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   OLG Bamberg, 21.10.2009 - 8 U 81/08   

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https://dejure.org/2009,35192
OLG Bamberg, 21.10.2009 - 8 U 81/08 (https://dejure.org/2009,35192)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.10.2009 - 8 U 81/08 (https://dejure.org/2009,35192)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 8 U 81/08 (https://dejure.org/2009,35192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anwendungsbereich des EEG-Belastungsausgleichs

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 14; EEG 2004 § 4; EEG 2009 § 8 u. § 15; EEG 2009 § 34,§ 35,§ 36,§ 37 u. § 39
    Anwendung des Belastungsausgleiches auf inländische Elektrizitätsunternehmen in der Regelzone eines ausländischen Übertragungsnetzbetreibers

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Anwendungsbereich des EEG-Belastungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 108/04

    Auslegung einer Prozessvereinbarung über die Abnahme von Strom aus erneuerbaren

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.10.2009 - 8 U 81/08
    35 In der Entscheidung vom 21.12.2005 (Az. VIII ZR 108/04) hat der Bundesgerichtshof § 11 Abs. 4 EEG a.F. entgegen dem Wortlaut nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ausgelegt.

    Wie in dem vom Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 108/04) entschiedenen Fall würde auch vorliegend das angestrebte Ziel eines Belastungsausgleichs, der "alle" Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom liefern, entsprechend der von Ihnen verursachten Umweltbelastung einschließt, verfehlt (BGH a.a.O. Rd.Nr. 33), wenn in § 14 Abs. 3 Satz 1 (der Nachfolgevorschrift des § 11 Abs. 4 Satz 1 a.F.) solche Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht erfasst wären, die aufgrund einer geografischen Besonderheit nicht von einem Netz versorgt werden, welches der Regelverantwortung eines der vier Übertragungsnetzbetreiber, sondern einem ausländischen Übertragungsnetzbetreiber unterfällt.

  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.10.2009 - 8 U 81/08
    Demgemäß ist die Auslegung nach Sinn und Zweck des Gesetzes auch gegenüber einem sprachlich unzweideutigen Wortlaut nicht ausgeschlossen; denn die Worte sind nur der möglicherweise unvollkommene Ausdruck der maßgebenden Gedanken (BGHZ 2, 176, 184).
  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 308/09

    Erneuerbare Energie: Regelverantwortlichkeit eines inländischen

    Das Berufungsgericht (OLG Bamberg, ZNER 2009, 392) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
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