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   OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15   

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https://dejure.org/2015,21598
OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15 (https://dejure.org/2015,21598)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.01.2015 - 3 W 3/15 (https://dejure.org/2015,21598)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 3 W 3/15 (https://dejure.org/2015,21598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nacherbenvermerk in Grundbuch kann nur nach Anhörung der Nacherben gelöscht werden

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 848
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05

    Unzulässige weitere Beschwerde gegen Bestätigung einer Zwischenverfügung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15
    Deshalb ist dem Nacherben grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren (BayObLG, NJW-RR 1994, S. 1360 OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.1995, Az.: 15 W 303/94 OLG München, NJOZ 2005, S. 2095 aE; OLG München NJW-RR 2013, 211 aE).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks bei Veräußerung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15
    Der Senat nimmt hierbei zum Ausgangspunkt seiner Bewertung den vertraglichen Kaufpreis (ohne Inventar) von 525.000,00 EUR und schätzt das zu bewertende maßgebliche Interesse der Beschwerdeführer an der Beseitigung der Löschung des Nacherbenvermerks auf 10% (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2008, Az.: 3 Wx 228/07).
  • BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94

    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15
    Deshalb ist dem Nacherben grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren (BayObLG, NJW-RR 1994, S. 1360 OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.1995, Az.: 15 W 303/94 OLG München, NJOZ 2005, S. 2095 aE; OLG München NJW-RR 2013, 211 aE).
  • OLG Hamm, 19.01.1995 - 15 W 303/94

    Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15
    Deshalb ist dem Nacherben grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren (BayObLG, NJW-RR 1994, S. 1360 OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.1995, Az.: 15 W 303/94 OLG München, NJOZ 2005, S. 2095 aE; OLG München NJW-RR 2013, 211 aE).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 Wx 299/11

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Grundbuchverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15
    Dies gilt selbst dann, wenn "die Entgeltlichkeit der Verfügung bei entsprechender Würdigung der Person des Käufers nicht ernsthaft bestritten werden könne" (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, NJOZ 2012, S. 1145).
  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 187/12

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung des Ersatznacherben bei Verfügung

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15
    Deshalb ist dem Nacherben grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren (BayObLG, NJW-RR 1994, S. 1360 OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.1995, Az.: 15 W 303/94 OLG München, NJOZ 2005, S. 2095 aE; OLG München NJW-RR 2013, 211 aE).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 20 W 197/18

    Grundbuch: Anhörungserfordernis der Nacherben

    Somit ist vor einer Löschung des Nacherbenvermerks den Nacherben in jedem Fall rechtliches Gehör zu gewähren (Senat, Beschluss vom 15.08.2011, aaO Rz. 17; Senat, Beschluss vom 13.08.2018, Az. 20 W 179/18, n.v.; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.01.2015, Az. 3 W 3/15, juris Rz. 6; Demharter, aaO § 51 Rz. 37).

    Durch dieses Erfordernis einer Anhörung wird nicht nur gewährleistet, dass die Nacherben sich zu einer möglichen Beeinträchtigung ihrer rechtlich geschützten Interessen äußern können, sondern auch, dass möglicherweise noch unbekannte Zweifel oder Einwände an der Berechtigung der Löschung des Nacherbenvermerks dem Grundbuchamt bekannt werden und von diesem bei seiner Entscheidung berücksichtigt werden können (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.01.2015, Az. 3 W 3/15, juris Rz. 7).

  • OLG München, 23.12.2019 - 34 Wx 468/19

    Löschung eines Nacherbenvermerks

    Solange der Beteiligte zu 1 noch Eigentümer ist, ist eine Grundbuchunrichtigkeit insoweit denklogisch ausgeschlossen (verkannt von OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2018, 1480/1481 und OLG Bamberg BeckRS 2015, 15073 Rn. 5).

    In einer solchen Konstellation dient die eidesstattliche Versicherung bezüglich eventueller sonstiger Abkömmlinge zwar der Ermittlung weiterer potentieller Nacherben, dies allerdings eben nicht im Hinblick auf gegebenenfalls durch diese zu erteilende Löschungsbewilligungen nach § 19 GBO, sondern lediglich um ihnen das gemäß Art. 103 Abs. 1 GG gebotene rechtliche Gehör (BayObLGZ 1994, 177/179; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2018, 1480/1481 f.; OLG Bamberg BeckRS 2015, 15073 Rn. 6; Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14 = NJW-RR 2015, 907; OLG Düsseldorf NJOZ 2012, 1145/1146) gewähren zu können.

    Davon zu unterscheiden ist aber die Ermittlung der am Verfahren materiell Beteiligten und deshalb auch formell zu Beteiligenden; diese obliegt dem Grundbuchamt selbst (BayObLG DNotZ 1997, 395/396; Demharter § 1 Rn. 41; Hügel/Zeiser § 18 Rn. 9; Keidel/Sternal FamFG 19. Aufl. § 26 Rn. 4), und zwar auch und gerade wenn sie der Gewährung des rechtlichen Gehörs dient (OLG Düsseldorf NJOZ 2012, 1145/1146; verkannt von OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2018, 1480/1483 und OLG Bamberg BeckRS 2015, 15073 Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 13.08.2018 - 20 W 179/18

    Grundbuch: Zwischenverfügung nur, wenn Eintragungshindernis rückwirkend auf

    Sollte das Grundbuchamt vor dem Hintergrund der eingereichten Unterlagen, insbesondere der ortsgerichtlichen Schätzung vom 19.04.2018, zu dem Ergebnis gelangen, dass eine entgeltliche Verfügung vorliegt, dürfte vor einer Löschung des Nacherbenvermerks den Nacherben rechtliches Gehör zu gewähren sein (Senat, Beschluss vom 15.08.2011, aaO Rz. 17; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.01.2015, Az. 3 W 3/15, juris Rz. 6; Demharter, aaO § 51 Rz. 37).

    Denn hierdurch wird nicht nur gewährleistet, dass die Nacherben sich zu einer möglichen Beeinträchtigung ihrer rechtlich geschützten Interessen äußern können, sondern auch, dass möglicherweise noch unbekannte Zweifel oder Einwände an der Berechtigung der Löschung des Nacherbenvermerks dem Grundbuchamt bekannt werden und von diesem bei seiner Entscheidung berücksichtigt werden können (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.01.2015, Az. 3 W 3/15, juris Rz. 7).

  • OLG Bremen, 06.09.2023 - 3 W 14/23

    Zur Anhörung eines minderjährigen Nacherben vor Löschung eines Nacherbenvermerks

    Sollte das Grundbuchamt indes zu der Überzeugung gelangen, dass eine entgeltliche, d.h. nicht auch nur teilweise unentgeltliche Verfügung schlüssig dargelegt worden ist, dann wären die Nacherben vor Löschung des Nacherbenvermerks anzuhören (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2018 - 20 W 197/18 -, Rn. 21, juris; OLG Bamberg BeckRS 2015, 15073 Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 23. Dezember 2019 - 34 Wx 468/19 -, Rn. 14, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 2012 - I-3 Wx 299/11 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2019 - 8 W 142/18

    Beschwerdeberechtigung des Grundbuchamtes hinsichtlich Verfahren der

    Dies gilt selbst dann, wenn "die Entgeltlichkeit der Verfügung bei entsprechender Würdigung der Person des Käufers nicht ernsthaft bestritten werden" kann (so ausdrücklich OLG Düsseldorf Beschluss vom 19.03.2012 - I-3 Wx 299/11 mit Verweis auf weitere Rechtsprechung, OLG Bamberg Beschluss vom 22.01.2015 - 3 W 3/15).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2023 - 20 W 196/22

    Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung Nacherbenvermerk

    Dies gilt zumindest dann, wenn die Löschung - wie hier - zusammen mit der Eintragung des Eigentumsübergangs beantragt wird (jeweils stillschweigend vorausgesetzt von OLG Bamberg FamRZ 2016, 848; Senat NJW-RR 2018, 1480, 1481; OLG Nürnberg v. 19.12.2019 - 15 W 4412/19, Juris-Rn. 16; OLG Hamm v. 31.05.2022 - 15 W 293/21, Juris-Rn. 28).
  • AG Darmstadt, 19.04.2018 - NR-2050

    Zur Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Damit zur Löschung des Nacherbenvermerks den Nacherben rechtliches Gehör gewährt werden kann, ist es notwendig, dass ein Pfleger für die minderjährige/n Nacherbin/Nacherben sowie die noch unbekannten Nacherben bestellt wird (vgl. hierzu OLG Bamberg, Beschluss vom 22.01.2015 Az: 3 W 3/15) und dem Grundbuchamt eine eidesstattliche Versicherung des Vorerben (beurkundet vor einem Notar) vorzulegen, durch die erklärt wird, dass weitere Kinder, weder leibliche noch adoptierte, nicht vorhanden sind.
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