Rechtsprechung
OLG Bamberg, 18.10.2021 - 7 UF 185/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 1671 Abs. 1 Nr. 2
Zur Regelung der Angelegenheiten der elterlichen Sorge mittels einer umfassenden Vollmacht zwischen den Sorgeberechtigten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung der gesamten elterlichen Sorge auf einen Elternteil; Entbehrlichkeit einer Sorgerechtsübertragung bei Bevollmächtigung durch einen Elternteil; Umfassend erteilte Vollmachten für Teilbereiche der elterlichen Sorge für den betreuenden Elternteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Angelegenheiten der elterlichen Sorge bei einer umfassenden Vollmacht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gibt es das alleinige Sorgrecht bei umfassender Bevollmächtigung?
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 29.07.2021 - 4 F 657/21
- OLG Bamberg, 18.10.2021 - 7 UF 185/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 25.09.2020 - 12 WF 105/20
Erneutes Sorgerechtsverfahren nach einer gerichtlichen Sorgerechtsvereinbarung …
Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2021 - 7 UF 185/21
Es ist damit im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, ob eine Vollmacht unter den gegebenen Umständen ausreicht, um die Kindesbelange verlässlich wahrnehmen zu können (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.9.2020, Az. 12 WF 105/20). - OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 8 UF 61/18
Unverhältnismäßigkeit der Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2021 - 7 UF 185/21
Eine Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 BGB ist jedenfalls dann unverhältnismäßig und hat zu unterbleiben, wenn die Eltern keine unterschiedlichen Entscheidungen in kindesbezogenen Belangen treffen bzw. wechselseitig verlangen und der eine Elternteil den betreuenden Elternteil hinreichend in die Lage versetzt, eigenständig Entscheidungen mit Wirkung gegen und für das Kind zu treffen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.2019, Az. 8 UF 61/18). - BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19
Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher …
Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2021 - 7 UF 185/21
Das Bedürfnis der gesetzlichen Gesamtvertretung der gemeinsamen Kinder durch die sorgeberechtigten Eltern kann durch die Erteilung der Vollmacht des Antragsgegners an die Antragstellerin entsprochen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29.4.2020, Az. XII ZB 112/19).