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   OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06   

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https://dejure.org/2006,9037
OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 (https://dejure.org/2006,9037)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 (https://dejure.org/2006,9037)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. November 2006 - 3 Ss OWi 1516/06 (https://dejure.org/2006,9037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Nichtverhängung eines Fahrverbots bei fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h; Nichtverhängung eines Fahrverbots aufgrund des Übersehens einer Herabsetzung der Geschwindigkeit auf ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Absehen vom Fahrverbot

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Absehen von Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Verhängung des Regelfahrverbots bei Überschreitung einer aus Gründen des Lärmschutzes angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot bei Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Lärmschutzes

  • IWW (Kurzinformation)

    Augenblicksversagen - Lärmschutz ohne erkennbaren Grund

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bamberg, 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche Feststellungen

    10 5. Ein im Einzelfall eine Ausnahme von dem an sich verwirkten Regelfahrverbot rechtfertigender besonderer Tatumstand oder gar ein privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; ferner u.a. auch OLG Bamberg VerkMitt. 2007 Nr. 57 = DAR 2007, 94 [Ls] = NStZ-RR 2007, 123 [Ls] sowie bereits OLG Bamberg, Beschluss vom 08.05.2005 - 2 Ss OWi 192/05) folgt schließlich auch nicht daraus, dass sich die erhebliche innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung während einer Probefahrt des kaufinteressierten Betroffenen, also mit einem für ihn unbekannten und ungewohnten Fahrzeug ereignete.
  • OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom

    Insbesondere kann ein den Betroffenen im Einzelfall privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und DAR 2000, 577; vgl. auch OLG Bamberg VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57) nicht anerkannt werden.

    Hieran ändert für sich genommen auch die ergänzende Feststellung des Amtsgerichts nichts, dass das die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzende Verkehrszeichen "vor der Messstelle nicht mehrfach wiederholt worden" sei, zumal die unmittelbar vorausgehende Erwägung, wonach auch zu berücksichtigen gewesen sei, "dass die äußeren Umstände nicht zwingend auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung hindeuteten" , sondern "diese (...) 'lediglich' eingerichtet worden" sei, "um Anwohner vor Unfallgefahren oder übermäßigen Lärmbelästigungen zu schützen" , für den Senat nicht nachzuvollziehen ist (zur Frage eines Augenblicksversagens bei einer gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO allein aus Gründen des Lärmschutzes angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung vgl. im Übrigen OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 = VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57 = DAR 2007, 94 = NStZ-RR 2007, 123 sowie schon KG VRS 109, 132 f.).

  • OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

    Denn der sich dem betroffenen Streckenabschnitt mit hoher Geschwindigkeit gleichförmig nähernde Kraftfahrzeugführer wird aufgrund der Dunkelheit das jeweilige Schutzgut der Beschränkungsanordnung (vgl. § 45 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StVO) und damit ihren Grund regelmäßig nicht schon frühzeitig erkennen und seine Fahrweise entsprechend ausrichten können (zum Vorliegen eines die Verhängung eines Fahrverbots indizierenden groben Pflichtenverstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei einer aus Gründen des Lärmschutzes gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn deren Motiv aufgrund der Umgebung oder Dunkelheit optisch für den Fahrzeugführer nicht ohne weiteres erkennbar ist, vgl. zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06).
  • OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 980/10

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ergänzung eines ohne Gründe

    In einem solchen Fall ist grundsätzlich die präzise Feststellung des verfahrensgegenständlichen Tatvorwurfs einschließlich der konkreten Tatzeit sowie etwaiger, insbesondere einschlägiger Vorahndungen, nämlich ihres jeweiligen Rechtskrafteintritts, des Zeitpunkts der Tatbegehung, der Art und des Umfangs des Tatvorwurfs und der konkreten Tatahndungen unabdingbar (OLG Bamberg NZV 2007, 534 sowie VerkMitt 2007 Nr. 57 = VRR 2007, 113).
  • OLG Bamberg, 27.03.2007 - 3 Ss OWi 334/07
    In einem solchen Fall ist die präzise Feststellung etwaiger (einschlägiger) Vorahndungen, ihres jeweiligen Rechtskrafteintritts, der Zeitpunkte der Tatbegehung und der konkreten Tatahndungen, unabdingbar (vgl. Senatsbeschlüsse v. 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/05 und zuletzt v. 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 = DAR 2007, 94 = NStZ-RR 2007, 123 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2017 - 2 Rb 8 Ss 643/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen angeordnet wurde, berührt die Einordnung der Überschreitung als grob pflichtwidriges Verhalten i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG nach gefestigter, vom Senat geteilter obergerichtlicher Rechtsprechung nicht (OLG Karlsruhe - Senat - NJW 2004, 1749; BayObLG VRS 87, 372; KG VRS 109, 132; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06, juris).
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