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   OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14   

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https://dejure.org/2015,3692
OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14 (https://dejure.org/2015,3692)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14 (https://dejure.org/2015,3692)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14 (https://dejure.org/2015,3692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vernehmung einer aufgrund der Verwerfung ihrer Berufung bereits aus dem gemeinsam geführten Verfahren ausgeschiedenen (früheren) Mitangeklagten als Zeugin; Beweiserhebungsverbot; Beseitigung der prozessualen Gemeinsamkeit durch Erlass eines Urteils gegen ...

  • rewis.io

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Mitangeklagten nach Berufungsverwerfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Vernehmung einer aufgrund der Verwerfung ihrer Berufung bereits aus dem gemeinsam geführten Verfahren ausgeschiedenen (früheren) Mitangeklagten als Zeugin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Vernehmung des Mitangeklagten als Zeugen - geht das?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beweiserhebungsverbot kann bei Verwerfungsurteil gegen Mitangeklagten ausgeschlossen sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17

    Mindestanforderungen an Beweisantrag auf Einholung eines anthropologisches

    a) Ein nach den Regeln des Strengbeweisverfahrens zu behandelnder Beweisantrag ist nach st.Rspr. und h.M. im Schrifttum das unbedingte oder an eine zulässige Bedingung geknüpfte ernsthafte Verlangen eines Verfahrensbeteiligten, zum Nachweis einer von ihm bestimmt zu behauptenden Tatsache durch den Gebrauch eines bestimmt zu bezeichnenden Beweismittels Beweis zu erheben, soweit die Beweisbehauptung die Tatsachengrundlage, nämlich den zur Schuld- oder Rechtsfolgenfrage gehörenden Sachverhalt eines in der Sache entscheidenden Urteils betrifft (vgl. u.a. BGHSt 1, 29/31; 6, 128/129; 30, 131/142; 37, 162/164 ff.; 39, 251/253 f.; 43, 321/325 ff.; BGH StV 2012, 73; BayObLGSt 1995, 72 = NJW 1996, 331; BGH StV 2014, 257 = NStZ 2014, 282 = wistra 2014, 280; BGH StV 2015, 82 = BGHR StPO § 244 III Konnexität 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14 = StraFo 2015, 155 = OLGSt StPO § 244 Nr. 22; LR/Becker StPO 26. Aufl. § 244 Rn. 95, 96 ff.; KK/Krehl StPO § 244 Rn. 67; KK-Senge OWiG § 77 Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Aufl. § 244 Rn. 18; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 138; Burhoff, Handbuch für die strafverfahrensrechtliche Hauptverhandlung, 7. Aufl., Rn. 769 und Burhoff [Hrsg.]/Stephan, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 568, 597 ff., jeweils m.w.N.).
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