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   OLG Bamberg, 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20   

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https://dejure.org/2020,46780
OLG Bamberg, 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20 (https://dejure.org/2020,46780)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20 (https://dejure.org/2020,46780)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 1 AuslA R 55/20 (https://dejure.org/2020,46780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IRG §§ 14, 15, 22, 40 Abs. 2, 41 Abs. 3; RB-EuHB Art. 13 Abs. 2; StPO § 302 Abs. 1
    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zur Überprüfung der Einverständniserklärung des Verfolgten mit vereinfachter Auslieferung

  • rewis.io

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zur Überprüfung der Einverständniserklärung des Verfolgten mit vereinfachter Auslieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 21.08.2002 - 3 Ausl 33/02

    Auslieferungsverfahren: Unwirksamkeit des Verzichts des Verfolgten auf die

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20
    a) Nach obergerichtlicher Rechtsprechung kann der Verzicht auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes [Anm: Es folgen weitere Ausführungen] unwirksam sein, wenn der Antrag des Verfolgten auf Hinzuziehung eines anwaltlichen Rechtsbeistands übergangen wurde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.08.2002 - 3 Ausl 33/02 bei juris).
  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20
    Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24.11.2020 in der Rechtssache C 510/19 ist abzuleiten, dass die deutschen Generalstaatsanwaltschaften mit Blick auf das in § 146 GVG verankerte externe Weisungsrecht keine unabhängige Justizbehörden im Sinne des Art. 6 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13.06.2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26.02.2009 geänderten Fassung sind.
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20
    b) Weiter entspricht es ständiger und gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Rechtsmittelverzicht nach § 302 Abs. 1 StPO, der ebenfalls eine unwiderrufliche Prozesshandlung darstellt, dann unwirksam sein kann, wenn durch das Gericht einem Angeklagten vor Erklärung eines Rechtsmittelverzichts keine Gelegenheit gegeben wurde, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen, oder der Verteidiger keine Gelegenheit erhalten hatte, seinen Mandanten zu beraten (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 07.03.2017 - 3 StR 545/16 bei juris und schon 21.04.1999 - 5 StR 714/98 = BGHSt 45, 51 = NJW 1999, 2449 = StV 1999, 412 = wistra 1999, 306 = BGHR StPO § 302 Abs. 1 S. 1 Rechtsmittelverzicht 20 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 63. Aufl. § 302 Rn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 545/16

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (keine Unwirksamkeit allein aufgrund von

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20
    b) Weiter entspricht es ständiger und gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Rechtsmittelverzicht nach § 302 Abs. 1 StPO, der ebenfalls eine unwiderrufliche Prozesshandlung darstellt, dann unwirksam sein kann, wenn durch das Gericht einem Angeklagten vor Erklärung eines Rechtsmittelverzichts keine Gelegenheit gegeben wurde, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen, oder der Verteidiger keine Gelegenheit erhalten hatte, seinen Mandanten zu beraten (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 07.03.2017 - 3 StR 545/16 bei juris und schon 21.04.1999 - 5 StR 714/98 = BGHSt 45, 51 = NJW 1999, 2449 = StV 1999, 412 = wistra 1999, 306 = BGHR StPO § 302 Abs. 1 S. 1 Rechtsmittelverzicht 20 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 63. Aufl. § 302 Rn. 25 m.w.N.).
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