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   OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15   

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https://dejure.org/2016,8059
OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15 (https://dejure.org/2016,8059)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.02.2016 - 1 Ws 615/15 (https://dejure.org/2016,8059)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 1 Ws 615/15 (https://dejure.org/2016,8059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verteidigerausschluss, versuchte Strafvereitelung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlageverfahren über den Verteidigerausschluss; Grenzen prozessual zulässigen Verteidigungshandelns

  • rewis.io

    Verteidigerausschluss wegen versuchter Strafvereitelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteidigerausschluss wegen versuchter Strafvereitelung

  • rechtsportal.de

    Vorlageverfahren über den Verteidigerausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verteidigerausschluss wegen (versuchter) Strafvereitelung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 12.03.2012 - 1 St OLG Ss 274/11

    Strafbarkeit eines Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
    (1) Dabei ist sich der Senat bewusst, dass die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen seiner Stellung als unabhängiges, der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtetes Organ der Rechtspflege und seiner Beistandsfunktion und Treuepflicht gegenüber dem Angeklagten eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten im Hinblick auf den Straftatbestand der Strafvereitelung erforderlich macht (BGHSt 38, 345; 46, 53; BGH NJW 2006, 2421; BGH NJW 2009, 2690; OLG Bamberg a. a. O.; OLG Nürnberg NJW 2012, 1895) und dass vor diesem Hintergrund nach der Rspr. des BGH der Nachweis des subjektiven Tatbestandes bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen unterliegt (BGH NJW 2000, 2433, 2434 = BGHSt 46, 53ff; OLG Karlsruhe a. a. O.).

    Darüber hinaus hat er bei der Vernehmung in der Hauptverhandlung auch aktiv eingegriffen und diesen noch einmal ergänzend zu den vorgenannten Indizien befragt, obwohl er wusste, dass die Aussagen des T hierzu gerade nicht der Wahrheit entsprechen (vgl. auch OLG Nürnberg NJW 2012, 1895 zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und bloßer Teilnahme an einer straflosen "Selbstvereitelung").

  • OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11

    Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
    Ein lediglich auf die gegen den Verteidiger erhobene Anklage Bezug nehmender Ausschließungsantrag genügt den Mindestanforderungen des § 138c II 2 StPO nicht (u. a. Anschluss an OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2014 - 2 Ws 84/14 = StraFo 2015, 21 = NStZ-RR 2015, 80 = StVG 2016, 141 = OLGSt StPO § 138c Nr. 1 und OLG Bamberg, Beschl. v. 01.08.2011 - 1 Ws 378/11 = StraFo 2012, 187 = StV 2014, 8).

    Insbesondere genügen der nachgebesserte Antrag und der nunmehr erfolgte gerichtliche Vorlagebeschluss den formalen Voraussetzungen des Vorlageverfahrens nach § 138c II StPO (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2014 - 2 Ws 84/14 = StraFo 2015, 21 = NStZ-RR 2015, 80 = StVG 2016, 141 = OLGSt StPO § 138c Nr. 1 und OLG Bamberg, Beschl. v. 01.08.2011 - 1 Ws 378/11 = StraFo 2012, 187 = StV 2014, 8).

  • OLG Celle, 28.10.2014 - 2 Ws 84/14
    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
    Ein lediglich auf die gegen den Verteidiger erhobene Anklage Bezug nehmender Ausschließungsantrag genügt den Mindestanforderungen des § 138c II 2 StPO nicht (u. a. Anschluss an OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2014 - 2 Ws 84/14 = StraFo 2015, 21 = NStZ-RR 2015, 80 = StVG 2016, 141 = OLGSt StPO § 138c Nr. 1 und OLG Bamberg, Beschl. v. 01.08.2011 - 1 Ws 378/11 = StraFo 2012, 187 = StV 2014, 8).

    Insbesondere genügen der nachgebesserte Antrag und der nunmehr erfolgte gerichtliche Vorlagebeschluss den formalen Voraussetzungen des Vorlageverfahrens nach § 138c II StPO (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2014 - 2 Ws 84/14 = StraFo 2015, 21 = NStZ-RR 2015, 80 = StVG 2016, 141 = OLGSt StPO § 138c Nr. 1 und OLG Bamberg, Beschl. v. 01.08.2011 - 1 Ws 378/11 = StraFo 2012, 187 = StV 2014, 8).

  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
    (1) Dabei ist sich der Senat bewusst, dass die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen seiner Stellung als unabhängiges, der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtetes Organ der Rechtspflege und seiner Beistandsfunktion und Treuepflicht gegenüber dem Angeklagten eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten im Hinblick auf den Straftatbestand der Strafvereitelung erforderlich macht (BGHSt 38, 345; 46, 53; BGH NJW 2006, 2421; BGH NJW 2009, 2690; OLG Bamberg a. a. O.; OLG Nürnberg NJW 2012, 1895) und dass vor diesem Hintergrund nach der Rspr. des BGH der Nachweis des subjektiven Tatbestandes bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen unterliegt (BGH NJW 2000, 2433, 2434 = BGHSt 46, 53ff; OLG Karlsruhe a. a. O.).

    Der subjektive Tatbestand der (versuchten) Strafvereitelung erfordert hinsichtlich Tathandlung und Vereitelungserfolg Absicht oder Wissentlichkeit, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (BGHSt 46, 53 ff. m. w. N.).

  • BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06

    Volksverhetzung im Rahmen von Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
    (1) Dabei ist sich der Senat bewusst, dass die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen seiner Stellung als unabhängiges, der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtetes Organ der Rechtspflege und seiner Beistandsfunktion und Treuepflicht gegenüber dem Angeklagten eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten im Hinblick auf den Straftatbestand der Strafvereitelung erforderlich macht (BGHSt 38, 345; 46, 53; BGH NJW 2006, 2421; BGH NJW 2009, 2690; OLG Bamberg a. a. O.; OLG Nürnberg NJW 2012, 1895) und dass vor diesem Hintergrund nach der Rspr. des BGH der Nachweis des subjektiven Tatbestandes bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen unterliegt (BGH NJW 2000, 2433, 2434 = BGHSt 46, 53ff; OLG Karlsruhe a. a. O.).
  • KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15

    Ausschluss des Verteidigers; Inhaltliche Anforderungen an die Vorlage;

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
    b) Keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob für den Ausschluss eines Verteidigers regelmäßig ein dringender Tatverdacht erforderlich ist und ein hinreichender Tatverdacht nur dann genügt, wenn das dem Verteidiger vorgeworfene strafbare Verhalten bereits anklagereif ausermittelt worden ist (KG, Beschl. v. 22.10.2015 - 2 ARs 22/15 = NStZ-RR 2016, 18; KK/Laufhütte/Willnow § 138a Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt § 138a Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06

    Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
    Vielmehr hat der Senat zu unterstellen, dass dieser alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat und keine Prozesshindernisse entgegenstehen und auf Grundlage dieser Unterstellung zu beurteilen, ob der Verteidiger einer der in § 138a I Nr. 3 StPO genannten Straftaten verdächtig ist (Meyer-Goßner/Schmitt § 138a Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06 = OLGSt StPO § 138a Nr. 7 = JZ 2006, 1129).
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
    (1) Dabei ist sich der Senat bewusst, dass die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen seiner Stellung als unabhängiges, der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtetes Organ der Rechtspflege und seiner Beistandsfunktion und Treuepflicht gegenüber dem Angeklagten eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten im Hinblick auf den Straftatbestand der Strafvereitelung erforderlich macht (BGHSt 38, 345; 46, 53; BGH NJW 2006, 2421; BGH NJW 2009, 2690; OLG Bamberg a. a. O.; OLG Nürnberg NJW 2012, 1895) und dass vor diesem Hintergrund nach der Rspr. des BGH der Nachweis des subjektiven Tatbestandes bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen unterliegt (BGH NJW 2000, 2433, 2434 = BGHSt 46, 53ff; OLG Karlsruhe a. a. O.).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15
    (1) Dabei ist sich der Senat bewusst, dass die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen seiner Stellung als unabhängiges, der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtetes Organ der Rechtspflege und seiner Beistandsfunktion und Treuepflicht gegenüber dem Angeklagten eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten im Hinblick auf den Straftatbestand der Strafvereitelung erforderlich macht (BGHSt 38, 345; 46, 53; BGH NJW 2006, 2421; BGH NJW 2009, 2690; OLG Bamberg a. a. O.; OLG Nürnberg NJW 2012, 1895) und dass vor diesem Hintergrund nach der Rspr. des BGH der Nachweis des subjektiven Tatbestandes bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen unterliegt (BGH NJW 2000, 2433, 2434 = BGHSt 46, 53ff; OLG Karlsruhe a. a. O.).
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