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   OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11 Baul   

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OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11 Baul (https://dejure.org/2012,3028)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.01.2012 - 9 U 1/11 Baul (https://dejure.org/2012,3028)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 9 U 1/11 Baul (https://dejure.org/2012,3028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nichtigkeitsfeststellungsklage eines Grundstückseigentümers gegen vereinfachte Umlegung betreffend eine Hochwasserschutzmauer: Vorverfahren und Fristwahrung als Klagevoraussetzungen; Zulässigkeit der Neubegründung von Dienstbarkeiten im vereinfachten Umlegungsverfahren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis eines Vorverfahrens für den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts gem. § 217 Abs. 1 S. 3 Alt. 3 BauGB; Grundsätze zur Neubegründung von Dienstbarkeiten i.R. einer vereinfachten Umlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis eines Vorverfahrens für einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts gem. § 217 Abs. 1 S. 3 Alt. 3 BauGB; Neubegründung von Dienstbarkeiten im Rahmen einer vereinfachten Umlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 458
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 22.09.1995 - 22 B 95.1985
    Auszug aus OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
    aa) Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn der Verwaltungsakt tragenden Verfassungsprinzipien widerspricht (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 107/83 - NJW 1985, 2658 [2659]), es sich um einen offensichtlichen "Gefälligkeits-Verwaltungsakt" handelt, dem keinerlei rechtfertigender Sachverhalt zugrunde liegt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., 2010, § 44 RdNr. 10; siehe auch BayVGH, U.v. 22.9.1995 - 22 B 95.1985 -, BayVBl. 1996, 374 [375]: rechtsmissbräuchliche Erteilung einer Gestattung nach dem Ladenschlussgesetz), oder der Verwaltungsakt von einer sachlich unzuständigen Behörde - insbesondere bei offenkundig fehlender Verwaltungskompetenz - erlassen wurde, mit anderen Worten die mit dem Verwaltungsakt geregelte Angelegenheit unter keinem sachlich denkbaren Gesichtspunkt einen Bezug zum Aufgabenbereich der handelnden Behörde hat (vgl. näher Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., 2010, § 44 RdNr. 14 u. 15; siehe auch BayObLG, B.v. 23.11.1983 - 2 Ob OWi 283/83 -, NVwZ 1984, 399: Nichtigkeit eines von der Forstverwaltung im Staatsforst aufgestellten Verkehrszeichens; VGH Kassel, U.v. 9.8.1990 - 3 UE 2398/87 -, NVwZ-RR 1991, 226 [227]: Nichtigkeit eines ohne sachliche Zuständigkeit erlassenen Entmischungsplans).

    Gleiches gilt, wenn der Verwaltungsakt auf reiner Willkür beruht, was insbesondere dann der Fall ist, wenn für seinen Erlass kein denkbarer sachlicher Grund spricht oder er unter grober Außerachtlassung elementarer Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens ins Werk gesetzt wurde (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., 2010, § 44 RdNr. 50; siehe auch BayVGH, U.v. 22.9.1995 - 22 B 95.1985 -, BayVBl. 1996, 374 [375]).

    Bei der streitgegenständlichen Festsetzung handelt es sich ganz offensichtlich um einen "Gefälligkeits-Verwaltungsakt" zu Gunsten des beigeladenen Beteiligten, dem nicht nur keinerlei rechtfertigender Sachverhalt zugrunde liegt (vgl. hierzu Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., 2010, § 44 RdNr. 10), sondern der auch unter offenkundigem Missbrauch der in §§ 82 Abs. 1 Satz 1, 80 Abs. 4 Satz 1 BauGB getroffenen Regelungen im Wege eines groben, gezielten und prinzipiellen Verstoßes gegen das öffentliche Baurecht ins Werk gesetzt wurde (vgl. hierzu auch BayVGH, U. v. 22.9.1995 - 22 B 95.1985 -, BayVBl. 1996, 374 [375]: rechtsmissbräuchliche Erteilung einer Gestattung nach dem Ladenschlussgesetz).

  • BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes; Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
    Letzteres entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Prozessrechts (vgl. nur § 55 Abs. 1 Nr. 4 SGG und § 41 Abs. 2 Satz 2 FGO), der durch die verfassungsrechtlich fundierte Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) zwingend vorgegeben ist (vgl. insoweit auch BSG, U. v. 23.2.1989 - 11/7 RAr 103/87 -, NVwZ 1989, 902 [903]).

    Daraus erhellt, dass für die Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 217 Abs. 1 Satz 3 BauGB und den Nichtigkeitsfeststellungsantrag nach Art. 44 Abs. 5 BayVwVfG auch dann noch ein rechtsschutzwürdiges Interesse besteht, wenn die Fristen für Anfechtungswiderspruch und Anfechtungsklage bereits verstrichen sind; denn andernfalls könnte der mit dem Erlass eines nichtigen Verwaltungsakts erzeugte Rechtsschein nicht mehr mit Rechtskraftwirkung beseitigt werden - ein mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) nicht in Einklang zu bringendes Ergebnis (vgl. hierzu auch BSG, U. v. 23.2.1989 - 11/7 RAr 103/87 -, NVwZ 1989, 902).

  • BGH, 09.12.1982 - III ZR 106/81

    Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage; Rechtsfolgen von Verstößen

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
    b) Angesichts dieser Sachlage ist die Wahrung einer Antragsfrist nach § 217 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich (so auch bereits BGH, U.v. 9.12.1982 - 3 ZR 106/81 -, NJW 1983, 1793 [1794] - für Leistungsanträge).

    Dementsprechend ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, mit dem ein Feststellungsbegehren verfolgt wird, anders als etwa bei einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag, unmittelbar bei der Baulandkammer einzureichen (vgl. Kalb, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 217 RdNr. 62 a; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., 2009, § 217 RdNr. 7 a.E.; BGH, U. v. 9.12.1982 - III ZR 106/81 -, NJW 1983, 1793 [1794] - für allg. Leistungsanträge).

  • VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 2398/87

    Feststellung der Nichtigkeit eines Entmischungsplans

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
    aa) Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn der Verwaltungsakt tragenden Verfassungsprinzipien widerspricht (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 107/83 - NJW 1985, 2658 [2659]), es sich um einen offensichtlichen "Gefälligkeits-Verwaltungsakt" handelt, dem keinerlei rechtfertigender Sachverhalt zugrunde liegt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., 2010, § 44 RdNr. 10; siehe auch BayVGH, U.v. 22.9.1995 - 22 B 95.1985 -, BayVBl. 1996, 374 [375]: rechtsmissbräuchliche Erteilung einer Gestattung nach dem Ladenschlussgesetz), oder der Verwaltungsakt von einer sachlich unzuständigen Behörde - insbesondere bei offenkundig fehlender Verwaltungskompetenz - erlassen wurde, mit anderen Worten die mit dem Verwaltungsakt geregelte Angelegenheit unter keinem sachlich denkbaren Gesichtspunkt einen Bezug zum Aufgabenbereich der handelnden Behörde hat (vgl. näher Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., 2010, § 44 RdNr. 14 u. 15; siehe auch BayObLG, B.v. 23.11.1983 - 2 Ob OWi 283/83 -, NVwZ 1984, 399: Nichtigkeit eines von der Forstverwaltung im Staatsforst aufgestellten Verkehrszeichens; VGH Kassel, U.v. 9.8.1990 - 3 UE 2398/87 -, NVwZ-RR 1991, 226 [227]: Nichtigkeit eines ohne sachliche Zuständigkeit erlassenen Entmischungsplans).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
    aa) Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn der Verwaltungsakt tragenden Verfassungsprinzipien widerspricht (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 107/83 - NJW 1985, 2658 [2659]), es sich um einen offensichtlichen "Gefälligkeits-Verwaltungsakt" handelt, dem keinerlei rechtfertigender Sachverhalt zugrunde liegt (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., 2010, § 44 RdNr. 10; siehe auch BayVGH, U.v. 22.9.1995 - 22 B 95.1985 -, BayVBl. 1996, 374 [375]: rechtsmissbräuchliche Erteilung einer Gestattung nach dem Ladenschlussgesetz), oder der Verwaltungsakt von einer sachlich unzuständigen Behörde - insbesondere bei offenkundig fehlender Verwaltungskompetenz - erlassen wurde, mit anderen Worten die mit dem Verwaltungsakt geregelte Angelegenheit unter keinem sachlich denkbaren Gesichtspunkt einen Bezug zum Aufgabenbereich der handelnden Behörde hat (vgl. näher Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., 2010, § 44 RdNr. 14 u. 15; siehe auch BayObLG, B.v. 23.11.1983 - 2 Ob OWi 283/83 -, NVwZ 1984, 399: Nichtigkeit eines von der Forstverwaltung im Staatsforst aufgestellten Verkehrszeichens; VGH Kassel, U.v. 9.8.1990 - 3 UE 2398/87 -, NVwZ-RR 1991, 226 [227]: Nichtigkeit eines ohne sachliche Zuständigkeit erlassenen Entmischungsplans).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
    Sie allein hat darüber zu entscheiden, wem und zu welchem Zweck sie eine Grunddienstbarkeit an ihrem Grundstück einräumt (vgl. hierzu BVerfGE 112, 93 [107]; 123, 186 [258] m.w.N.).
  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
    Sie allein hat darüber zu entscheiden, wem und zu welchem Zweck sie eine Grunddienstbarkeit an ihrem Grundstück einräumt (vgl. hierzu BVerfGE 112, 93 [107]; 123, 186 [258] m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
    Die Einräumung (Bestellung) einer Grunddienstbarkeit (§§ 873, 1018 BGB) ist unter der Geltung des Grundgesetzes als Akt privatautonomer Rechtsgestaltung gemäß den das bürgerliche Recht beherrschenden Grundsätzen der Vertrags- und Eigentumsfreiheit allein dem Grundstückseigentümer zugewiesen; sie wird durch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) in besonderer Weise geschützt (vgl. BVerfGE 70, 101 [123]; 72, 155 [170]: Privatautonomie; BVerfGE 70, 191 [199]; 83, 201 [209]; 89, 1 [6]: Privateigentum).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
    Die Einräumung (Bestellung) einer Grunddienstbarkeit (§§ 873, 1018 BGB) ist unter der Geltung des Grundgesetzes als Akt privatautonomer Rechtsgestaltung gemäß den das bürgerliche Recht beherrschenden Grundsätzen der Vertrags- und Eigentumsfreiheit allein dem Grundstückseigentümer zugewiesen; sie wird durch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) in besonderer Weise geschützt (vgl. BVerfGE 70, 101 [123]; 72, 155 [170]: Privatautonomie; BVerfGE 70, 191 [199]; 83, 201 [209]; 89, 1 [6]: Privateigentum).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
    Die Einräumung (Bestellung) einer Grunddienstbarkeit (§§ 873, 1018 BGB) ist unter der Geltung des Grundgesetzes als Akt privatautonomer Rechtsgestaltung gemäß den das bürgerliche Recht beherrschenden Grundsätzen der Vertrags- und Eigentumsfreiheit allein dem Grundstückseigentümer zugewiesen; sie wird durch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) in besonderer Weise geschützt (vgl. BVerfGE 70, 101 [123]; 72, 155 [170]: Privatautonomie; BVerfGE 70, 191 [199]; 83, 201 [209]; 89, 1 [6]: Privateigentum).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

  • BFH, 17.07.1986 - V R 96/85

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei nicht hinreichend bestimmtem

  • BayObLG, 23.11.1983 - 2 ObOWi 283/83

    Verbotszeichen; Verkehrsschild; Forstverwaltung; Verstoß;

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553

    Rückforderung aus Gefälligkeit überhöhter Vergütungen für Lehraufträge

    Als "Gefälligkeits-Verwaltungsakt" wird in der Literatur (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 44 Rn. 10) und Rechtsprechung (OVG NW, U.v. 20.8.2015 - 9a D 29/14.G - juris Rn. 29) ein Verwaltungsakt bezeichnet, dem keinerlei rechtfertigender Sachverhalt zugrunde liegt, somit in einem so schwerwiegenden Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung und den in ihr verkörperten Wertvorstellungen der Gemeinschaft steht, dass es unerträglich wäre, wenn der Verwaltungsakt die mit ihm intendierten Rechtswirkungen entfalten würde (OLG Bamberg, U.v. 23.1.2012 - 9 U 1/11 Baul - juris Rn. 27).
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