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   OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15   

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https://dejure.org/2015,34466
OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15 (https://dejure.org/2015,34466)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15 (https://dejure.org/2015,34466)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15 (https://dejure.org/2015,34466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rewis.io

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer Zeugenvernehmung

  • ra.de
  • soundsites.net (Kurzinformation und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2015, 760
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 23.10.2001 - 4 StR 249/01

    Einnahme des Augenscheins; Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung);

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15
    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins, so gilt dieser wegen der negativen Beweiskraft des Protokolls als nicht erfolgt (BGH NStZ 2002, 219; BGH NStZ 1993, 51; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31).

    Auch wenn dieses Ergebnis der wahren Sachlage widersprechen sollte, muss es als Konsequenz der dem § 274 StPO zugrunde liegenden gesetzgeberischen Entscheidung hingenommen werden (BGH NStZ 2002, 219 m. w. N.).

    Unbeschadet der Frage, ob es etwa gängiger Praxis bei Vorhalten von Lichtbildern an Zeugen entspricht, dass alle Mitglieder des Gerichts den Beweisgegenstand in Augenschein nehmen und allen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit gegeben wird, diesen zu besichtigen, könnte eine solche Verfahrensweise gleichwohl eine Durchbrechung der negativen Beweiskraft des Protokolls nicht rechtfertigen (BGH NStZ 2002, 219).

  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15
    Nicht die Beweistatsache als solche wird infrage gestellt, sondern ihre Eignung für den vom Antragsteller gewünschten, jedoch nicht zwingenden Schluss (KK-StPO/Krehl § 244 Rn. 143 f. m. w. N.; vgl. auch OLG Bamberg Beschluss vom 08.02.2006 - 3 Ss 152/2005; BGH NStZ 2005, 231; NStZ 2005, 224/226; BGH NJW 1997, 2762; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 3, 4,5, 7,13 und 20).

    Der nach § 244 Abs. 6 StPO obligatorische Ablehnungsbeschluss muss die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter der Beweistatsache keine Bedeutung für den Schuld - oder Rechtsfolgenausspruch beimisst, weil nur so Angeklagter und Verteidigung in die Lage versetzt werden, sich sachgemäß auf die durch die Antragsablehnung geschaffene Verfahrenslage einzurichten (BGH Beschluss vom 01.10.2013 - 3 StR 135/13 - BeckRS 2013, 18464; BGH NStZ 2005, 224, 226 BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11 und 15).

  • OLG Bamberg, 20.02.2008 - 3 Ss OWi 180/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Identifizierung des Täters

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15
    Fehlt eine entsprechende ausdrückliche Bezugnahme, bedarf es einer ausführlichen Beschreibung des Lichtbildes nach Inhalt und Qualität, um dem Revisionsgericht die Überprüfung des Urteils zu ermöglichen (KK-StPO/Kuckein § 267 Rn. 6 m. w. N.; BGH NJW 1996, 1420, 1421; OLG Bamberg DAR 2010, 390 f.; OLG Bamberg NZV 2008, 211 f.; OLG Hamm NZV 2007, 376).
  • OLG Hamm, 06.04.2018 - 5 RBs 51/18

    Voraussetzungen der Verwertung eines Lichtbildes bei einer Verurteilung wegen

    Bei der Inaugenscheinnahme eines Lichtbildes handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit der Hauptverhandlung (zu vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15 -), so dass der Nachweis hierüber - bzw. über ihr Fehlen - durch das Hauptverhandlungsprotokoll geführt werden kann.
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