Rechtsprechung
OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2080 Abs. 1, 2081 Abs. 1, 2229 Abs. 4, 2282 Abs. 2
Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB; Wirksamkeit der Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem wirksam errichteten Ehegattentestament
- rewis.io
Anfechtungsrecht des Erblassers bei eingetretener Testierunfähigkeit wegen vaskulärer Demenz
- ra.de
- erbrechtsiegen.de
Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2080 Abs. 1; 2081 Abs. 1; 2229 Abs. 4; 2282
Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Erblasser leidet an Demenz - Wann ist er testierunfähig und sein Testament unwirksam?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung
- erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)
Testierunfähigkeit bei mittelgradiger bis schwerer vaskulärer Demenz
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Lebzeitiges Anfechtungsrecht eines Ehegatten beim gemeinsamen Testament?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 18.10.2013 - VI 1020/10
- OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 957
- FamRZ 2016, 83
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der …
Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg…, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15). - OLG Bamberg, 18.06.2012 - 6 W 20/12
Testamentserrichtung: Voraussetzung für die Hinzuziehung eines Sachverständigen …
Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München…, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15). - BayObLG, 18.02.2003 - 1Z BR 136/02
Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Eine Aufklärungspflicht besteht nämlich nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (BayObLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02 Rz. 24). - BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04
Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung
Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München…, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg…, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15). - BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH FamRZ 1958, 127, 128; BayObLGZ 2004, 237, 240 f.; OLG München…, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07, Rz. 18; OLG Bamberg…, Beschluss vom 18.6.2012, 6 W 20/12, Rz. 15).
- OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 58, 127; BayObLGZ 2004, 237/240 f; OLG München FamRZ 2007, 2009/2011; OLG Bamberg FamRZ 2016, 83). - OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16
Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren
Das OLG Bamberg (Beschluss vom 22.05.2015, Az. 4 W 16/14, zitiert nach juris) kam zu dem Ergebnis, dass bei einer vaskulären Demenz in einer mittelgradigen bis schweren Ausprägung eine freie Willensbildung nicht mehr möglich gewesen sei und nimmt dabei auch Bezug auf das dort eingeholte Sachverständigengutachten, wonach bei einem leichten Ausprägungsgrad der Demenz aus forensisch-psychiatrischer Sicht in der Regel von Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit ausgegangen werden könne, bei einer mittelschweren Ausprägung der dementiellen Erkrankung sich jedoch Überlegungen in Richtung einer Testierunfähigkeit ergäben, wobei es auf das Ausmaß der kognitiven Einschränkungen ankomme, die eine eigenständige Lebensführung ohne Hilfe nicht mehr gestatten würden und die vielfach mit Desorientierung einhergingen.