Rechtsprechung
OLG Bamberg, 19.01.1983 - 2 WF 242/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde in Familiensachen; Überprüfung der Richtigkeit eines Rechtskraftvermerks; Statthaftigkeit einer Beschwerde wenn das Prozessgericht die Aufhebung des Rechtskraftvermerks abgelehnt hat; Anwendbarkeit des § 628 Abs. 1 ...
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 567, 576, 706
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde in Familiensachen; Überprüfung der Richtigkeit eines Rechtskraftvermerks; Statthaftigkeit einer Beschwerde nach Ablehnung des Rechtskraftvermerks durch das Prozeßgericht; Anwendbarkeit des § 628 Abs. 1 ZPO auf Fälle isolierter ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 706
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 14.12.1982 - F 131/79
- OLG Bamberg, 19.01.1983 - 2 WF 242/82
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 519
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 28.08.1978 - 12 WF 137/78
Auszug aus OLG Bamberg, 19.01.1983 - 2 WF 242/82
Diese Auffassung findet auch hinsichtlich der Rechtskraft von Scheidungsverbundurteilen nach neuem Recht in der Rechtsprechung ausdrückliche Zustimmung (vgl. OLG Celle FamRZ 1978, 920 f). - BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 745/80
Anfechtung einer Verbundentscheidung - Scheidungs - Folgesache - …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.01.1983 - 2 WF 242/82
Deshalb hält auch der Bundesgerichtshof die Regelung des § 628 Abs. 1 ZPO - über den darin bezeichneten Bereich gleichzeitiger Anhängigkeit von Scheidungssache und Folgesache hinaus - auf die Fälle isolierter Anfechtung der Folgesachen nicht, und zwar auch nicht entsprechend, für anwendbar (vgl. BGH FamRZ 1980, 1108 = BGHF 1980, 1108). - BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78
Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG
Auszug aus OLG Bamberg, 19.01.1983 - 2 WF 242/82
Daraufhin hat das Familiengericht auf Antrag der Antragstellerin mit Beschluß vom 26. März 1982 die Folgesache Versorgungsausgleich von dem übrigen, nicht in der Rechtsmittelinstanz anhängigen Scheidungsverbund zur gesonderten Weiterbehandlung und Entscheidung abgetrennt, weil die gleichzeitige Entscheidung über die ausgesetzte Folgesache die Rechtskraft des Scheidungsausspruchs wegen der aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1981 (BVerfGE 57, 335) fehlenden gesetzlichen Grundlagen für die Regelung des Versorgungsausgleichs eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 628 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).
- OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte
Es kommt mithin darauf an, ob mit der Erinnerung ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist (OLG Bamberg, FamRZ 1983, 519).