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   OLG Bamberg, 19.12.2022 - 4 U 508/21   

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https://dejure.org/2022,40238
OLG Bamberg, 19.12.2022 - 4 U 508/21 (https://dejure.org/2022,40238)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.12.2022 - 4 U 508/21 (https://dejure.org/2022,40238)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2022 - 4 U 508/21 (https://dejure.org/2022,40238)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 323 Abs. 4
    Rücktritt aufgrund Erfüllungsgefährdung

  • rewis.io

    Berufung, Eintragung, Grundbuch, Gemarkung, Auflassungsvormerkung, Aufhebung, Frist, Dienstbarkeit, Herausgabe, Bereicherungsanspruch, Zeitpunkt, Neubau, Anlage, Widerklage, Anspruch auf Zustimmung, notarieller Urkunde, gezogene Nutzungen

  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 323 Abs. 4 ; CISG Art. 72 ; ZPO § 533
    Rücktritt vom Vertrag wegen drohender Pflichtverletzung; Anforderungen an eine endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung

  • rechtsportal.de

    BGB § 323 Abs. 4 ; CISG Art. 72 ; ZPO § 533
    Rücktritt vom Vertrag wegen drohender Pflichtverletzung; Anforderungen an eine endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Aschaffenburg, 15.11.2021 - 14 O 192/20

    Abtretung, Schadensersatz, Gemarkung, Eintragung, Grundbuch, Vollziehung,

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.12.2022 - 4 U 508/21
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 15.11.2021, Az. 14 O 192/20, wie folgt abgeändert:.

    Unter Aufhebung des Endurteils des LG Aschaffenburg vom 15.11.2019, Aktenzeichen: 14 O 192/20, wird die Klage abgewiesen.

    Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaftenburg, Az. 14 O 192/20 vorn 15.11.2021 wird zurückgewiesen.

    a) Das Urteil des Landgerichts Aschaftenburg vorn 15.11.2021, Az. 14 O 192/20 wird dahingehend abgeändert, dass die Zug urn Zug Verurteilung der Klägerin irn Hinblick auf Urteilszifter 4 d entfällt und diese nicht Zug urn Zug zur Abgabe der folgenden Löschungsbewilligung verpflichtet wird:.

  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.12.2022 - 4 U 508/21
    § 323 Abs. 4 BGB soli nach seinem Sinn und Zweck Fälle erfassen, bei denen aufgrund bestimmter Umstände schon die Gefahr einer bevorstehenden Pflichtverletzung dem Gläubiger die weitere Bindung an das Schuldverhältnis unzumutbar macht (BGH, Urt. v. 14.6.2012, VII ZR 148/10, NJW 2010, - Seite 3714, Rn. 17 ff; Staudinger/Schwarze, BGB, Stand 2020, § 323, Rn. 8159).

    cc) Eine zum Rücktritt berechtigende unzumutbare Leistungsgefährdung in Form einer ernsthaften und endgültigen Verweigerung die Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen, lag im Zeitpunkt der Stadtratssitzung vom 27.02.2019 jedoch deswegen noch nicht vor, weil sich die Klägerin auf das Begehren der Beklagten auf Verschiebung des Fälligkeitstermins eingelassen und eine Entscheidung hierüber noch nicht gefällt hatte, weshalb im Ergebnis auch von der Beklagten das .letzte Wort" zur Leistungsbereitschaft zum vereinbarten Zeitpunkt (BGH, Urt. v. - Seite 14.6.2012, Az. VII ZR 148/10, NJW 2012, 3714, Rn. 21) noch nicht gesprochen war.

    Die entsprechende Anwendung der Regelungen des Art. 72 CISG im Anwendungsbereich des§ 323 Abs. 4 BGB ist entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 14.6. 2012, Az. VII ZR 148/10, NJW 2012, 3714, Rn. 17, 18).

  • OLG Köln, 21.11.2014 - 6 U 187/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Tippfehler-Domain zur Umleitung

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.12.2022 - 4 U 508/21
    Die Eventualanschlussberufung erhöht den Streitwert entsprechend § 45 Abs. 1 S. 2 GKG nicht, da über sie mangels Bedingungseintritt nicht zu entscheiden war (OLG Köln Urt. v. 21.11.2014, Az. 6 U 187/11, BeckRS 2015, 418 Rn. 20).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.12.2022 - 4 U 508/21
    Die Beklagte hat damit gem. § 894 BGB gegen die Klägerin einen Anspruch auf Zustimmung zur Löschung der im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvarmerkung (BGH, Urteil vam 7.3.2002, Az. IX ZR 457/99, NJW 2002, 2313).
  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.12.2022 - 4 U 508/21
    Ferner hatte die - insaweit nach dem Vertrag auch varleistungspflichtige - Klägerin die geschuldete Eigentumsübertragung des lndustriegrundstücks aufgrund der zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung zu ihren Gunsten erwirkten Auflassungsvarmerkung nicht (vallständig) erfüllt, sa dass dem Anspruch der Klägerin die Einrede des § 320 BGB entgegenstand und ein Rücktritt der Klägerin ausgeschlassen war; die Erhebung der Einrede ist grundsätzlich nicht erforderlich (BGH, Urteil vam 14.2.2020, Az. V ZR 11/18, NJW 2020, 2104, Rn. 38).
  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 84/82

    Schlafzimmer - § 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Entbehrlichkeit der

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.12.2022 - 4 U 508/21
    Eine ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung kann hierbei einen Fall des offensichtlichen Eintritts der Voraussetzungen der Nichtleistung darstellen, die auch dann anzunehmen sein kann, wenn die Leistung für einen Zeitpunkt angekündigt wird, der nach Ablauf einer angemessenen Frist für den Fälligkeitszeitpunkt liegt (BGH, Urteil vom 19.09.1983, Az. VIII ZR 84/82, Rn. 16, juris).
  • BGH, 06.03.2024 - VIII ZR 363/21

    Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Corona-Pandemie

    Wegen des nicht unerheblichen Eingriffs in das Vertragsverhältnis, den ein Rücktritt des Gläubigers schon vor Fälligkeit der Leistung des Schuldners darstellt, erfordert die Offensichtlichkeit im Sinn dieser Norm grundsätzlich, dass der künftige Eintritt der Rücktrittsvoraussetzungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. Januar 2013 - 19 U 81/07, juris Rn. 120; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Februar 2019 - 10 U 103/18, juris Rn. 24; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 2020 - 21 U 125/18, juris Rn. 81; OLG Bamberg, Urteil vom 19. Dezember 2022 - 4 U 508/21, juris Rn. 118 ; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 83. Aufl., § 323 Rn. 23; MünchKommBGB/Ernst, aaO; Staudinger/Schwarze, BGB, Neubearb.
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