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   OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20   

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OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20 (https://dejure.org/2020,46046)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17.07.2020 - 5 W 40/20 (https://dejure.org/2020,46046)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17. Juli 2020 - 5 W 40/20 (https://dejure.org/2020,46046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GVG § 184; ZPO § 115; ZPO § 117 Abs. 4; ZPO § 1076; ZPO § 1078 Abs. 1 S. 2
    Keine Pflicht des Prozessgerichts zur Übersetzung des grenzüberschreitenden Prozesskostenhilfeantrags von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20
    bb) Das Gebot der Rücksichtnahme gilt im Prozesskostenhilfeverfahren in besonderem Maße (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.10.2003 - 1 BvR 901/03 -, juris, Rn. 19 f.; BVerfG, Beschluss vom 08.01.1996 - 2 BvR 306/94 -, juris, Rn. 6; jew. m. w. N.).

    In diesem Verfahren ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Prozesskostenhilfe das aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG folgende Gebot der Rechtsschutzgleichheit verwirklichen soll, indem Bemittelte und Unbemittelte in den Chancen ihrer Rechtsverfolgung gleichgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.12.2018 -2 BvR 2257/17 -, juris, Rn. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 -, juris, Rn. 15; vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris, Rn. 14; jew. m. w. N.).

    Da dieses Verfahren den grundgesetzlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen - sowohl an den Vortrag der Beteiligten als auch bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 14.102003 - 1 BvR 901/03 -, juris, Rn. 15, 17; BGH, Beschluss vom 03.07.2013 - XII ZB 106/10 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20
    aa) Der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Anspruch des Rechtsuchenden auf ein faires Verfahren verpflichtet das Gericht zur Rücksichtnahme auf die Parteien (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 -, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 29.08.2017 - VI ZB 49/16 -, juris, Rn. 13; jew. m. w. N.).

    So sind die Gerichte beispielsweise gehalten, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist; dies kann die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift an das zuständige Gericht im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs gebieten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 -, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - IV ZB 17/10 -, juris, Rn. 14).

    Dem Gericht ist es untersagt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 -, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 29.08.2017 - VI ZB 49/16 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94

    Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20
    bb) Das Gebot der Rücksichtnahme gilt im Prozesskostenhilfeverfahren in besonderem Maße (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.10.2003 - 1 BvR 901/03 -, juris, Rn. 19 f.; BVerfG, Beschluss vom 08.01.1996 - 2 BvR 306/94 -, juris, Rn. 6; jew. m. w. N.).

    Das gilt nicht nur für den ersten Zugang zum Gericht, sondern für die Wahrnehmung aller Instanzen, die eine Prozessordnung vorsieht (BVerfG, Beschluss vom 08.01.1996 - 2 BvR 306/94 -, juris, Rn. 6).

  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20
    dd) Es ist zudem nicht ansatzweise ersichtlich, dass das Erstgericht einen jedenfalls nie zur Akte gelangten Antrag auf Gewährung von "Prozesskostenhilfe" für die notwendige Übersetzung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nebst den notwendigen Anlagen hierzu unbeachtet gelassen hat (vgl. EuGH, Urt. v. 26.07.2017 - C-670/15 -, juris, Rn. 29, 43, 47; BGH, Beschluss vom 03.07.2018 - VIII ZR 229/17 -, juris, Rn. 37 ff., m. w. N.).

    ee) Schließlich musste sich, insoweit abweichend von dem Ausgangssachverhalt der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur gebotenen richtlinienkonformen Auslegung von § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO, das Erstgericht bei gebotener Gesamtschau aller Umstände nicht - mehr - veranlasst sehen, die im Ansatz zutreffend als fehlend angesehenen Übersetzungen von Amts wegen zu erholen (vgl. BGH, Beschluss vom 03.07.2018 - VIII ZR 229/17 -, juris, Rn. 66, m. w. N.), nachdem der Antragsteller, wenn auch eher sukzessive, seinerseits bereits verschiedentlich deutsche Übersetzungen oder Bescheinigungen in deutscher Sprache vorgelegt hatte.

  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20
    a) Der Senat erinnert zunächst an das Folgende (vgl. BGH, Beschluss vom 27.08.2019 - VI ZB 32/18 -, juris, Rn. 14 ff.):.

    cc) Dementsprechend ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht wegen unterlassener Einreichung des in § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebenen Vordrucks ablehnen darf, wenn es die Partei nicht zuvor erfolglos auf die Unvollständigkeit ihres Antrags hingewiesen und ihr eine Frist gesetzt hat, innerhalb der der Vordruck einzureichen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.08.2019 - VI ZB 32/18 -, juris, Rn. 16, m. w. N.).

  • BGH, 29.08.2017 - VI ZB 49/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfungspflicht des

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20
    aa) Der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Anspruch des Rechtsuchenden auf ein faires Verfahren verpflichtet das Gericht zur Rücksichtnahme auf die Parteien (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 -, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 29.08.2017 - VI ZB 49/16 -, juris, Rn. 13; jew. m. w. N.).

    Dem Gericht ist es untersagt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 -, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 29.08.2017 - VI ZB 49/16 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20
    In diesem Verfahren ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Prozesskostenhilfe das aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG folgende Gebot der Rechtsschutzgleichheit verwirklichen soll, indem Bemittelte und Unbemittelte in den Chancen ihrer Rechtsverfolgung gleichgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.12.2018 -2 BvR 2257/17 -, juris, Rn. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 -, juris, Rn. 15; vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris, Rn. 14; jew. m. w. N.).

    Da dieses Verfahren den grundgesetzlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen - sowohl an den Vortrag der Beteiligten als auch bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 14.102003 - 1 BvR 901/03 -, juris, Rn. 15, 17; BGH, Beschluss vom 03.07.2013 - XII ZB 106/10 -, juris, Rn. 13).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/15

    Salplachta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20
    dd) Es ist zudem nicht ansatzweise ersichtlich, dass das Erstgericht einen jedenfalls nie zur Akte gelangten Antrag auf Gewährung von "Prozesskostenhilfe" für die notwendige Übersetzung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nebst den notwendigen Anlagen hierzu unbeachtet gelassen hat (vgl. EuGH, Urt. v. 26.07.2017 - C-670/15 -, juris, Rn. 29, 43, 47; BGH, Beschluss vom 03.07.2018 - VIII ZR 229/17 -, juris, Rn. 37 ff., m. w. N.).
  • BGH, 03.07.2013 - XII ZB 106/10

    Verfahrenskostenhilfe für das Berufungsverfahren: Gerichtlicher Hinweis bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20
    Da dieses Verfahren den grundgesetzlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen - sowohl an den Vortrag der Beteiligten als auch bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 14.102003 - 1 BvR 901/03 -, juris, Rn. 15, 17; BGH, Beschluss vom 03.07.2013 - XII ZB 106/10 -, juris, Rn. 13).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZB 17/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20
    So sind die Gerichte beispielsweise gehalten, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist; dies kann die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift an das zuständige Gericht im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs gebieten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05 -, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - IV ZB 17/10 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 16.11.2018 - 3 D 71/18

    Prozesskostenhilfe; PKH-Formular

  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.03.2023 - 5 Ta 121/22

    Kündigungsschutzklage - Prozesskostenhilfe - fremdsprachige Belege

    Da diese Verfahren den grundgesetzlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen - sowohl an den Vortrag der Beteiligten als auch bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht überspannt werden (OLG Bamberg 17.07.2020 - 5 W 40/20, juris, Rn. 8).
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