Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,48264
OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20 (https://dejure.org/2021,48264)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.11.2021 - 5 U 363/20 (https://dejure.org/2021,48264)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. November 2021 - 5 U 363/20 (https://dejure.org/2021,48264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,48264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Urteil im sog. Ziegenbock-Verfahren rechtskräftig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterlassung von Geruchsbelästigungen durch die Haltung einer Ziegenherde?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ziegenbock stinkt der Nachbarin - Hauseigentümer müssen auch auf dem Dorf nicht jeden Gestank ertragen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 313/99

    An Rindermastbetrieb heranrückende Wohnbebauung

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20
    Die Beeinträchtigung des Eigentums an einem Grundstück ist dadurch möglich, dass diesem Grundstück unwägbare Stoffe, wie zum Beispiel Gerüche zugeführt werden (vgl. BGH NJW 01, 3054; OLG Hamm MDR 17, 25; Staudinger, BGB, a.a.O., § 906 Rn. 137).

    Sie ist vielmehr nur als Orientierungshilfe heranzuziehen, während für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgebend sind (vgl. BVerwG NVwZ 2018, 509 Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 04.02.2019, Az. 22 ZB 18.1147 Rn. 14; BGH NJW 01, 3054; OLG Hamm MDR 17, 25 Rn. 57 mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Die GIRL kann jedoch als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung der Wesentlichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen herangezogen werden (BGH NJW 05, 660; 01, 3054 99, 356; OLG Saarbrücken NJOZ 2015, 576; OLG Hamm MDR 17, 25 Rn. 57).

  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15

    Unterlassung; Geruchsimmissionen

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20
    Die Beeinträchtigung des Eigentums an einem Grundstück ist dadurch möglich, dass diesem Grundstück unwägbare Stoffe, wie zum Beispiel Gerüche zugeführt werden (vgl. BGH NJW 01, 3054; OLG Hamm MDR 17, 25; Staudinger, BGB, a.a.O., § 906 Rn. 137).

    Sie ist vielmehr nur als Orientierungshilfe heranzuziehen, während für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgebend sind (vgl. BVerwG NVwZ 2018, 509 Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 04.02.2019, Az. 22 ZB 18.1147 Rn. 14; BGH NJW 01, 3054; OLG Hamm MDR 17, 25 Rn. 57 mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Die GIRL kann jedoch als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung der Wesentlichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen herangezogen werden (BGH NJW 05, 660; 01, 3054 99, 356; OLG Saarbrücken NJOZ 2015, 576; OLG Hamm MDR 17, 25 Rn. 57).

  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20
    In der Regel begründet die vorangegangene, rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (BGH NJW 12, 3781).

    Eine Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung räumt die Wiederholungsgefahr in der Regel nicht aus (BGH NJW 12, 3781).

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20
    Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit der Geruchsbeeinträchtigungen ist das Empfinden eines verständigen und daher auch andere öffentliche oder private Belange berücksichtigenden durchschnittlichen Benutzers des betroffenen Grundstücks in seiner durch Natur (zum Beispiel Wohngebiet), Gestaltung (zum Beispiel Einfach- oder Doppelverglasung) und Zweckbestimmung (zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegrundstück) geprägten konkreten Beschaffenheit, nicht jedoch das subjektive Empfinden oder die individuellen Lebensumstände des Gestörten (vgl. BGH NJW 99, 356; 04, 1037; 19, 773).

    Das Fehlen einer öffentlich rechtlichen notwendigen Genehmigung spricht, wenn auch nicht zwingend (BGH ZfIR 06, 104), für eine Wesentlichkeit, solange nicht feststeht, dass die störende Benutzung uneingeschränkt genehmigungsfähig ist (BGH NJW 19, 773; Palandt, a.a.O., § 906 Rn. 17).

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20
    Fehlt es aber an jeder Möglichkeit zur Quantifizierung, dann muss - wie hier - hingenommen werden, dass der Vollstreckungsrichter aus dem Prozessurteil nur einen allgemeinen und zwangsläufig pauschalen Ansatz und Maßstab für die Beurteilung erfährt (vgl. BGHZ 140, 1 = NJW 99, 356; Staudinger, BGB, Bearbeitung 2009, § 906 Rn. 283).

    Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit der Geruchsbeeinträchtigungen ist das Empfinden eines verständigen und daher auch andere öffentliche oder private Belange berücksichtigenden durchschnittlichen Benutzers des betroffenen Grundstücks in seiner durch Natur (zum Beispiel Wohngebiet), Gestaltung (zum Beispiel Einfach- oder Doppelverglasung) und Zweckbestimmung (zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegrundstück) geprägten konkreten Beschaffenheit, nicht jedoch das subjektive Empfinden oder die individuellen Lebensumstände des Gestörten (vgl. BGH NJW 99, 356; 04, 1037; 19, 773).

  • OLG Oldenburg, 10.11.1997 - 5 W 203/97

    Partei, ausländische, Rechtsverfolgung,zweckentspr., Notwendigkeit, Ausländer,

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20
    Erst im Rechtsstreit abgegebene Erklärungen reichen nur, wenn sie uneingeschränkt und 5 U 363/20 - Seite 9 - strafbewehrt sowie nach der Überzeugung des Gerichts aus besserer Einsicht abgegeben werden und nicht nur unter dem Druck des Rechtsstreits (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 98, 72).
  • OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04

    Schadensersatz wegen Versäuchung eines Bioanbaufeldes durch Spritzmittel des

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20
    Die Beklagten als Einwirkende auf das Grundeigentum der Klägerin müssen die Unverhinderbarkeit der wesentlichen, ortsüblichen Beeinträchtigung durch zumutbare Maßnahmen darlegen und beweisen (vgl. BGH NJW 85, 47; OLG Rostock NJW 06, 3650; Palandt, a. a. O., § 906 Rn. 26).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14

    Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens: Klärung von auf ein Grundstück

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20
    Die GIRL kann jedoch als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung der Wesentlichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen herangezogen werden (BGH NJW 05, 660; 01, 3054 99, 356; OLG Saarbrücken NJOZ 2015, 576; OLG Hamm MDR 17, 25 Rn. 57).
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20
    Das Fehlen einer öffentlich rechtlichen notwendigen Genehmigung spricht, wenn auch nicht zwingend (BGH ZfIR 06, 104), für eine Wesentlichkeit, solange nicht feststeht, dass die störende Benutzung uneingeschränkt genehmigungsfähig ist (BGH NJW 19, 773; Palandt, a.a.O., § 906 Rn. 17).
  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20
    Eine Geruchseinwirkung ist in der Regel nur dann unwesentlich, wenn ein verständiger Durchschnittsbenutzer sie kaum noch empfindet (vgl. BGH NJW 82, 440; BGH NJW 15, 2023).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

  • LG Bayreuth, 10.09.2020 - 21 O 296/19

    Zum Anspruch auf Unterlassung von Geruchsemissionen der Ziegenhaltung

  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht