Rechtsprechung
OLG Bamberg, 19.06.2017 - 8 W 20/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RPflG § 11 Abs. 1; GBO § 15, § 18 Abs. 1, § 22, § 29, § 46 Abs. 1 u. 2, § 71 Abs. 1, § 73; AGBGB Art. 43; EGBGB Art. 124; BGB § 874, § 894, § 1018, § 1026
Zwischenverfügung von Grundbuchrechtspfleger- Beanstandung eines Eintragungsantrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der lastenfreien Abschreibung einer Grundstücksteilfläche ohne Bewilligung des Berechtigten und ohne grundbuchmäßigem Unrichtigkeitsnachweis
- rewis.io
Zwischenverfügung von Grundbuchrechtspfleger- Beanstandung eines Eintragungsantrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pfandfreigabe einer Grundstücksteilfläche bei Belastung des dienenden Grundstücks mit einem Fensterrecht
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der lastenfreien Abschreibung einer Grundstücksteilfläche ohne Bewilligung des Berechtigten und ohne grundbuchmäßigem Unrichtigkeitsnachweis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt, 23.02.2017 - EU-2166
- OLG Bamberg, 19.06.2017 - 8 W 20/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01
Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.06.2017 - 8 W 20/17
Die örtliche Ausübungsbeschränkung muss entweder als Rechtsinhalt der Grunddienstbarkeit rechtsgeschäftlich festgelegt worden sein oder aber, wenn die Dienstbarkeit auf dem gesamten Grundstück lastet, auf der dem Berechtigten überlassenen tatsächlichen Ausübung oder einer nicht zum Rechtsinhalt gemachten Abrede (Ausübungsregelung) beruhen (BGH NJW 2002, 3021;… Palandt/Bassenge BGB 76. Aufl. § 1018 Rn. 7).Im ersteren Fall sind mit Blick auf die notwendige Bestimmtheit dinglicher Rechte der in das Grundbuch aufgenommene Eintragungsvermerk und gegebenenfalls die nach § 874 BGB in Bezug genommene Eintragungsbewilligung maßgeblich (vgl. BGHZ 113, 374; BGH NJW 2002, 3021; OLG München, Beschluss vom 08.05.2017, Az.: 34 Wx 16/17, juris).
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 15 W 138/05
Rückauflassungsvormerkung für Übergeber als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.06.2017 - 8 W 20/17
Der Notar hat dies zwar nicht ausdrücklich erklärt, doch gilt auch vorliegend der Grundsatz, dass in Fällen, in denen sich ein Urkundsnotar mit seiner Beschwerde gegen die Beanstandung eines Eintragungsantrags wendet, den er unter Inanspruchnahme seiner gem. § 15 GBO vermuteten Vollmacht gestellt hat, anzunehmen ist, dass er die Beschwerde im Namen aller Antragsberechtigten, vorliegend also der Beteiligten zu 1) und 2), eingelegt hat (vgl. Senatsentscheidung vom 13.01.2017, Az.: 8 W 99/16; BGH MDR 1985, 920; BGH MDR 1989, 897; OLG Hamm DNotZ 2006, 293). - BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.06.2017 - 8 W 20/17
Im ersteren Fall sind mit Blick auf die notwendige Bestimmtheit dinglicher Rechte der in das Grundbuch aufgenommene Eintragungsvermerk und gegebenenfalls die nach § 874 BGB in Bezug genommene Eintragungsbewilligung maßgeblich (vgl. BGHZ 113, 374; BGH NJW 2002, 3021; OLG München, Beschluss vom 08.05.2017, Az.: 34 Wx 16/17, juris). - OLG München, 22.04.2014 - 34 Wx 134/14
Grundbuchbeschwerde: Pfandfreigabe einer Grundstücksteilfläche bei Belastung des …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.06.2017 - 8 W 20/17
Im zweiten Fall wird eine Grundbuchberichtigung ohne Bewilligung des Betroffenen nur in Fällen in Betracht kommen, in denen die äußeren Umstände für jedermann offen zutage liegen, weil ein Unrichtigkeitsnachweis in der erforderlichen grundbuchmäßigen Form (§ 29 GBO) in der Regel nicht zu erbringen sein wird und das Grundbuchamt von sich aus keine Ermittlungen anstellen darf (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.04.2014, Az.: 34 Wx 134/14, juris). - OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17
Zwischenverfügung - wegen lastenfreier Abschreibung eines Gehrechts
Auszug aus OLG Bamberg, 19.06.2017 - 8 W 20/17
Im ersteren Fall sind mit Blick auf die notwendige Bestimmtheit dinglicher Rechte der in das Grundbuch aufgenommene Eintragungsvermerk und gegebenenfalls die nach § 874 BGB in Bezug genommene Eintragungsbewilligung maßgeblich (vgl. BGHZ 113, 374; BGH NJW 2002, 3021; OLG München, Beschluss vom 08.05.2017, Az.: 34 Wx 16/17, juris).