwässerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hauskauf: Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01
    Davon abgesehen erfordert die unumgängliche Beseitigung des Mangels nach dem eigenen Vortrag der Beklagten einen Kostenaufwand von 9.500,-- DM netto; auch das schließt die Annahme eines unerheblichen Fehlers aus (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.4.2002 - V ZR 302/00 -).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfaßt damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinn eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muß (BGH NJW 1995, 1549, 1550; BGH NJW-RR 1997, 270; BGH, Urteil vom 12.4.2002 - V ZR 302/00 -).

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01
    Für den Zusammenhang zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung genügt es, daß der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein konnten, und daß die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluß auf die Entschließung hat (BGH NJW 1995, 2361, 2362).
  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93

    Folgeverträge II - Täuschung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01
    Diesen Mangel haben die Beklagten der Klägerin arglistig verschwiegen, so daß der vertraglich vereinbarte Gewährleistungsausschluß dem Wandelungsbegehren der Klägerin nicht entgegensteht (§ 476 BGB a.F.) und diese außerdem Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlichen Verschuldens bei Vertragsschluß hat (BGH NJW 1995, 45, 46 und NJW 1995, 1361, 1362; vgl. auch Staudinger/Honsell, 13. Aufl., Vorbem. zu §§ 459 ff., Rdnr. 62 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93

    Auslegung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01
    Diesen Mangel haben die Beklagten der Klägerin arglistig verschwiegen, so daß der vertraglich vereinbarte Gewährleistungsausschluß dem Wandelungsbegehren der Klägerin nicht entgegensteht (§ 476 BGB a.F.) und diese außerdem Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlichen Verschuldens bei Vertragsschluß hat (BGH NJW 1995, 45, 46 und NJW 1995, 1361, 1362; vgl. auch Staudinger/Honsell, 13. Aufl., Vorbem. zu §§ 459 ff., Rdnr. 62 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 3.85

    Errichtungsverbot - Fernstraßenrecht - Bauliche Anlagen - Bürogebäude -

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01
    Damit liegt ein erheblicher Mangel vor (vgl. BGH NJW 1987, 457, 458).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfaßt damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinn eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muß (BGH NJW 1995, 1549, 1550; BGH NJW-RR 1997, 270; BGH, Urteil vom 12.4.2002 - V ZR 302/00 -).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Anspruch

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01
    Sie haben damit gegen die Pflicht eines Grundstücksverkäufers, verborgene wesentliche Mängel zu offenbaren (BGH NJW-RR 1990, 847, 848 m.w.N.), verstoßen.
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfaßt damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinn eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muß (BGH NJW 1995, 1549, 1550; BGH NJW-RR 1997, 270; BGH, Urteil vom 12.4.2002 - V ZR 302/00 -).
  • OLG Naumburg, 08.11.2005 - 3 U 41/05

    Vereinbarung der Erschließung einer Liegenschaft im Kaufvertrag - Pflicht zur

    Dabei werden auch Eigentümlichkeiten, die in der Beziehung der Sache zur Umwelt begründet sind und sich z.B. aus der Erschließung eines Grundstücks ergeben (OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2002, 22 U 86/00 = OLGR 2002, 281-282; OLG Bamberg, Urteil vom 16. Oktober 2002, 3 U 128/01 = OLGR 2003, 152-154), als Sachmangel behandelt (Erman/Grunewald, BGB, 10. Aufl., § 459 Rdn. 3).
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