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   OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11   

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OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11 (https://dejure.org/2012,13731)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.06.2012 - 3 U 236/11 (https://dejure.org/2012,13731)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 3 U 236/11 (https://dejure.org/2012,13731)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dem Rechtsschutzversicherten darf per AGB nicht die freie Anwaltswahl erschwert werden

  • openjur.de

    Beeinträchtigung des Rechts auf freie Anwaltswahl in AGB einer Rechtsschutzversicherung und damit zusammenhängende unlautere Wettbewerbshandlung des Rechtsschutzversicherers

  • verkehrslexikon.de

    Zur freien Anwaltswahl in den AGB einer Rechtsschutzversicherung

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unzulässige Einschränkung der freien Wahl des Rechtsanwaltes durch Rechtsschutzversicherungsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Einbeziehung von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsverträgen mit einer vom Schadenverlauf abhängigen und variablen Selbstbeteiligung

  • Anwaltsblatt

    § 127 VVG, § 129 VVG, § 3 BRAO, § 4 UWG 2004, § 307 BGB
    Freie Anwaltswahl? Rechtsschutzversicherung darf nicht mit 150 Euro locken

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307; VVG § 127; VVG § 129; UWG § 4 Nr. 11; UKlaG § 1; UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 2
    Eine Klausel über einen Bonus in Form einer nicht vorgenommenen Rückstufung bei Vertretung durch einen vom Versicherer empfohlenen Anwalt ist unwirksam. Mit Anmerkung von Dr. Günter Bauer

  • omsels.info PDF
  • captain-huk.de

    Urteil des LG Bamberg abgewiesen und die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherungs AG zur Unterlassung verurteilt

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Beschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur freien Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte - Rechtsanwaltskammer München klagt erfolgreich gegen HUK Coburg

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 307 BGB; §§ 127, 129 VVG
    Freie Anwaltswahl auch für Rechtsschutzversicherte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Beschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 127 VVG, § 129 VVG, § 3 BRAO, § 4 UWG 2004, § 307 BGB
    Freie Anwaltswahl? Rechtsschutzversicherung darf nicht mit 150 Euro locken

  • drschmitz.info (Kurzinformation)

    Freie Anwaltswahl geschützt

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Das Recht der freien Anwaltswahl ist nicht käuflich!

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Einschränkung der freien Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherungen beeinträchtigen freie Anwaltswahl

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Einschränkung der freien Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung darf freie Anwaltswahl nicht einschränken

  • juve.de (Kurzinformation)

    Freie Anwaltswahl: Rechtsanwaltskammer München erzielt Etappensieg gegen HUK Coburg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Einschränkung der freien Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 127 VVG, § 129 VVG, § 3 BRAO, § 4 UWG 2004, § 307 BGB
    Freie Anwaltswahl? Rechtsschutzversicherung darf nicht mit 150 Euro locken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2282
  • NJW 2014, 656
  • MDR 2012, 969
  • VersR 2012, 1167
  • AnwBl 2012, 771
  • AnwBl Online 2012, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 242/87

    Anwaltswahl durch Mieterverein

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11
    Den klägerseits in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1990, 578) und des EuGH (NJW 2010, 355) lägen andere, hiervon zu unterscheidende Sachverhalte zugrunde.

    69 (2) In seinem noch vor Umsetzung der EG-Richtlinie ergangenen Urteil vom 26.10.1989 (NJW 1990, 578) hat der Bundesgerichtshof die Bedeutung der freien Anwaltswahl hervorgehoben.

    betroffenen Rechtssuchenden selbst wahrgenommen werden (BGH NJW 1990, 578 Tz. 28 m.w.N.).

    Das Vertrauen in die persönliche und fachliche Qualifikation des Rechtsanwalts, das für die Erteilung des Auftrags zur Verfolgung der wahrzunehmenden Interessen maßgeblich ist, bleibe hierbei unberücksichtigt (BGH NJW 1990, 578/580).

    Zwar hat das Landgericht zutreffend festgestellt, dass durch die beanstandeten Klauseln das Recht des Versicherten, seinen Anwalt frei zu wählen, nicht wie in den zitierten Entscheidungen des BGH und des EuGH bereits bei Vertragsschluss ausschließlich auf die Beklagte übertragen und damit nicht in seinem Kernbereich berührt wird (vgl. BGH NJW 1990, 578 Tz. 29).

    Insoweit weist die Berufung zu Recht darauf hin, dass bereits in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.10.1989 (BGH NJW 1990, 578 Tz. 27 a.E.) das Kriterium der Freiwilligkeit des Beitritts bzw. hier des Vertragsschlusses gerade nicht als entscheidungserheblich erachtet worden ist.

    Nicht anders lässt sich auch die klägerseits zitierte Kommentarstelle bei Harbauer/Cornelius-Winkler, Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, 8. Aufl. 2010, § 5 ARB 2000 Rn. 283 verstehen: Abgeleitet aus der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1990, 578) sei jede direkte oder indirekte Einschränkung der freien Anwaltswahl unzulässig, beispielsweise bei Verzicht des Rechtsschutzversicherers auf den Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn der Versicherungsnehmer der Anwaltsempfehlung seines Versicherers folgt.

    Ihre Klagebefugnis nach dem Unterlassungsklaggesetz ist bereits in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.10.1989 (NJW 1990, 578) als solche anerkannt worden.

  • BGH, 03.06.1992 - IV ZR 127/91

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kreditversicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11
    (a) Die rechtliche Bedeutung der sog. halbzwingenden Vorschriften im Versicherungsvertragsrecht hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 03.06.1992 (NJW 1992, 2631) erläutert.

    Die halbzwingenden Vorschriften beschränken daher die Vertragsfreiheit (BGH NJW 1992, 2631 Tz. 21).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 28/03

    Zeitschrift mit Sonnenbrille

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11
    Soweit das Landgericht die Auffassung vertreten hat, dass der aufgrund einer Rückstufung zu erwartende Nachteil nicht so gravierend sei, dass sich ein verständiger und informierter Versicherungsnehmer hiervon bei seiner Entscheidung beeinflussen ließe, stellt es offensichtlich der Argumentation der Beklagten folgend auf die Rechtsprechung zum missbräuchlichen und damit wettbewerbsrechtlich unzulässigen Koppelungsangebot (vgl. BGH GRUR 2006, 161 - Zeitschrift mit Sonnenbrille) ab.

    Ein Missbrauch kann im Einzelfall auch dann vorliegen, wenn die Anlockwirkung so groß ist, dass bei einem verständigen Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (BGH GRUR 2006, 161 Tz. 15).

  • EuGH, 26.05.2011 - C-293/10

    Stark

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11
    Eine Bestätigung als richtlinienkonform fand diese den Leistungsumfang betreffende Einschränkung durch das Urteil des EuGH vom 26.05.2011 (NJW 2011, 3077).

    Gleichwohl dürfe hiernach die Freiheit der Anwaltswahl nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass durch die Beschränkung der Übernahme dieser Kosten eine angemessene Wahl des anwaltlichen Vertreters durch den Versicherungsnehmer faktisch unmöglich gemacht würde (EuGH NJW 2011, 3077 Tz. 33).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-199/08

    Eschig - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11
    Den klägerseits in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1990, 578) und des EuGH (NJW 2010, 355) lägen andere, hiervon zu unterscheidende Sachverhalte zugrunde.

    74 (4) Die Bedeutung des Rechts auf freie Anwaltswahl wird darüber hinaus in dem Urteil des EuGH vom 10.09.2009 (NJW 2010, 355) hervorgehoben.

  • LG Bamberg, 08.11.2011 - 1 O 336/10

    Rechtsschutzversicherung: Inhaltskontrolle für eine Vergünstigungsklausel bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 08.11.2011, Az. 1 O 336/10, abgeändert.

    Das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 08.11.2011, Az. 1 O 336/10, wird aufgehoben.

  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79

    Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11
    Vielmehr müssen die Verwender ihre Preise nach solchen Geschäftsbedingungen kalkulieren, die sich mit den Geboten von Treu und Glauben vereinbaren lassen (BGH NJW 1980, 1953 m.w.N.; Wurmnest in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 307 Rn. 43).
  • BGH, 28.06.1995 - IV ZR 19/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer fünfjährigen Laufzeit für eine

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11
    Die Abweichung von der halbzwingenden Vorschrift des § 127 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers stellt per se eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar (BGH NJW 2012, 217 Tz. 19; 1995, 2710 Tz. 36).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11
    Eine diesbezügliche Differenzierung zwischen Erst- und Zweitversicherungsfall würde die rechtliche Beurteilung der durchaus beabsichtigten Einflussnahme auf die Auswahlentscheidung künstlich aufspalten (vgl. die vergleichbare Erwägung zum Bonussystem bei Verletzung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung durch Publikumswerbung mit einer Werbegabe: BGH NJW 2010, 3721 Tz. 19 a.E.).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11
    Die Abweichung von der halbzwingenden Vorschrift des § 127 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers stellt per se eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar (BGH NJW 2012, 217 Tz. 19; 1995, 2710 Tz. 36).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

  • LG Köln, 24.01.2018 - 26 O 453/16

    Anwaltskammer klagebefugt: RAK Köln lässt Kanzlei-AGB verbieten

    Eine wegen Verstoßes gegen das Recht auf freie Anwaltswahl unwirksame Geschäftsbedingung berührt ohne Zweifel die von der Klägerin zu vertretenden Belange der Gesamtheit ihrer Kammermitglieder (OLG Bamberg, NJW 2012, 2282).
  • BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems

    Das Oberlandesgericht (OLG Bamberg, VersR 2012, 1167) hat die Beklagte neben der Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel dazu verurteilt, es zu unterlassen,.
  • AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15

    Widerrufsrecht bei Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums grundsätzlich strenge Maßstäbe anzulegen (BGH WuM 2012, 323; NJW 2012, 2282).

    Bei einer zweifelhaften Rechtsfrage handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH, NJW 2007, 428; NJW 1998, 2144. Der Schuldner darf nicht das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage auf den Gläubiger verlagern (BGH, NJW 2012, 2282; NJW 2007, 428).

  • LG Kleve, 03.03.2015 - 4 O 35/13

    Gläubiger verwertet von GmbH gestellte Sicherheit: Kein Anspruch gegen den

    Dies hat er durch die Aufnahme des Begriffs der "gleichgestellten Forderung" zum Ausdruck gebracht (vgl. BGH NJW 2012, 2282, 2283).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 19 U 50/12

    Anlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei Schadenersatz

    Das vom Kläger vorgelegte Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz - 3 U 236/11 - vom 08.06.2012 verneint die Anrechnung von Steuervorteilen aus tatsächlichen Gründen, weil der Senat bei der seinerzeitigen Sachlage jedenfalls keine ausreichende Anhaltspunkte sah, dass die vorläufigen Steuervorteile die späteren Steuernachteile in einem solchen Maße übersteigen werden, dass sie dem Kläger abweichend vom Regelfall billigerweise auf die Entschädigungsleistung angerechnet werden müssten.
  • OLG Frankfurt, 12.10.2012 - 19 U 170/12

    Fehlerhafte Anlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen

    Das vom Kläger als Anlage K2.4 vorgelegte Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz - 3 U 236/11 - vom 08.06.2012 verneint die Anrechnung von Steuervorteilen aus tatsächlichen Gründen, weil der Senat bei der seinerzeitigen Sachlage jedenfalls keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür sah, dass die vorläufigen Steuervorteile die späteren Steuernachteile in einem solchen Maße übersteigen werden, dass sie dem Kläger abweichend vom Regelfall billigerweise auf die Entschädigungsleistung angerechnet werden müssten.
  • AG Ebersberg, 15.11.2013 - 7 C 450/13

    Rechtsschutzversicherung - Formularklausel freie Anwaltswahl

    Eine solche mittelbare Beeinträchtigung des Rechts auf freie Anwaltswahl reicht für einen Verstoß gegen §§ 127Abs. 1 Satz 1, 129 VVG aus (vgl. auch OLG Bamberg, Urteil vom 20.06.2012, Az.: 3 U 236/11, wo die Wahl eines vom Versicherers empfohlenen Anwalts damit belohnt wurde, dass der Versicherungsnehmer nicht in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird).
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