Rechtsprechung
OLG Bamberg, 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08, 3 Ss OWi 966/2008 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Fahrverbot: Voraussetzungen für ein Absehen von der Verhängung des gesetzlichen Regelfahrverbots; Anforderungen an Urteilsgründe
- IWW
- blutalkohol
, S. 463
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrverbot - Absehen vom Regelfahrverbot in Härtefällen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrverbot - drohender Arbeitsplatzverlust
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 24a; StVG § 25 Abs. 1 S. 2
Berücksichtigung der beruflichen Situation des Betroffenen bei Verhängung und Bemessung des Fahrverbots; Voraussetzungen des Absehens vom Regelfahrverbot; Anforderungen an die Feststellung des Existenzverlustes bei Verhängung eines Fahrverbots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot nach einer Trunkenheits-/Drogenfahrt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtliche Ausgestaltung der Berücksichtigung eines drohenden Verlustes der wirtschaftlichen Existenz im Rahmen der Entscheidung über die Verhängung eines Fahrverbotes; Möglichkeiten des Absehens von der Verhängung eines Regelfahrverbotes
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Absehen vom Fahrverbot: Ausnahmsweise kein Regelfahrverbot bei untypischer Ordnungswidrigkeit und Härtefallnachweis!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Absehen vom Fahrverbot: Ausnahmsweise kein Regelfahrverbot bei untypischer Ordnungswidrigkeit und Härtefallnachweis!
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot nach einer Trunkenheits-/Drogenfahrt
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht …
Denn angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit einer derartigen Ordnungswidrigkeit, hinsichtlich derer ein gesetzlich angeordnetes Regelfahrverbot in Betracht kommt, versteht sich die grundsätzliche Erforderlichkeit zur Einwirkung auf den Betroffenen bzw. die Angemessenheit eines Fahrverbotes, die durch die Erfüllung des Tatbestands regelmäßig indiziert ist (zu vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 -), von selbst (zu vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 -).In Fällen wie dem vorliegenden ist der Tatrichter daher regelmäßig gehalten, den Arbeitgeber (also dem Betriebsinhaber, Geschäftsführer oder einem verantwortlichen Personalsachbearbeiter) im Rahmen der Hauptverhandlung zeugenschaftlich zu vernehmen (zu vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 - OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 -).
- OLG Bamberg, 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18
Voraussetzungen für Abkürzung nach BKAtV - verwirkte Fahrverbotsdauer
Angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit der in Rede stehenden Bußgeldtatbestände versteht sich die grundsätzliche Angemessenheit des Fahrverbots und seiner vorgesehenen Regeldauer von selbst (u.a. Anschl. an OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.04.2002 - Ss (B) 13/02 = VRS 102 [2002], 458 = BA 41 [2004], 173; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12 = BA 50 [2013], 27 = OLGSt StVG § 25 Nr. 53 und 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 = BA 45 [2008], 394 = DAR 2009, 39 = OLGSt StVG § 25 Nr. 43).b) Auch die Abkürzung der Dauer eines verwirkten gesetzlichen Regelfahrverbots nach § 25 I 2 StVG kann wie ein gänzliches Absehens vom Regelfahrverbot (vgl. hierzu neben BGHSt 38, 125/134 schon OLG Bamberg, Beschluss vom 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12 = BA 50 [2013], 27 = OLGSt StVG § 25 Nr. 53 und 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 = BA 45 [2008], 394 = DAR 2009, 39 = OLGSt StVG § 25 Nr. 43; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.04.2002 - Ss (B) 13/02 = VRS 102 [2002], 458 = BA 41 [2004], 173) unbeschadet der Gültigkeit des rechtsstaatlichen Übermaßverbotes nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art in Betracht kommen oder dann, wenn wegen - hier nicht gegebener - besonderer Umstände das Tatgeschehen ausnahmsweise aus dem Rahmen einer typischen Ordnungswidrigkeit nach § 24a I StVG derart herausfällt, dass die Festsetzung der Regelfahrverbotsdauer als offensichtlich unpassend anzusehen wäre.
- OLG Bamberg, 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12
Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Gesetzliches Regelfahrverbot bei Fahrten unter …
Ein Absehen vom gesetzlichen Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG kommt unbeschadet der Gültigkeit des rechtsstaatlichen Übermaßverbotes nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art in Betracht oder wenn wegen besonderer Umstände das Tatgeschehen ausnahmsweise aus dem Rahmen einer typischen Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 1 StVG derart herausfällt, dass die Verhängung des Regelfahrverbots als offensichtlich unpassend anzusehen wäre (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 = DAR 2009, 39 f. = BA 45 [2008], 394 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 43).3 1. Zwar hat das Amtsgericht im Grundsatz nicht verkannt ("ausnahmsweise"), dass ein Absehen von dem gesetzlich angeordneten Regelfahrverbot nach §§ 24 a Abs. 1 und 3, 25 Abs. 1 Satz 2 StVG i.V.m. § 4 Abs. 3 BKatV nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art in Betracht kommen kann oder wenn wegen - hier nicht gegebener - besonderer Umstände äußerer oder innerer Art das Tatgeschehen ausnahmsweise aus dem Rahmen einer typischen Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 1 StVG derart herausfällt, dass die Verhängung des Regelfahrverbots als offensichtlich unpassend anzusehen wäre (BGHSt 38, 125/134; OLG Saarbrücken VRS 102, 458 ff. sowie schon OLG Bamberg, Beschlüsse vom 11.03.2005 - 2 Ss OWi 236/05 und vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 = DAR 2009, 39 f. = BA 45 [2008], 394 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 43; vgl. im Übrigen eingehend Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 2445 ff., insbes.